20-4759

Antrag AfD betr.: Dringend Blockverkehr am Ehestorfer Heuweg mit bedarfsgerechter Ampelschaltung einrichten

Antrag

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30.04.2019
Sachverhalt

Der Verkehr über den Ehestorfer Heuweg wird nun in seiner dritten Planungsvariante als Einbahnstraße ausgewiesen. Es bestehen folgende Regelungen: Von 5 Uhr bis 11:30 Uhr wird der Verkehr in einer Einbahnstraßenregelung von der niedersächsischen Landesgrenze bis zur Cuxhavener Straße geleitet und zwischen 12 und 4:30 Uhr ist die Straße für den Verkehr aus Richtung Norden, also entgegengesetzt, frei. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist die Straße komplett gesperrt.

Anwohner und Betroffene hingegen fordern weiterhin einen Blockverkehr mit einer Ampelregelung (ampelgeregelte, wechselnde Vorbeifahrt an der Baustelle), sodass sie den Ehestorfer Heuweg zu jeder Zeit in jede Richtung nutzen können. Begründung: Mit der jetzigen Regelung mögen die Pendler der Frühschicht glücklich sein, alle anderen Anwohner und sonstigen Nutzer der Hauptverkehrsstraße, vor allem die Alten und Schwächsten, stünden hintendran.

So berichteten auch auf der zweiten öffentlichen Veranstaltung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) am 27. Februar Betroffene, dass ihnen bereits diverse Pflegedienste gekündigt hätten, weil diese nicht bereit wären, beispielsweise für einen Verbandswechsel, kilometerlange Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Auch fielen Arzttermine in den Nachmittagsstunden weg, weil die Anwohner dann nicht mehr Richtung Hamburg fahren könnten. Zudem seien sie entsetzt darüber, dass es die Behörde offensichtlich nicht tangiere, dass touristische Ziele wie der Wildpark Schwarze Berge und das Freilichtmuseum am Kiekeberg morgens aus Richtung Hamburg nur mit großen Umwegen anfahrbar seien und Besucher am Nachmittag den Heimweg nur über dichtbefahrene Umleitungsstrecken durch Harburgs Innenstadt oder über die Autobahn antreten müssten.  Darüber hinaus forderten die Kritiker der aktuellen Verkehrsregelung: Falls wirklich im morgendlichen Berufsverkehr die Einbahnregelung in Richtung Hamburg unumgänglich sein sollte, müsse sie nicht auf alle anderen Zeiten des Tages ausgedehnt werden. Die meiste Zeit des Tages dürfte ein Blockverkehr mit Ampelregelung ohne große Probleme möglich sein, denn außerhalb der Rushhour ist der Ehestorfer Heuweg sehr viel weniger stark befahren.

Bis zu 450 Fahrzeuge pro Stunde könnten im Blockverkehr die Baustelle passieren, erklärt der LSBG.[1][1] Ein höheres Fahrzeugaufkommen existiere gar nicht außerhalb der Hauptverkehrszeiten, erwidern die Anwohner.  Gebetsmühlenartig wiederholt der LSBG, die Einrichtung eines Blockverkehrs sei in Hamburg grundsätzlich nicht möglich bei Baustrecken, die länger als 150 Meter lang sind.[2][2] Verwundert fragen sich die Anwohner, warum sie vielerorts auf abweichende Regelungen treffen. Antworten blieben aus.

Auch auf die Argumentation des LSBG, eine Ampelregelung würde zu Spitzenverkehrszeiten zu entsprechenden Rückstaus führen, entkräfteten die Betroffenen. Ihnen sei es egal, ob sie auf den Umleitungsstrecken im Stau stünden oder gleich auf dem Ehestorfer Heuweg. Auch verstünden sie nicht, wo die Umweltschützer blieben. Denn die monate- und kilometerlangen Umleitungsstrecken befahren zu müssen, bedeute eine stark erhöhte Emissionsbelastung. Und die sei ja nun explizit von der rotgrünen Landesregierung der Hansestadt nicht gewünscht.



 

[1] https://lsbg.hamburg.de/contentblob/12275626/861a128b59aa4cb762abe3d1bbc3ebee/ data/ehestorfer-heuweg-praesentation-2-infoveranstaltung.pdf.

[2] Ebenda

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt, dass sich Vertreter der bezirklichen Verkehrsbehörde umgehend mit dem Senat in Verbindung setzen, um zu erwirken, dass  

1.       schnellstens eine differenzierte Lösung zugunsten eines Blockverkehrs mit bedarfsabhängiger Ampelsteuerung für den Ehestorfer Heuweg während der geplanten Bauarbeiten bis Ende 2020 erwirkt wird.

2.       gewährleistet wird, dass zukünftig während der Baumaßnahmen der uneingeschränkte Busverkehr, die Frequentierung durch Ärzte und Pflegedienste, die Erreichbarkeit der touristischen Attraktionen und der gastronomischen sowie sonstiger gewerblicher Betriebe für Besucher und Kunden möglich ist.

3.       die geplante Vollsperrung von vier Wochen im Dezember 2019 aufgehoben wird.