21-3826.01

Stellungnahme zu dem Antrag CDU betr. Beleuchtung der Jugendfreizeitfläche Sandbek

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 25.06.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 5.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtteilbeirates Neugraben-Fischbek am 08.04.2024 wurde den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern die Entwurfsplanung für die Umgestaltung der Jugendfreizeitfläche Sandbek vorgestellt. Angesichts der Verkleinerung der diesbezüglich vorhandenen Fläche durch anliegende Sportanlagen und Wegeführungen ist der Entwurf in seiner Kompaktheit und seinem Eingehen auf die Bedürfnisse der am Planungsprozess beteiligten Kinder und Jugendlichen als sehr gelungen hervorzuheben, insbesondere auch mit dem Soccerfeld wird dabei einem vielfach geäerten Wunsch entsprochen.

Gleichzeitig wurde von anwesenden Bürgern sowie Mitgliedern von Sport- und Jugendhilfeinstitutionen nachvollziehbar angemerkt, dass angesichts einer fehlenden Beleuchtung der Fläche die Nutzbarkeit im Jahresverlauf stark eingeschränkt wäre, insbesondere da die Nutzung der Fläche hauptsächlich in den späten Nachmittags- und frühen Abendstunden erfolgen wird. Von Verwaltungsseite wurde daraufhin die in Hamburg grundsätzlich bestehende Schwierigkeit einer Beleuchtung von als Grünflächen ausgewiesenen Bereichen dargelegt. Im Dialog kamen schließlich Ideen hinsichtlich eines Pilotprojektes zur Beleuchtung der Fläche unter Einbeziehung der anliegenden Sportvereine zur Sprache.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

  1. Bezüglich der Neugestaltung der Jugendfreizeitfläche Sandbek ist die Schaffung einer ausreichenden Beleuchtungsmöglichkeit der Fläche ausdrücklich erwünscht, um diese für Kinder und Jugendliche ganzjährig und umfassend nutzbar zu machen.
  2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, die kreative Entwicklung eines entsprechenden Beleuchtungskonzeptes in die Planung der Fläche einzubeziehen, um eine ganzjährige Nutzbarkeit zu ermöglichen, und dafür ggf. auch die Vertreter der anliegenden Sportflächen zu kontaktieren, um deren unterstützende Initiativen und Möglichkeiten für eine solche Planung zu nutzen.
  3. Über den jeweils aktuellen Stand soll fortlaufend im Regionalausschuss Süderelbe berichtet werden.

Hamburg, am 12.04.2024

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg 17.06.25

Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:

Kinderspielplätze, in diesem Fall die Jugendfreizeitfläche, sind Teil der städtischen Grünanlagen, die regelhaft nicht beleuchtet werden, wie es im Antrag korrekt dargelegt wird.

Die Jugendfreizeitfläche liegt östlich einer demnächst erneuerten, beleuchteten Tennisanlage. Des Weiteren handelt es sich bei der Jugendfreizeitfläche um eine durch RISE geförderte Maßnahme, die südlich an das 2024 eingeweihte Quartiershaus „De Stuv“ anschließt. Für den Spielplatz liegen somit besondereVoraussetzungen vor, die eine Einzelbetrachtung ermöglichen und sinnvoll erscheinen lassen.

Die Beleuchtung der Jugendfreizeitfläche stellt ein vielschichtiges Thema dar, bei dem unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen - darunter technische Machbarkeit, Kosten für Herstellung und Unterhaltung, Umweltbelange sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung von Kinderspielplätzen.

Die Abteilung Stadtgrün hat sich intensiv mit verschiedenen Optionen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten für die Beleuchtung der Jugendfreizeitfläche auseinander gesetzt - in enger Abstimmung mit dem Fachamt Sozialraummanagement sowie dem Projektteam der Tennisflächen.

Folgende Varianten wurden betrachtet:

Erweiterung der Lichtmasten des TV Fischbek mit zusätzlichen Strahlern - ausgerichtet auf die Jugendfreizeitfläche

Diese Option hat sich als nicht praktikabel erwiesen, da die Masten auf dem Gelände des Tennisvereins stehen und die Nutzenden die Leuchten für eine bedarfsorientierte Beleuchtung nicht per Handdruck bedienen können. Außerdem lässt der zu große Abstand der Masten zur Jugendfreizeitfläche keine DIN-gerechte Ausleuchtung zu.

Installation von Mastleuchten auf der Jugendfreizeitfläche mit Anschluss an die Stromversorgung des TV Fischbek

Diese Variante wurde aufgrund nicht machbarer Abrechnungsmöglichkeiten der Stromkosten verworfen.

Installation von Solarleuchten

Die Prüfung durch eine Lichtplanerin hat ergeben, dass eine durchgehend notwendige DIN-gerechte Ausleuchtung nicht gewährleistet werden kann, insbesondere an bewölkten, regnerischen oder dunklen Tagen.

Installation von Mastleuchten auf der Jugendfreizeitfläche mit Stromversorgung über das Quartiershaus „De Stuv“

Die favorisierte, zur Umsetzung vorgesehene Planung sieht 5 Mastleuchten mit einer bedarfsorientierten, zeitgesteuerten Beleuchtung vor, die den abendlichen Betrieb ermöglicht. Es sollen moderne LED-Leuchtmittel verwendet werden. Die Stromversorgung erfolgt über einen separaten Anschluss mit Zähler im Quartiershaus.Die Stromkosten, die jährlich ca. 100 Euro netto betragen, können durch das Bezirksamt, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Abteilung Offene Kinder- und Jugendarbeit, getragen werden.

Die Abteilung Stadtgrün weist abschließend noch einmal darauf hin, dass die geplante Beleuchtung der Jugendfreizeitfläche aufgrund der geschilderten, unterstützenden Rahmenbedingungen einen Einzelfall und somit eine Ausnahme darstellen wird.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden insofern geprüft und sind eben bei einer Verbesserung der Beleuchtung berücksichtigt.

gez. Queckenstedt B-V

f.d.R. Kaidas

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