22-2144

NEU Antrag FDP betr. Kennzeichnung der Querungshilfen in der Eißendorfer Straße

Antrag

Letzte Beratung: 13.10.2026 Hauptausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Auf der Eißendorfer Straße ereignete sich im Juli 2026 abends ein schwerer Unfall: Ein Pkw kippte nach einem Ausweichmanöver vor einem Linienbus auf die Fahrerseite. Wie das Nachrichtenportal harburg-aktuell.de berichtete, übersah der Fahrer dabei „offenbar eine nicht beschilderte Fahrbahnverengung, die als Querungshilfe für Fußgänger dient", stieß gegen den Bordstein und anschließend gegen einen Straßenbaum. Die Unfallstelle befindet sich auf Höhe der Hausnummern 119/121, an der Querungshilfe gegenüber der Einmündung Damschkestraße.

Der Unfall hätte dabei wesentlich schlimmer ausgehen können: Statt gegen den Straßenbaum hätte der außer Kontrolle geratene Pkw ebenso gut Fußgänger oder Radfahrer erfassen können, die gerade die Querungshilfe über die Fahrbahn nutzten oder auf dem angrenzenden Geh- und Radweg unterwegs waren. Gerade an einer Stelle, die Fußgänger und Radfahrer gezielt mitten über die Fahrbahn führt, entscheidet bei einem entgleisten Fahrzeug allein der Zufall darüber, ob ein Baum oder ein Mensch getroffen wird.

Aus Begehungen vor Ort und Datenrecherche liegt inzwischen ein klares Bild vor:

  • Die Querungshilfe war zum Zeitpunkt des Unfalls wahrscheinlich nicht als dauerhaftes Hindernis gekennzeichnet. Die dort heute stehenden Baken sind nur temporär aufgestellt und dürften nach jetzigem Kenntnisstand erst nach dem Unfall dorthin gelangt sein. Eine dauerhafte Kennzeichnung ist bislang nicht erfolgt.
  • Eine weitere Querungshilfe weiter oben in der Eißendorfer Straße ist unzureichend gekennzeichnet: Die vorhandene Kennzeichnung ist nur in einem spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht und daher – insbesondere bei Dunkelheit – leicht zu übersehen. Zudem reflektieren die Baken nur einseitig, sodass die rot-weiße, rückstrahlende Seite dem Kraftfahrzeug- und Radverkehr abgewandt ist.
  • Die Querungshilfe am Schwarzenberg liegt mitten auf der Fahrbahn. Wer von unten, also aus Richtung des Tals, kommt, findet dort derzeit gar keine Beschilderung vor.

Rechtlich sind dauerhafte Hindernisse und gefährliche Stellen nach § 43 Absatz 3 StVO in Verbindung mit Anlage 4 durch Leitplatten (Zeichen 626) zu kennzeichnen; nach der Verwaltungsvorschrift zu § 43 StVO können stattdessen auch Leitbaken (Zeichen 605) verwendet werden. Erhöhte Bordsteine und vorgezogene Seitenräume von Querungshilfen sind für Kraftfahrer und Radfahrer bei Dunkelheit und Nässe ohnehin nur schwer zu erkennen. Fehlende, ungünstig angebrachte oder falsch montierte Kennzeichnungen bergen daher ein erhebliches Unfall- und Haftungsrisiko – für die Kraftfahrer, die ein Hindernis nicht rechtzeitig erkennen, ebenso wie für die Fußgänger und Radfahrer, die an dieser Stelle die Fahrbahn überqueren und dabei auf ihre Sichtbarkeit und die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs angewiesen sind. Der schwere Unfall im Juli 2026 zeigt mit aller Deutlichkeit, welche konkrete Gefahr von unzureichend gekennzeichneten Querungshilfen ausgeht – für alle Verkehrsteilnehmer. Dass einige Querungshilfen der Straße bereits regelkonform markiert sind, belegt zugleich, dass eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der verbliebenen Stellen ohne weiteres möglich ist.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende wird gebeten, sich beim Polizeikommissariat 46 sowie – soweit die Eißendorfer Straße in dessen Zuständigkeit fällt – beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) dafür einzusetzen, dass

  • die Querungshilfe auf der Eißendorfer Straße bei Hausnummer 119/121 (gegenüber der Einmündung Damschkestraße) umgehend dauerhaft gekennzeichnet wird, etwa durch Leitplatten (Zeichen 626-10/626-20) oder Leitbaken (Zeichen 605-10/605-20);
  • die mitten auf der Fahrbahn liegende Querungshilfe am Schwarzenberg in beiden Fahrtrichtungen – insbesondere für den „von unten" kommenden Verkehr – durch Leitplatten oder Baken gekennzeichnet wird;
  • sämtliche Querungshilfen der Eißendorfer Straße anlässlich einer Begehung auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung nach § 43 Absatz 3 StVO in Verbindung mit Anlage 4 überprüft und festgestellte Mängel kurzfristig beseitigt werden.

Es ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres über die Umsetzung zu berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.10.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta
Eißendorfer Straße Schwarzenberg

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Themen Beta

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