21-3623

NEU Antrag AfD-Fraktion II: Situation in den Überschwemmungsgebieten Este und Falkengraben im 4. Quartal 2023

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.02.2024
Sachverhalt

 

Am 22.12.2023 wäre es fast zum Überlauf der alten Süderelbe gekommen, was nur durch äerste Anstrengung verhindert werden konnte. Durch ein Überlaufen der Süderelbe wären auch Wohnsiedlungen bedroht gewesen.
Ursache war ein Binnenhochwasser durch lang anhaltende Regenfälle in Verbindung mit Sperrtiden. Die Öffnung des Storchennestsiels zur Elbe hin wäre wegen des Binnenhochwassers notwendig gewesen, wegen der Sperrtiden jedoch unmöglich. Die dringende Erfordernis eines Schöpfwerks an dieser Stelle, was seit Jahren in Planung ist, wurde durch die Naturereignisse in dramatischer Weise vor Augen geführt.

In Süderelbe gibt es mit der Este und dem Falkengraben zwei Überschwemmungsgebiete, die mit der Verordnung zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vom 5. Dezember 2017 festgelegt wurden.
Mit Verweis auf den jeweiligen Lageplan sind in Artikel 5, § 1 Abs. 2  (Este) und in Artikel 6, § 1 Abs. 2 (Falkengraben) der Verordnung die Grenzen der Überschwemmungsgebiete festgelegt.
In § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat der Gesetzgeber bestimmt, was ein Überschwemmungsgbiet ist. Ein Kriterium ist ein statistisch einmal in 100 Jahren zu erwartendes Hochwasserereignis in einem Risikogebiet (nach  § 73 Abs. 1 WHG). Das sich daraus ergebende Hochwasserrisiko ergibt sich aus der "Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte" (§73 Abs. 1 Satz 2 WHG).

Die Übeschwemmungsgebiete Este und Falkengraben waren zum Jahresende 2023 hin unmittelbar und mittelbar denselben Naturereignissen ausgesetzt wie die alte Süderelbe und deren Zuflüsse. Die Quelle der Este sowie einige ihrer Zuflüsse liegen im Heidekreis, der vom Binnenhochwasser in ganz erheblichem Maße betroffen war.
Es stellt sich somit die Frage, wie sich die Situation an Este und Falkengraben durch die langanhaltenden Regenfälle im letzten Quartal 2023 dargestellt hat.

 

Wie sind die Niederschläge entsprechend dem Starkregenindex (SRI) nach Schmitt et al. zu kategorisieren?

 

Wie sind die pluvialen Ereignisse von den fluvialen Ereignissen in isolierender Betrachtung voneinander abzugrenzen? Wie haben sich diese Effekte beeinflusst?

 

Wie groß war das Risiko für die Anlieger in den Überschwemmungsgebieten Este und Falkengraben?

 

Welche Erkenntnisse haben sich aus den hier dargestellten Naturereignissenr die Risikobewertung und der Bestimmung der Risikogebiete entsprechend § 73 Abs. 6 WHG und der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete entsprechend § 76 Abs. 2 Nr. 2  WHG in Bezug auf die Überschwemmungsgebiete Este und Falkengraben ergeben? 

 
In § 73 Abs, 6 WHG wird bestimmt, dass die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren ist. Die Überprüfung steht 2024 an. In § 76 Abs. 2 Nr. 2, Satz 2 heißt es: "Die Festsetzungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen."
 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung lädt sachkundige Vertreter von Bezirksamt und BUKEA und ggf. weiterer involvierter Behörden in den Regionalausschuss Süderelbe ein, um über die Situation in den Überschwemmungsgebieten Este und Süderelbe während der Periode der lang anhaltenden Niederschläge zu berichten unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Fragen:

 

1. Wie sind die Niederschläge entsprechend dem Starkregenindex (SRI) nach Schmitt et al. zu kategorisieren?

 

2. Wie sind die pluvialen Ereignisse von den fluvialen Ereignissen in isolierender Betrachtung voneinander abzugrenzen? Wie haben sich diese Effekte beeinflusst?

 

3. Wie groß war das Risiko für die Anlieger in den Überschwemmungsgebieten Este und Falkengraben?

 

4. Welche Erkenntnisse haben sich aus den hier dargestellten Naturereignissen für die Risikobewertung und der Bestimmung der Risikogebiete entsprechend § 73 Abs. 6 WHG und der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete entsprechend § 76 Abs. 2 Nr. 2  WHG in Bezug auf die Überschwemmungsgebiete Este und Falkengraben ergeben?

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist dazu einzuladen.