21-0901

Kleine Anfrage CDU betr. Grundstück Haanbalken

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Wie durch Zauberhand entstand im Laufe des vergangenen Jahres auf dem Grundstück Haanbalken Ecke Binnenfeld in 21077 Hamburg ein mehrgeschossiges Wohngebäude mit mehreren Aufgängen.

 

Laut Bebauungsplan Marmstorf 5, per 09.09.2020 auf den öffentlichen Website der Landesbauverwaltung ausgewiesen und abgerufen <hhtp://daten-hamburg.de/infrastruktur bauen wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Marmstorf5.pdf>, befindet sich dieses Gebäude auf einer laut geltendem Bebauungsplan als "Parkplatz" und damit als öffentliches Straßenland ausgewiesenen Fläche.

Bebauungspläne haben gemäß BauGB § 8 rechtsverbindlichen Charakter und bedürfen im Falle einer Änderung eines geregelten Verfahrens im Sinne des Baugesetzbuches. Der aktuellen Ausweisung des B-Plans Marmstorf 5 durch die Stadt ist zu entnehmen, dass eine Änderung des besagten Baubauungsplanes nicht erfolgt ist. 

Daraus wiederum ist die Feststellung herzuleiten, dass auf dem ausgewiesenen Parkplatz eine widerrechtliche Bebauung erfolgt ist, die als eindeutiger Rechtsbruch festzumachen ist.

 

Dieses vorausgeschickt, bitten wir die Bezirksversammlung um Beantwortung folgender Fragen: 

 

1.     Welcher namentlich zu benennende Mitarbeiter der Bauverwaltung des Bezirks trägt die Verantwortung für den vorliegenden Rechtsbruch?

 

2.     Sind bereits dienstrechtliche und ggf. zivilrechtliche Schritte gegen diesen Mitarbeiter eingeleitet worden? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

 

3.     Soweit keine bezirkliche Baugenehmigung vorliegen sollte: Wie ist zu erklären, dass auf einem Parkplatz ein Wohngebäude entstehen konnte?

 

4.     Welche Schritte hat das BA eingeleitet, um den baurechtlich ausgewiesenen Zustand des Grundstücks wiederherzustellen und wann ist damit zu rechnen, dass der Parkplatz wieder in seiner baurechtlichen Funktion genutzt werden kann?

 

5.     Auf welcher Gesetzesgrundlage wurden die 60 - 70 Jahre alten gesunden Bäume gefällt?

 

6.     Wer hat die Genehmigung erteilt?

 

7.     Welche Auflage muss der Bauherr hinsichtlich Ersatzpflanzung erfüllen?

 

Hamburg, am 22.09.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                   Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                                               Robert Timmann