21-2632

Projekt "Umbau Schützenhaus Sinstorf"

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 31.01.2023 Bezirksversammlung Harburg Ö 21

Sachverhalt

Bezirksamt Harburg        22. Dezember 2022

Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

 

Vorlage der Verwaltung

 

Betrifft: Umnutzung des ehemaligen Schützenhauses und Schießstands Sinstorfer Kirchweg in ein Bewegungszentrum für ein psychomotorisch-integratives Angebot „Bewegung und Sprache“ und eine sportliche Nutzung

 

 

Der SV Grün Weiss Harburg von 1920 e.V. (GWH) und der Harburger Integrationsrat (HIR) haben beschlossen, bei der Umnutzung des ehemaligen Schützenhauses und Schießstands Sinstorfer Kirchweg zusammenzuarbeiten. Der Kleinkaliber-Schießstand soll umgebaut und dabei insbesondere das Dach von 3,5 m auf 6 m Höhe angehoben werden. Dieser Umbau ist erforderlich, damit für das psychomotorisch-integrative Angebot „Bewegung und Sprache“ der notwendige Bewegungsparcours realisiert werden kann. Außerdem ist ein Umbau erforderlich, damit die Flächen für die Sportangebote von GWH nutzbar sind. Details können dem beiliegenden Begründungspapier mit Nutzungskonzept und wissenschaftlicher Expertise zum psychomotorisch-integrativen Angebot „Bewegung und Sprache“ entnommen werden.

Eine erste Bauvoranfrage von GWH, die primär auf eine rein sportliche Nutzung abzielte, wurde abschlägig beschieden; dabei wurde u.a. auf die Unverträglichkeit von Nutzungsänderung und sportlicher Nutzung mit dem bestehenden Landschaftsschutz verwiesen.

Erörterung

Aus Sicht des Bezirksamts liegen die Realisierung des Umbaus und die Durchführung der Angebote in besonderer Weise im öffentlichen Interesse.

  1. Das Angebot „Bewegung und Sprache“ ist ein Vorreiterprojekt bei der Unterstützung gesunden und Bildung ermöglichenden Aufwachsens von Kindern aus Haushalten, in denen Deutsch nicht die erste Sprache ist bzw. (komplexe) Problemlagen manifest sind. Für den Bezirk Harburg mit seiner vielfältigen Bevölkerung und einem im hamburgweiten Vergleich überdurchschnittlich hohen Anteil an Personen, die in Quartieren mit dem RISE-Sozialstatus „niedrig“ oder „sehr niedrig“ leben, bedeutet das Angebot einen nicht zu unterschätzenden Gewinn für die Unterstützung von Kindern und Familien beim Spracherwerb. Dieser ist die Voraussetzung für eine gelingende Schullaufbahn und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung und gesellschaftliche und berufliche Teilhabe der Kinder im späteren Leben. Zudem ermöglicht ein solches Angebot, die gravierenden negativen Folgen der Corona-Pandemie für die Gesundheit und den Bildungserfolg von Kindern zu lindern, indem Lücken beim Spracherwerb und bei der Bewegungsfähigkeit geschlossen werden können.

 

  1. Das Bezirksamt hat seit Juni 2021 auf Basis der vom Harburger Integrationsrat übermittelten Anforderungen an die Flächen für das Angebot „Bewegung und Sprache“ die in Frage kommenden Akteure im Bezirk angesprochen sowie Bestandsflächen auf ihre Eignung hin geprüft. Keiner der angesprochenen Sportvereine und keine der Bestandsflächen erfüllen die wichtigste Voraussetzung einer durchgängigen Benutzbarkeit. Wenn die Fläche nicht exklusiv für das Angebot, sondern nur stundenweise zur Verfügung stehen würde, wäre der jeweils nötige Ab- und Aufbau nicht leistbar. Somit ist das Bestandsgebäude am Sinstorfer Kirchweg die einzige Fläche, auf der in absehbarer Zeit das Angebot „Bewegung und Sprache“ im Bezirk Harburg realisiert werden kann.

 

  1. Die Kooperation von GWH und HIR bei Errichtung und Betrieb des Bewegungszentraums ist aus Sicht des Bezirksamts sehr zu begrüßen. Zum einen gewinnt der HIR einen im Bezirk verwurzelten Sportverein als Partner, zum anderen kann GWH seine Kompetenzen im Bereich der Integration weiter ausbauen.

 

  1. Die Positionierung des Bewegungszentrums im (unmittelbaren), ansonsten von sozialer Infrastruktur weitgehend freien Einzugsbereich von mehreren Grundschulen, Förderschulen, Kitas und drei öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften erhöht die soziale Bindungskraft und Wirksamkeit des Angebots „Bewegung und Sprache“ signifikant.

 

  1. Mit der Dacherhöhung von 3,5 auf 6 m wird Grundfläche des Gebäudes mithin die versiegelte Fläche nicht erhöht. Lediglich für die unabhängige Nutzung der drei Flächen im ehemaligen Schießstand muss ein Verbindungsgang geschaffen werden, der auf der Westseite des Gebäudes angeordnet werden kann und somit nicht auf der Ostseite zu einer Beeinträchtigung einer für den Landschaftsschutz wesentlichen Baumreihe führt.

 

  1. Im Gegensatz zur Nutzung als Schützenhaus/Schießsportstätte ist im Bewegungszentrum keine Wochenendnutzung vorgesehen. Insofern geht das Bezirksamt davon aus, dass die Nutzungsintensität durch das Bewegungszentrum nicht wesentlich von derjenigen durch einen Schützenverein abweicht.

 

  1. GWH hat mitgeteilt (vgl. Anlagen), dass gemäß finanzieller Planung für das Angebot „Bewegung und Sprache“ kein dauerhafter Zuschussbedarf entstehen wird.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Umbau des ehemaligen Schützenhauses und Schießstands Sinstorfer Kirchweg liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse des Bezirks Harburg.
  2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BUKEA für die Erteilung einer Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung nach § 67 Abs. 1 Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz einzusetzen.

 

 

Dr. Jobmann

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.