20-4529.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Auffindbarkeit der Falckenberg-Sammlung

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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09.03.2021
14.01.2020
Sachverhalt


Die in der Harburger Innenstadt in exzellenter Lage in der ehemaligen Fabrikhalle der Phoenix AG untergebrachte Falckenberg-Sammlung ist weitgehend nur Insidern bekannt, die diese international bedeutsame Kunstsammlung gezielt aufsuchen können.

Hingegen wird die Sammlung von der Harburger und Hamburger Bevölkerung weitgehend noch nicht hinreichend wahrgenommen. Insoweit fehlt ein gezieltes, abgestimmtes Konzept der Ausschilderung insbesondere an Bahnhöfen, um die Orientierung zu verbessern.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung möge ein Konzept erarbeiten und der Bezirksversammlung vorlegen, mit der Zielsetzung, insbesondere auf Bahnhöfen und S-Bahn-Haltestellen Hinweise auf die Falckenbergsammlung anzubringen.

Hamburg, 07.02.2019

Ralf-Dieter Fischer                                         Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender                                     Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  11.12.2019

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs, 20-4529)  wie folgt Stellung:

 

Bei der Ausschilderung der Falckenberg-Sammlung kämen der Fernbahnhof und die S-Bahnstation Hamburg-Harburg infrage. Für diese Stationen ist im Hinblick auf die Wegelenkung, die DB Station&Service AG zuständig.

Sofern eine Aufnahme in die Wegeleitung der DB Station&Service erfolgen sollte, wäre dies nicht kurzfristig umsetzbar, da die aktuelle Wegeleitung aufgrund von Platzmangel derzeit keine Ergänzung zulässt.

Im Rahmen des Programms „UPVA Brandschutz“ (UPVA = Planungsvorgaben für die brandschutztechnische Ausstattung unterirdischer Personenverkehrsanlagen) wird die Wegeleitung auf dem S-Bahnsteig, in den Minusebenen und auf der Fernbahnebene erneuert. Gegebenenfalls bestünde dann die Möglichkeit der Aufnahme in die Wegeleitung.

Allerdings müsste vorab eine Prüfung erfolgen, sodass derzeit keine Aussage getätigt werden kann. Diese wäre durch das Bezirksamt bei der DB Station&Service zu veranlassen.

 

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers