20-1787.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Aktuelles Verkehrschaos im Bezirksamtsbereich

Antrag

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.19

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion

 

Seit Wochen kommt es im Bezirksamtsbereich nicht nur im Berufsverkehr auf nahezu allen Hauptverkehrsachsen, aber auch auf empfohlenen Ausweichstrecken zu kilometerlangen Staus, ohne dass besondere Ereignisse, wie z. B. Unfälle, die Ursache sind.

 

Für viele Bürger ist auch der ÖPNV keine echte Alternative, da die Busse gleichfalls im Stau stecken und die Schnellbahnstationen nur mit langen Verzögerungen erreicht werden können.

 

Der Stillstand setzt sich zunehmend auch in die Wohnquartiere fort und bringt auch dort zeitweise den Verkehr zum Erliegen.

 

Ursache sind vorwiegend zeitgleiche, teils wechselnde, Baumaßnahmen auf den Autobahnen, Anschlussstellen und Ausweichstrecken.

 

Die empfohlenen Ausweichstrecken sind für die zusätzlichen Bedarfe teils nicht ausgerichtet und geeignet. Teils sind jedoch in den Bereichen bei zu kurzen Abbiegespuren auch die Ampelphasen nicht der neuen Verkehrssituation angepasst und teilweise ist auch keine sachgerechte Ausschilderung vorhanden.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

1.     Der Vorsitzende wird gebeten, die zuständigen Fachbehörden aufzufordern unverzüglich bei unverzichtbaren Baustellen auf Autobahnen und Hauptverkehrsachsen für eine bessere Koordinierung über Landes- und Bezirksgrenzen hinaus zu sorgen, Ausweichstrecken deutlicher auszuschildern und die Ampelprogramme der geänderten Verkehrssituation anzupassen. Soweit dieses kurzfristig nicht möglich sein sollte, ist die Verkehrslenkung vor Ort durch Fachpersonal vorzunehmen.

 

2.     Ferner ist auf zu erwartende Staus frühzeitig hinzuweisen. Störende, nicht akut notwendige Baumaßnahmen sind zeitlich erforderlichenfalls zurückzustellen.

 

 

3.     Der Vorsitzende wird gebeten, umgehend mit der Deutschen Bahn, sie ist auch Betreiberin der S-Bahn Hamburg, in Kontakt zu treten und initiativ die Öffnung des Fernverkehrs für Kunden mit HVV-Ticket vorzuschlagen.

 

4.     Der Vorsitzende wird gebeten, umgehend mit der P+R-Betriebsgesellschaft in Kontakt zu treten und initiativ die Aufhebung der Parkscheinpflicht für die P+R Anlagen in Neugraben, Neuwiedenthal vorzuschlagen.

 

 

Hamburg, am 26.09.2016

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

CDU- Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 22.11 .2016

Der Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der CDU  Drs. 20-1787  nach erfolgter Abstimmung mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 46 wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.:

 

Die Planung und Koordination verkehrsbeschränkender Baumaßnahmen im Sinne der Anfrage liegt im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers, in Hamburg dem Landesbetrieb Stra-ßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Grundsätzlich findet dabei im Vorfeld zu allen Baumaß-nahmen eine bilaterale Koordinierung zwischen Hamburg und den jeweiligen betroffenen Nach-barländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein statt. Die Länder haben zudem vereinbart, in Zukunft zusätzlich Verkehrsbesprechungen für den Großraum Hamburg durchzuführen, damit insgesamt eine höhere Sensibilität und ein höherer Informationsstand bei den Nachbarländern entsteht.

Die Straßenverkehrsbehörden prüfen im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange, ob die Maßnahmen mit anderen Baumaßnahmen vereinbar sind, die Ausgestaltung der Baustellen den vorhandenen Richtlinien entsprechen und die Verkehrssicherheit gewährleistet wird.

Für vorhersehbare Baumaßnahmen erfolgt frühzeitig eine Einbindung durch den Straßenbaulastträger. So stellt der LSBG beispielsweise für das kommende Kalenderjahr auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen geplante Baumaßnahmen (maximal bis zu weiteren drei Jahren vorab, soweit bekannt) der zentralen Straßenverkehrsbehörde bereits am Ende des laufenden Kalenderjahres vor.

Haben Baumaßnahmen Einfluss auf bestehende Lichtzeichenanlagen (Ampeln) und/oder erfor-dern diese die Aufstellung von provisorischen Anlagen, wird im Sinne des Erhalts der Leistungsfähigkeit frühzeitig durch angepasste Programmierung den veränderten Verkehrsflüssen Rechnung getragen.

Aufgrund der vielfältigen Verflechtung der Verkehrsbeziehungen sowie der nur bedingt kalkulierbaren Reaktionen der Verkehrsteilnehmer im Einzelfall sind temporäre Stausituationen leider gänzlich nicht vermeidbar.

 

 

Zu 2.:

 

Grundsätzlich sind alle Baumaßnahmen, die zur Ausführung kommen, notwendig und Ergebnis längerfristiger Planungen. Bei diesen vorhersehbaren, größeren Baumaßnahmen weisen in der Regel frühzeitig aufgestellte Hinweistafeln auf die einschränkenden Verkehrsverläufe hin. Dar-über hinaus erfolgt auch eine Informationssteuerung der zu erwartenden Beeinträchtigungen über Verkehrsmeldungen an Medienbereiche (z.B. Radiosender, Zeitungen, Internet).

Eine straßenverkehrsbehördliche Genehmigung im Bereich der relevanten Straßenzüge wird nach eingehender Prüfung nur bei zwingend erforderlichen baulichen Notmaßnahmen erteilt. Für diesen Fall wird auch eine entsprechende Verkehrsmeldung versendet.

Hierzu wird auch auf die SKA Nr. 21-6220 „Staus in Hamburg“ verwiesen.

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU  Drs. 20-1787  wie folgt Stellung:

 

Zu 3.:

 

Die Deutsche Bahn AG (DB) plant keine Öffnung des Fernverkehrs für Kunden mit einem Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) im Bezirk Harburg. Es besteht ein umfangreiches Angebot der S-Bahn mit den Linien S3 und S31. Diese verkehren im Berufsverkehr im 5-Minuten-Takt in Richtung Innenstadt. Zudem gilt der HVV-Tarif auch in den Zügen der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH, welche eine Tarifnutzung in Richtung Hamburg Hauptbahnhof einschließt. 

Eine Öffnung des Fernverkehrs für HVV-Tickets ist generell nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. bei Großstörungen oder Sperrungen im Eisenbahnbetrieb möglich.

 

Zu 4.:

 

Eine Aufhebung der Entgeltpflicht für die Park+Ride (P+R) Anlagen in Neugraben und Neuwiedenthal ist nicht vorgesehen und wird wie folgt begründet:

 

Dem bei Entfall der Entgeltpflicht zu erwartendem scheinbaren Vorteil mit zu 100 Prozent ausgelasteten Anlagen, stünden verkehrlich gravierende Nachteile gegenüber. Diese ergeben sich mit Blick auf die bisherige Entwicklung der P+R-Anlagen wie folgt:

 

Im Bereich des Bezirksamts Harburg stehen P+R-Anlagen in Neugraben (885 Stellplätze) in Neuwiedenthal (Parkhaus Rehrstieg, 57 Stellplätze, Parkhaus Striepenweg, 167 Stellplätze) und in Harburg (Parkhaus Harburg, 928 Stellplätze) zur Verfügung. Die Anlagen sind jeweils entgeltpflichtig.

 

Das P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662) verfolgt insbesondere das Ziel, Personen, die auf die Zurverfügungstellung von P+R-Plätzen angewiesen sind, einen P+R-Platz zu gewährleisten. Diese haben Vorrang vor Nutzerinnen und Nutzer der Anlagen, die ihr Fahrtziel auch auf andere Weise (Bus, Fahrrad oder zu Fuß) erreichen können.  Darüber hinaus sollte vermieden werden, dass Nutzerinnen und Nutzer die  hamburgischen Anlagen aufsuchen, um den kostenpflichtigen Anlagen in ihren außerhalb Hamburgs gelegenen Heimatorten (z.B. Lüneburg) auszuweichen. Daneben sollte durch die Einführung der Entgeltpflicht dem Gedanken der Nutzermitfinanzierung Rechnung getragen und die P+R-Betriebsgesellschaft in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben nachzukommen, ohne dass es dafür der regelmäßigen Unterstützung aus Öffentlichen Mitteln bedarf.

 

Bei Entfall der Entgeltpflicht auf den Hamburger Anlagen stünde voraussichtlich für einen Großteil der Kundinnen und Kunden, die auf P + R angewiesen und bereit sind, dafür ein Entgelt zu entrichten, kein Parkplatz zur Verfügung. Damit wäre das Versprechen für eine Parkplatzverfügbarkeit auf den P+R Anlagen gefährdet und insbesondere gegenüber den Inhaberinnen und Inhabern von Jahreskarten nicht zu vertreten. Die Akzeptanz steigt, die Belegungszahlen sind deutlich angestiegen.

 

Zudem ist die Größenordnung der zusätzlichen Fläche vergleichsweise gering. Maximal 400 Fahrzeuge könnten mit Blick auf die bisherige Auslastung zusätzlich auf den Anlagen in Neugraben und Neuwiedenthal (Striepenweg) abgestellt werden. Der Parkplatz in Neuwiedenthal (Rehrstieg) ist nahezu ausgelastet. Eine spürbare Entlastung der Straßen ist durch diese Größenordnung nicht zu erreichen.

 

 

 

gez. Timmann

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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