21-3028

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Aktive Immobilienstrategie für das Harburger Phoenix-Viertel

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2023
Sachverhalt


 

Im Rahmen des Projektes zur Aufwertung des Phoenix-Viertels wird ein vielfältiger Ansatz mit ordnungsrechtlichen, sozialen oder baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie zur Stabilisierung der sozialen Struktur verfolgt, der auch die Idee eines aktiven Immobilienmanagements umfasst.  

 

Die Stadt Dortmund hat bereits langjährige und umfassende Erfahrungen gesammelt mit der Umsetzung eines “Integrierten Stufenmodell zum strategischen und koordinierten Vorgehen im Umgang mit ordnungsrechtlichen und städtebaulichen Problemimmobilien”. In der Dortmunder Nordstadt liegt eine Problemlage ähnlich dem Phoenix-Viertel vor. Auch im “Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) von 2019 wurde die Nordstadt beschrieben. 

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.04.2023 hat eine Vertreterin der Stadt Dortmund die Erfahrungen mit dem Stufenmodell und insbesondere die erfolgreiche Immobilienstrategie der Stadt vorgestellt, die darauf beruht, einerseits über den Beschluss eines Sanierungsgebiets ein Vorkaufsrecht für die Stadt zu etablieren und andererseits Wohnungsbaugesellschaften zu animieren, aktiv den Versuch zu unternehmen, strategische Immobilien zu erwerben. 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird aufgefordert, eine aktive Immobilienstrategie – insbesondere unter Berücksichtigung des Phoenix-Viertels - zu entwickeln und städtische Gesellschaften wie die SAGA oder die Sprinkenhof anzuweisen, aber auch bei den Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften dafür zu werben, aktiv auf die Eigentümer strategisch gelegener Immobilien im Phoenix-Viertel zuzugehen, um diese ggf. Zu erwerben und zu sanieren. 

 

2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, für das Phoenix-Viertel notwendige rechtliche Schritte einzuleiten, um dort ein Vorkaufsrecht der Stadt zu etablieren, mit dem die Stadt das notwendige Instrumentarium erhält, strategische Immobilien zumindest bei einer Veräußerung selbst zu erwerben.