21-3028.01

Stellungnahme Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Aktive Immobilienstrategie für das Harburger Phoenix-Viertel

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.11

Sachverhalt


 

Im Rahmen des Projektes zur Aufwertung des Phoenix-Viertels wird ein vielfältiger Ansatz mit ordnungsrechtlichen, sozialen oder baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur Stabilisierung der sozialen Struktur verfolgt, der auch die Idee eines aktiven Immobilienmanagements umfasst.  

 

Die Stadt Dortmund hat bereits langjährige und umfassende Erfahrungen gesammelt mit der Umsetzung eines “Integrierten Stufenmodell zum strategischen und koordinierten Vorgehen im Umgang mit ordnungsrechtlichen und städtebaulichen Problemimmobilien”. In der Dortmunder Nordstadt liegt eine Problemlage ähnlich dem Phoenix-Viertel vor. Auch im “Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) von 2019 wurde die Nordstadt beschrieben. 

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.04.2023 hat eine Vertreterin der Stadt Dortmund die Erfahrungen mit dem Stufenmodell und insbesondere die erfolgreiche Immobilienstrategie der Stadt vorgestellt, die darauf beruht, einerseits über den Beschluss eines Sanierungsgebiets ein Vorkaufsrecht für die Stadt zu etablieren und andererseits Wohnungsbaugesellschaften zu animieren, aktiv den Versuch zu unternehmen, strategische Immobilien zu erwerben. 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, eine aktive Immobilienstrategie – insbesondere unter Berücksichtigung des Phoenix-Viertels - zu entwickeln und städtische Gesellschaften wie die SAGA oder die Sprinkenhof anzuweisen, aber auch bei den Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften dafür zu werben, aktiv auf die Eigentümer strategisch gelegener Immobilien im Phoenix-Viertel zuzugehen, um diese ggf. Zu erwerben und zu sanieren. 

 

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, für das Phoenix-Viertel notwendige rechtliche Schritte einzuleiten, um dort ein Vorkaufsrecht der Stadt zu etablieren, mit dem die Stadt das notwendige Instrumentarium erhält, strategische Immobilien zumindest bei einer Veräußerung selbst zu erwerben. 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  07.07.2023

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Antrag der Bezirksversammlung Harburg wie folgt Stellung:

 

1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, eine aktive Immobilienstrategie – insbesondere unter Berücksichtigung des Phoenix-Viertels - zu entwickeln und städtische Gesellschaften wie die SAGA oder die Sprinkenhof anzuweisen, aber auch bei den Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften dafür zu werben, aktiv auf die Eigentümer strategisch gelegener Immobilien im Phoenix-Viertel zuzugehen, um diese ggf. Zu erwerben und zu sanieren.

Mit Blick auf die aktuelle Marktlage prüft die SAGA eine Vielzahl von Kaufangeboten von Bestandsimmobilien und Grundstücken, die im Rahmen eines standardisierten Due-Diligence-Verfahrens bewertet werden. Zu einzelnen Due-Diligence-Verfahren wird unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltung keine Stellung genommen.

Im Übrigen kann der SAGA als Aktiengesellschaft aus rechtlicher Sicht keine Anweisung der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt werden.

Die Sprinkenhof GmbH ist im Bereich gewerblich genutzter Immobilien tätig; sie entwickelt, baut und betreut keine Wohnimmobilien.

Da es sich um eine bezirkliche Angelegenheit handelt, hält die BSW es zudem für zielführender, wenn das Bezirksamt zunächst selbst auf im Bezirk tätige Wohnungsbaugenossenschaften wie z.B. den Eisenbahnbauverein oder die Genossenschaft Süderelbe sowie weitere Wohnungsbaugesellschaften zugeht. Die Behördenleitung der BSW wird entsprechende Gesprächsbemühungen gerne flankieren.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.