Stellungnahme zu NEU Gem. Antrag GRÜNE SPD LINKE CDU FDP betr. gemeinsame Schritte zur Stärkung der Jugendhilfe in Harburg: Entwicklung eines Forderungspapiers und Kooperation mit BAGSFI
Letzte Beratung: 12.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 3.2
In den vergangenen Jahren wurde im Bezirk Harburg ein sorgfältig moderierter Jugendhilfeplanungsprozess durchgeführt. Dieser Prozess hat Bedarfe in verschiedenen Sozialräumen identifiziert, während gleichzeitig spezifische soziale Anliegen im Kontext der Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe (OKJA, SAE, FamFö, JSA) aufgedeckt wurden. Diese sozialen Anliegen bedürfen nun einer weiteren, präzisen Ausarbeitung. Zusätzlich bedarf es zur Umsetzung jener Bedarfe die Unterstützung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI).
Die Bezirksversammlung beschließt, dass der Jugendhilfeausschuss in weiteren Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung diese Ergebnisse in einem Forderungspapier zusammenfassen wird. Zusätzlich sollen die sozialen Anliegen der Arbeit in der Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastung, in diesem Prozess detailliert ausgearbeitet und in das Papier integriert werden. Hier soll zusätzlich die AG78 in den Arbeitsprozess beteiligt werden. Die geplante Fertigstellung dieses Papiers ist bis spätestens März 2024 vorgesehen.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, dieses Papier an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) zu adressieren, um gemeinsam Lösungsansätze zur Bewältigung dieser Bedarfe zu erörtern. Dabei ist es vorgesehen, Mitarbeiter*innen der BAGSFI zu gemeinsamen Sitzungen mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung des JHA einzuladen, um die Umsetzung dieser Forderungen zu erörtern und voranzutreiben. Ergebnisse dieser Sitzungen (Forderungspapier, Lösungsansätze) sollen regelmäßig im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
11. November 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) nimmt zu dem o.g. Antrag „Interfraktionelles Forderungspapier aus dem JHA Harburg: Gemeinsame Schritte zur Stärkung der Jugendhilfe in Harburg“, Drs. 21-3274, wie folgt Stellung:
Die Einrichtungen und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Jugendsozialarbeit (JSA) einschl. Straßensozialarbeit, der Familienförderung (FamFö) sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bilden einen wichtigen Teil der regionalen Infrastruktur. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung und auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick.
Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 erneut erhöht werden konnten(insgesamt um über 4,5 Mio. Euro gegenüber den entsprechenden Haushaltsansätzen 2024) und umfänglich durch zusätzliche SIN-Mittel zur Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien ergänzt wurden(in 2025 bereits um rund 6,3 Mio. Euro aufgestockt). Dabei sind stets die Grundregeln zur Ausgabenbegrenzung einzuhalten, um einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Diese Maßnahmen stellen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der sozialräumlichen Infrastruktur und der Regelangebote dar. Dabei erfolgt die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel, auch unter Ausschöpfender gegenseitigenDeckungsfähigkeit der drei Rahmenzuweisungen(OKJA, FamFö, SAJF), auf der Grundlage der bedarfsgerechten regionalen Jugendhilfe- und Angebotsplanung des jeweiligen Bezirksamtes.
Zur regionalen Infrastruktur für Familien gehören weitere Regelangebote, die kontinuierlich aus dem Hamburger Haushalt finanziert und über Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen bzw. haushaltsrelevante Verrechnungen an die Bezirksämter übertragen werden: Für die Angebote der Frühen Hilfen in den Bezirken werden 2025 insgesamt rd. 4 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten die Bezirke rd. 700 Tsd. Euro aus dem Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Für die niedrigschwellig zugänglichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 2025 insgesamt rd. 4,1 Mio. Euro und für die Elternlotsenprojekte rd. 2,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Weiter bietet das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) der BSFB ein vielfältiges Jahresprogramm zur (Weiter-)Qualifizierung für Fach- und Führungskräfte der Sozialen Arbeit. Die Schwerpunkte liegen aktuell unter anderem auf methodischen und persönlichen Kompetenzen, spezieller Fach- und Methodenkompetenz, der Gestaltung von Vielfalt, Inklusion, Suchtprävention, Medienkompetenz sowie sozialräumlicher Arbeit. Die Veranstaltungen richten sich sowohl an Mitarbeitende der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als auch an Mitarbeitende freier Träger.
