20-1529.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Berufsfeuerwehr für Neugraben-Fischbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.16

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Lars Frommann, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion

 

 

Die für die Hamburger Berufsfeuerwehr durchgeführte Strukturanalyse hat bereits vor einigen Jahren ergeben, dass im Hinblick auf die entstehenden Neubaugebiete in Neugraben-Fischbek die Errichtung einer neuen Wache der Berufsfeuerwehr zwingend erforderlich sei. Insoweit ist bei den bisherigen Überlegungen das Grundstück des ehemaligen Obi-Marktes am Geutensweg in die Planungen einbezogen worden.

 

Erfreulicherweise hat die Freie und Hansestadt Hamburg durch die IMPF das Grundstück 2015 erworben.

 

Da die erforderlichen Kapazitäten für die Zentrale Erstaufnahme in Hamburg rückläufig sind und eine moderne neue Einrichtung in Rahlstedt geschaffen wurde, wird die bisherige Nutzung der Obi-Markt-Halle alsbald entbehrlich. Darüber hinaus hat der Senat gegenüber der Bezirksversammlung auch zugesagt, diesen Standort vorrangig aufzugeben.

 

Erschreckend sind im Hinblick auf die Brandsicherheit auch aktuelle Daten, wonach die gewünschten Einsatzzeiten gerade im Bereich Harburg durch die Berufsfeuerwehr nicht mehr erreicht werden können und eine Verbesserung sich nur durch den überaus starken Einsatz von Freiwilligen Feuerwehren ergibt.

 

Aus diesem Grunde erscheint es erforderlich, die Planungen für eine neue Feuerwache so voran zu treiben, dass sie zeitgleich mit der Schaffung der großen neuen Wohngebiete umgesetzt werden können.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert gegenüber Senat und Bürgerschaft darauf zu drängen, dass möglichst zügig die Planungen für eine Berufsfeuerwache auf dem städtischen Grundstück am Geutensweg aufgenommen und die finanziellen Mittel für Planung und Realisierung alsbald in den Haushalt eingestellt werden.

 

Hamburg, am 12.05.2016

 

Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 19.01.2017

Der Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-1529) wie folgt Stellung:

 

Die zuständige Behörde bewertet aufgrund der Entwicklung verschiedener Faktoren in der Stadt fortlaufend auch die Notwendigkeit zur Anpassung der Sicherheitsstrukturen. Dabei werden auch die Ausführungen im sog. Strategiepapier 2010 in die Betrachtungen der Situation im gesamten Stadtgebiet, der Lageentwicklung und der daraus vorzunehmenden aktuellen Abgleiche einbezogen. Zu berücksichtigen ist bei Schutzzielbewertungen, dass die Einbeziehung der Freiwilligen Feuerwehren ein wichtiger geplanter Bestandteil der Maßnahmen zur Schutzzielumsetzung ab dem Jahr 2012 war und damit auch im Bezirk Harburg und dort in Neugraben-Fischbek zur Anwendung kommen.

Die Behörde für Inneres und Sport hat ein grundsätzliches Interesse an der zeitgerechten Sicherung von Standorten für die Anpassung der Sicherheitsinfrastruktur in der Stadt, um sich grundsätzlich die Option für solche Anpassungen unter günstigen räumlichen Bedingungen zu erhalten. In diesem Sinne begrüßt die Behörde für Inneres und Sport auch eine Unterstützung des Bezirkes Harburg bei der Sicherung entsprechender Flächen im Bereich Neugraben-Fischbek. Inwieweit hierbei der Standort am Geutensweg herangezogen werden soll, bedarf einer Bewertung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine grundsätzliche Eignung als Standort könnte nach einer vorläufigen Bewertung gegeben sein. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung Geutensweg nach den sog. Bürgerverträgen bis zur Mitte 2019 als sog. „Reservekapazität“ weiter vorgehalten werden kann. Darüber hinaus sind im Stadtgebiet derzeit an anderen Standorten bauliche Maßnahmen der Feuerwehr eingeleitet, die zunächst umgesetzt werden müssen.

gez. Timmann

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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