21-2531

Stellungnahme der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg zu den Anhörungen gemäß § 28 BezVG durch die BAGS wegen Flüchtlingsunterbringung 1. 21-2330 Schlachthofstraße 3 - 5 (Fegro) 2. 21-2337 Schwarzenbergstraße 87 (Schwarzenbe rg) 3. 21-2422 Rotbergfeld 4. 21-2424 STS Süderelbe (Quellmoor)

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 25.10.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 21.2

Sachverhalt

 

 

1.       Die CDU-Fraktion legt Wert darauf, dass sichergestellt wird, dass durch die Vorgehensweise der Fachbehörde hinsichtlich der Unterbringung vorwiegend ukrainischer Flüchtlinge und Asylbewerber die positive Einstellung der Gesellschaft nicht beeinträchtigt wird.

2.       In allen Fällen ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren gemäß § 28 BezVG durchzuführen. Gegebenenfalls ist dieses, sofern eine Unterbringung auch nach SOG bereits begonnen wurde, nachzuholen.

3.       Bei Verlängerung von Maßnahmen ist jeweils nach Fristablauf ein neues Verfahren durchzuführen. Eine aktuelle Entscheidung führt nicht dazu, dass die Bezirksversammlung nicht zu einem späteren Zeitpunkt in gesetzlicher Weise zu beteiligen ist.

4.       Verhandlungen und Einigungen mit Bürgerinitiativen können die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung nicht ersetzen. Abbauverpflichtungen sind insoweit lediglich nachrangig.

5.       Gegen die wiederholte Belegung des Fegro-Geländes Schlachthofstraße bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

6.       Der Schwarzenberg hat für den Bezirk eine hohe stadtprägende Bedeutung. Er darf insoweit nur nachrangig und zeitlich befristet in Anspruch genommen werden. Die im Bezirk vorgesehene Entwicklung des Geländes ist zu berücksichtigen.

7.       Der Verlängerung der Maßnahme Rotbergfeld in Rönneburg um 2 Jahre begegnen keine Bedenken, nachdem auch Einigkeit mit der örtlichen Bürgerinitiative hergestellt ist.

8.       Bei der Belegung von Flächen im Bereich der Stadtteilschule Süderelbe ist der Lage in dem ohnehin belasteten Gebiet Neuwiedenthal hinreichend Rechnung zu tragen. Die Sportmöglichkeiten für die Bevölkerung hinsichtlich Freiflächen und Hallenangeboten dürfen nicht beeinträchtigt werden.

9.       In allen genannten Fällen ist die ausreichende schulische Versorgung und die Kita-Unterbringung besonders zu berücksichtigen. Das gilt auch für die medizinische Versorgung.

10.   Soweit erforderlich, sind durch die Fachbehörde auch Sicherungsmaßnahmen, ggf. auch durch Personaleinsatz, vorzusehen.

11.   Da durch die Unterbringung erheblicher zusätzlicher Personalaufwand in verschiedenen Dienststellen des Bezirksamtes entsteht, sind zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

12.   In allen Fällen ist bei Inanspruchnahme von Flächen und Gebäuden sicherzustellen, dass der Bezirk Harburg im Vergleich zu anderen Bezirken nicht überdurchschnittlich belastet wird.

Ralf-Dieter Fischer
Fraktionsvorsitzender der CDU-Bezirksfraktion

Hamburg, den 25.10.2022 

 

 

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