Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Bahnverkehr in der Metropolregion Harburg
Seit geraumer Zeit bemühen sich verschiedene Teile der Bezirksversammlung Harburg darum, die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV, insbesondere auf der Schiene, im Metropolbereich Harburg zu verbessern. Unabhängig von Fragen eines veränderten Tarifsystems spielt dabei auch die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten durch Ertüchtigung von Strecken, Verbesserung von Taktungen und Verlängerungen der Züge eine erhebliche Rolle.
Der Landtag in Niedersachsen hat sich dieser Problematik in einer umfassenden Entschließung, die von den Fraktionen von SPD und CDU gemeinsam eingebracht worden ist, auseinandergesetzt. Derzeit finden dazu Beratungen auch im Wirtschaftsausschuss statt. Die Initiative des Niedersächsischen Landtages enthält zahlreiche Hinweise, die unmittelbar auch zu einer Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten im Bezirk Harburg beitragen können. Auf die Drucksache 18/2031 des Niedersächsischen Landtages mit Entschließung und Auftrag an die Landesregierung wird Bezug genommen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei den zuständigen Hamburger Fachbehörden und den betroffenen Unternehmen darauf hinwirken, dass die vom Niedersächsischen Landtag geforderten Prüfungen, Veränderungen und Verhandlungen auch unter Einbeziehung der Freien und Hansestadt Hamburg geführt werden. Insoweit möge seitens des Senats möglichst kurzfristig dargestellt werden, welche konkreten Maßnahmen er gemeinsam mit Niedersachsen und der dortigen Landesregierung beabsichtigt.
Hamburg, am 09.01.2019
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Brit-Meike Fischer-Pinz
Lars Frommann
Robert Timmann
Bezirksversammlung Harburg 22.02.2018
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20- 4411 wie folgt Stellung:
Die angesprochene Entschließung ist der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bekannt. Sie befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung des Niedersächsischen Landtags und ist bisher nicht beschlossen. Zu einem noch in der Beratung befindlichen Antrag wird keine Stellungnahme abgegeben.
Grundsätzlich strebt der Senat eine Stärkung der Schieneninfrastruktur in und um Hamburg an, so dass für alle Nutzungsarten auf der Schiene – Schienenpersonennahverkehr, Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr – ausreichende und passende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Hamburg hat u.a. den Ausbau des Eisenbahnknotens Hamburg und den Ausbau der Schieneninfrastruktur Richtung Süden zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Der Ausbaubedarf wurde vom Bund anerkannt und diese Projekte in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Nach dem Ausbau wird mehr Infrastruktur für mehr Schienenverkehr zur Verfügung stehen.
In tariflicher Hinsicht wird es darüber hinaus zum Jahreswechsel 2019/2020 im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs zu einer Ausweitung des Verbundraums der Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) kommen (siehe Drs. 21/14632), die weite Teile der an Hamburg angrenzenden niedersächsischen Umlandkreise umfasst.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers