20-4759.01

Stellungnahme zum Antrag AfD betr. Dringend Blockverkehr am Ehestorfer Heuweg mit bedarfsgerechter Ampelschaltung einrichten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2019
Sachverhalt

Der Verkehr über den Ehestorfer Heuweg wird nun in seiner dritten Planungsvariante als Einbahnstraße ausgewiesen. Es bestehen folgende Regelungen: Von 5 Uhr bis 11:30 Uhr wird der Verkehr in einer Einbahnstraßenregelung von der niedersächsischen Landesgrenze bis zur Cuxhavener Straße geleitet und zwischen 12 und 4:30 Uhr ist die Straße für den Verkehr aus Richtung Norden, also entgegengesetzt, frei. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Straße komplett gesperrt.

Anwohner und Betroffene hingegen fordern weiterhin einen Blockverkehr mit einer Ampelregelung (ampelgeregelte, wechselnde Vorbeifahrt an der Baustelle), sodass sie den Ehestorfer Heuweg zu jeder Zeit in jede Richtung nutzen können. Begründung: Mit der jetzigen Regelung mögen die Pendler der Frühschicht glücklich sein, alle anderen Anwohner und sonstigen Nutzer der Hauptverkehrsstraße, vor allem die Alten und Schwächsten, stünden hintendran.

So berichteten auch auf der zweiten öffentlichen Veranstaltung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) am 27. Februar Betroffene, dass ihnen bereits diverse Pflegedienste gekündigt hätten, weil diese nicht bereit wären, beispielsweise für einen Verbandswechsel, kilometerlange Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Auch fielen Arzttermine in den Nachmittagsstunden weg, weil die Anwohner dann nicht mehr Richtung Hamburg fahren könnten. Zudem seien sie entsetzt darüber, dass es die Behörde offensichtlich nicht tangiere, dass touristische Ziele wie der Wildpark Schwarze Berge und das Freilichtmuseum am Kiekeberg morgens aus Richtung Hamburg nur mit großen Umwegen anfahrbar seien und Besucher am Nachmittag den Heimweg nur über dichtbefahrene Umleitungsstrecken durch Harburgs Innenstadt oder über die Autobahn antreten müssten.  Darüber hinaus forderten die Kritiker der aktuellen Verkehrsregelung: Falls wirklich im morgendlichen Berufsverkehr die Einbahnregelung in Richtung Hamburg unumgänglich sein sollte, müsse sie nicht auf alle anderen Zeiten des Tages ausgedehnt werden. Die meiste Zeit des Tages dürfte ein Blockverkehr mit Ampelregelung ohne große Probleme möglich sein, denn außerhalb der Rushhour ist der Ehestorfer Heuweg sehr viel weniger stark befahren.

Bis zu 450 Fahrzeuge pro Stunde könnten im Blockverkehr die Baustelle passieren, erklärt der LSBG.[1][1] Ein höheres Fahrzeugaufkommen existiere gar nicht außerhalb der Hauptverkehrszeiten, erwidern die Anwohner.  Gebetsmühlenartig wiederholt der LSBG, die Einrichtung eines Blockverkehrs sei in Hamburg grundsätzlich nicht möglich bei Baustrecken, die länger als 150 Meter lang sind.[2][2] Verwundert fragen sich die Anwohner, warum sie vielerorts auf abweichende Regelungen treffen. Antworten blieben aus.

Auch auf die Argumentation des LSBG, eine Ampelregelung würde zu Spitzenverkehrszeiten zu entsprechenden Rückstaus führen, entkräfteten die Betroffenen. Ihnen sei es egal, ob sie auf den Umleitungsstrecken im Stau stünden oder gleich auf dem Ehestorfer Heuweg. Auch verstünden sie nicht, wo die Umweltschützer blieben. Denn die monate- und kilometerlangen Umleitungsstrecken befahren zu müssen, bedeute eine stark erhöhte Emissionsbelastung. Und die sei ja nun explizit von der rotgrünen Landesregierung der Hansestadt nicht gewünscht.



 

[1] https://lsbg.hamburg.de/contentblob/12275626/861a128b59aa4cb762abe3d1bbc3ebee/ data/ehestorfer-heuweg-praesentation-2-infoveranstaltung.pdf.

[2] Ebenda

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt, dass sich Vertreter der bezirklichen Verkehrsbehörde umgehend mit dem Senat in Verbindung setzen, um zu erwirken, dass  

1.       schnellstens eine differenzierte Lösung zugunsten eines Blockverkehrs mit bedarfsabhängiger Ampelsteuerung für den Ehestorfer Heuweg während der geplanten Bauarbeiten bis Ende 2020 erwirkt wird.

2.       gewährleistet wird, dass zukünftig während der Baumaßnahmen der uneingeschränkte Busverkehr, die Frequentierung durch Ärzte und Pflegedienste, die Erreichbarkeit der touristischen Attraktionen und der gastronomischen sowie sonstiger gewerblicher Betriebe für Besucher und Kunden möglich ist.

3.       die geplante Vollsperrung von vier Wochen im Dezember 2019 aufgehoben wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 04.06.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der AfD Drs. 20-4759 wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.:

Ein „Blockverkehr“ mit Ampelschaltung wurde im Rahmen der Planungen bereits geprüft, musste jedoch verworfen werden. Aus fachlicher Sicht ist in Hamburg ein Blockverkehr nur für Baustellen mit einer Länge von bis zu 150 Meter zulässig und verkehrlich leistungsfähig. Aufgrund der Länge des Baufeldes und der hohen Verkehrsstärken waren diese Voraussetzungen hier nicht gegeben. Andernfalls bildet sich in zu kurzer Zeit ein Stau, der nicht mehr reduziert werden kann. Somit können beispielsweise auch Einsatzfahrzeuge o.ä. im Notfall nicht zum Einsatzort gelangen.

Zu den Hauptverkehrszeiten fahren im Ehestorfer Heuweg ca. 800 Fahrzeuge in der Stunde. Eine Baustelle mit Blockverkehr können jedoch nur ca. 450 Fahrzeuge in der Stunde passieren.

Das gesamte Baufeld ist ca. 600 Meter lang, so dass die Baustelle mehrfach umgebaut werden müsste. Daraus würden eine deutlich längeren Bauzeit und erhebliche weitere Kosten resultieren.

 

Zu 2.:

Im Rahmen einer Baumaßnahme muss grundsätzlich mit Einschränkungen gerechnet werden. Die gewählte Verkehrsführung stellt die Erreichbarkeit aller Anliegergrundstücke sicher.

Die Einbahnstraße kann nur gewährleistet werden, da sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für die Fußgänger provisorische Fahrbahnen und Gehwege hergestellt und wieder zurückgebaut werden.

Die HVV-Buslinien enden jeweils vor der Baustelle. Dort kehren die Busse und fahren auf dem Linienweg zurück. Eine Weiterfahrt durch die Baustelle ist nicht möglich, da die wechselnde Einbahnstraße zu Leerfahrten und höheren Betriebskosten führen würden.

 

Zu 3.:

Während der Vollsperrung am Ende der Bauzeit werden Arbeiten durchgeführt, die so viel Patz benötigen, dass neben der Bautätigkeit kein Raum mehr für eine Fahrbahn verbleibt. Dabei handelt es sich um die Asphaltarbeiten zur Herstellung der obersten Asphaltschicht unter Einsatz von großen Maschinen. Danach ist es erforderlich, dass die eingebauten Materialien aushärten. Die Vollsperrung wurde bereits zeitlich verkürzt, soweit es die Qualitätsanforderungen für die Maßnahme zulassen.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers