20-1015

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Flüchtlingsunterbringung am Falkenbergsweg- mangelnde Transparenz

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

 

der Abgeordneten Barbara Lewy, Kay Wolkau und Isabel Wiest

 

Sachverhalt:   

 

Der Presse war kürzlich zu entnehmen, dass die Wiese am südlichen Ende des Falkenbergswegs bebaut werden soll. Es gibt nur sehr ungenaue Informationen und die Bezirksversammlung wurde zu dem Thema bisher nicht angehört. Es erscheint befremdlich, Planungen für eine Flüchtlingsunterbringung der Presse entnehmen zu müssen,  obwohl es nur einige Tage zuvor eine Veranstaltung zur Anwohnerinformation bezüglich der geplanten Unterbringungen Am Aschenland gegeben hat, in der diese Planungen dann hätten auch vorgestellt werden können/müssen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass dort eine Folgeunterbringung für Flüchtlinge gebaut werden soll? Wieviele Personen sollen dort wohnen?

2.      Wie wird die Infrastrukturelle Anbindung z. B. Einkaufsmöglichkeiten des Standortes beurteilt?

3.      Ist dem Bezirksamt bekannt für wann der Baubeginn und Fertigstellung geplant ist?

4.      Gibt es eine Planung für wie lange die Häuser dort stehen sollen?

5.      Was ist mit der Fläche, wenn die Nutzung beendet ist? Wird die Fläche dann Bauland sein?

6.      Ist es korrekt, dass die Wiese (ggf. teilweise) Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet ist? Bitte genaue Angaben der Teilgebiete. Wie wurde verfahren, als die Hälfte der Wiese zur Hundeauslauffläche freigegeben wurde?

7.      Wie ist es zu erklären, dass die Wiese im Bebauungsplan noch als Naturschutzfläche geführt wird?

8.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Naturschutz aufgehoben? Und wenn ja wann wurde dies bekannt und war das Bezirksamt in die Entscheidung eingebunden?

9.      Wenn nicht, ist es trotzdem möglich dort zu bauen, obwohl der Bebauungsplan dies nicht vorsieht?

10.  Unter welchen Bedingungen darf eine Bebauung stattfinden, wenn diese Fläche noch immer unter Naturschutz steht?

11.  Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Bebauung statt? Findet das Polizeigesetz Anwendung oder wird es noch eine Information und Anhörung gem. § 28 BezVG der Bezirksversammlung geben?

 

Anfrage der Abgeordneten Barbara Lewy, Kay Wolkau und Isabel Wiest

 

Harburg, 08.10.2015

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.