Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Barrierefreier Zugang S-Bahnhof Neugraben
Antrag der Abgeordneten Lars Frommann, Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten (CDU) und Fraktion
Mit dem Dringlichkeitsantrag Drucksache 20-1593 vom 27.05.2016 hat die Bezirksversammlung zum wiederholten Male auf die Missstände im Bereich des S-Bahnhofs Neugraben hingewiesen. Durch den regelmäßigen Ausfall der am westlichen Eingang befindlichen Schrägaufzüge über Wochen oder Monate ist die Barrierefreiheit der Gesamtanlage nicht gegeben. Dieses hat sogar kürzlich bereits dazu geführt, dass Rollstuhlfahrer den S-Bahnsteig nach Ankunft nicht verlassen konnten und ein S-Bahnzug von Neugraben nach Neuwiedenthal zurückgeleitet werden musste, um anschließend auf einem anderen, barrierefrei erreichbaren Gleis einzufahren.
Dem Senat ist seit vielen Jahren bekannt, dass diese, für den Bezirksamtsbereich außerordentlich wichtige Haltestelle nicht barrierefrei ist. So hat er schon 2014 mitgeteilt, dass die Station Neugraben im Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität (PSH) für die Finanzierung der Planung des barrierefreien Ausbaus aufgenommen worden ist, allerdings seitens der zuständigen Dienststellen konkrete Planungstätigkeiten noch nicht aufgenommen wurde, da zunächst die Prüfungen und Entscheidungen im Hinblick auf die sonstige Erschließung auf der Ostseite erfolgen müssten.
An der Ostseite des S-Bahnhofs (Hauptzugang) haben sich die im Rahmen des RISE-Programms angestellten Überlegungen zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes allerdings schon vor geraumer Zeit aus finanziellen Gründen und wegen Kompetenzgerangel weitestgehend zerschlagen.
Nunmehr teilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zu dem oben genannten Dringlichkeitsantrag allerdings mit, dass der S-Bahnhof Hamburg-Neugraben grundsätzlich barrierefrei über die vorhandenen Aufzüge erreichbar sei. Zudem verfüge die Station auch über zwei Fahrtreppen. Die zusätzliche Erschließung eines oder beider Bahnsteige durch weitere Aufzüge an der Ostseite sollte allerdings wegen großer Investitionen, die zunächst zur Herstellung der Barrierefreiheit anderer Stationen benötigt werden, vermieden werden. Für die DB und die zuständige Behörde hätte zunächst die barrierefreie Ausstattung jeder U-Bahn- und S-Bahnstation in Hamburg Vorrang.
Immerhin räumt die Fachbehörde ein, dass durch den regelmäßigen Ausfall der Schrägaufzüge die Barrierefreiheit nicht gegeben sei. Daher hätte man schon vor einigen Jahren Überlegungen angestellt, die vorhandenen Schrägaufzüge durch Vertikalaufzüge am Hauptzugang zu ersetzen. Die Planungen dazu seien jedoch nicht abgeschlossen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Hamburg, am 05.09.2016
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Berthold von Harten
Bezirksversammlung Harburg 23.11 .2016
Der Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-1742 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) unterhält die Schrägaufzüge des S-Bahnhofs Neugraben mit dem Ziel, eine uneingeschränkte Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Die S-Bahn-Station ist im Jahr 1986 im Zuge des Neubaus der Harburger S-Bahn mit zwei Schrägaufzügen als damalige Pilotanlage ausgestattet worden, um den barrierefreien Zugang zu den Gleisen 1 bis 3 zu ermöglichen. Die altersbedingten Aufzugsanlagen führen wiederholt zu Ausfällen. Aufwendige Beschaffungen und notwendige Sonderanfertigungen von Ersatzteilen bringen eine eine Erhöhung der Instandsetzungs- und Ausfallzeiten mit sich. Neue städtebauliche Konzepte ergaben, dass der jetzige Standort im Hinblick auf die Zukunft nicht optimal erscheint. Die zuständige Behörde ist daher mit der Deutschen Bahn AG (DB) und dem Bezirksamt Harburg im Gespräch, um eine Lösung unter Berücksichtigung aller Interessen und Randbedingungen für einen modifizierten barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Station zu finden. Hierbei wird ein Standort auf der Ostseite des Bahnhofs favorisiert. Die Maßnahme wurde aufgrund ihrer Bedeutung in das Programm zur Steigerung der Haltestellenattraktivität (PSH) aufgenommen.
Darüber hinaus werden Lösungsansätze für die Erneuerung der Aufzüge verfolgt und eine frühere Realisierung des Umbaus angestrebt. Die bauliche Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit betrieblichen Anforderungen der DB.
Zu 2.:
Den beteiligten Dienststellen ist die derzeitige Situation der nicht gewährleistenden Verfügbarkeit der Aufzugsanlagen bewusst. Jedoch sollte eine schnelle Lösung, die zwar eine kurzzeitige Verbesserung der Situation hervorbringen, jedoch eine für alle unbefriedigende Lage dauerhaft festschreiben würde, vermieden werden. Die letzten Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Harburg, der DB und der zuständigen Behörde haben eine zukunftsorientierte und für alle Beteiligten tragbare Lösung ergeben. Die erforderlichen Umsetzungsschritte sind hierfür eingeleitet worden.
gez. Timmann
f.d.R.
Riechers