Die Programmentwicklung des SPFZ reagiert gezielt auf die sich wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen z.B. im Bereich digitaler Medien, und bietet hierzu passgenaue Fortbildungen an. Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf Prävention und Medienkompetenz, um pädagogische Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Jugendsozialarbeit, sozialräumlicher Angebotsentwicklung sowie angrenzender Arbeitsfelder wirksam zu unterstützen.Aus dem ESF-Projekt „AAA OKJA“ sind erfolgreiche Veranstaltungsformate zur digitalen Medienkompetenz hervorgegangen, die in Zukunft fest im Programm des SPFZ verankert sind.
Daneben können die Einrichtungen und Dienste in öffentlicher Trägerschaft nach ihren aktuellen Bedarfen vor Ort in Kooperation mit dem SPFZ Inhouse-Fortbildungen planen und durchführen. Zur Qualitätssicherung und -entwicklung können die Einrichtungen und Dienste in öffentlicher Trägerschaft außerdem Supervision und verschiedene Formate der Praxisberatung beim SPFZ in Anspruch nehmen.
Zur Fachkräftegewinnung und -bindung hat die Sozialbehörde 2020 in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit den dualen Studiengang Soziale Arbeit eingeführt, der vom Praxisbüro Soziale Arbeit –als Teil des SPFZ – gemeinsam mit dem Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) verantwortet und koordiniert wird.Bisher wurden jedes Jahr 40 Studierende eingestellt, ab 2026 erhöht sich die Zahl auf 55. Die Studierenden werden in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit ausgebildet. Zunehmend beteiligen sich auch Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Familienförderung am dualen Studiengang. Zwei Jahrgänge mit insgesamt 75 Absolventinnen und Absolventen haben das Studium inzwischen erfolgreich abgeschlossen.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit junger Menschen nachhaltig zu fördern. Im Fokus steht dabei insbesondere die Unterstützung von jungen Menschen mit (drohender)Behinderung. Das Gesetz strebt eine moderne Kinder- und Jugendhilfe an, die allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von einer Behinderung, zugutekommt. Gemäß dem inklusiven Leitgedanken der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe gemäß § 1 SGB VIII besteht der gesetzliche Auftrag darin, bestehende Angebote der Jugendhilfe für junge Menschen mit Behinderung zu öffnen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde durch die Einführung der Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII ein Hamburg weites Beratungsangebot für junge Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung sowie deren Familien etabliert. Diese Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen oder in Anspruch nehmen, sowie deren Sorgeberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen. Darüber hinaus tragen sie zur inklusiven Ausgestaltung der Hamburger Jugendhilfe bei und fördern die Entwicklung passgenauer Angebote für die Zielgruppe. Im Rahmen ihrer Berichtspflicht geben die Verfahrenslotsen Empfehlungen zur inklusiven Weiterentwicklung der Jugendhilfe ab, die sowohl für die örtliche als auchdie überörtliche Jugendhilfeplanung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der angestrebten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung (Stufe 3) ist derzeit aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Vorgaben noch offen, ob und in welcher Form diese bundesweit und in Hamburg umgesetzt wird. Das Projekt „Inklusive Jugendhilfe“ im Amt für Familie begleitet diesen Prozess auf ministerieller Ebene und steht in engem Austausch mit den bezirklichen Jugendämtern.
Die überregionale Jugendhilfeplanung bündelt die Erkenntnisse der regionalen JH-Planungsprozesse sowie der integrierten Fachplanungen, koordiniert und ergänzt diese fachlich und entwickelt sie in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren weiter. Ziel der Weiterentwicklung der Planungsprozesse ist es dabei stets, die Grundsätze einer verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu wahren.
Neben Bestands- und Bedarfsanalysen werden JH-Planungsprozesse so gestaltet, dass sie auch Planungs-Prozess-Evaluationen ermöglichen und die Qualität der Prozesse optimieren. Übergeordnetes Ziel der überregionalen Jugendhilfeplanung ist eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierten Hilfen, die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen sowie die Weiterentwicklung und Stärkung der vielfältigen Angebotsstruktur.
Die überregionale Jugendhilfeplanung setzt somit an der regionalen Ebene an: Dort führen die Bezirksämter – unter Beteiligung der Jugendhilfeausschüsse – die konkrete regionale Jugendhilfe- und Angebotsplanung durch.
Die Regierungsparteien haben im aktuellen Koalitionsvertrag die Rolle der freien Träger als zentrale Säule des Jugendhilfesystems bestätigt, die in ihrer Vielfalt erhalten und gefördert werden sollen. Die Koalition plant in dieser Legislaturperiode die Prozesse für die Zuwendungsfinanzierung zu vereinfachen und zu digitalisieren.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die BSFB zum Haushalt 2026 und zur Planaufstellung 2027/2028 noch nicht final auskunftsfähig ist. Eine Klärung der finanziellen Ressourcen ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung möglicher weiterführender Fachgespräche.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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