21-0841

Kleine Anfrage CDU betr. Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen bei Überlastungsanzeigen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die Bezirksverwaltung hat in ihrer Antwort zum Thema „Überlastungsanzeigen“ (Drucksache 21-0798.01) eingeräumt, dass es in den letzten Jahren eine Anzahl von begründeten Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern gegeben hat. Diese seien im Einzelfall auch auf Personalmangel zurückzuführen.

Die ausweichenden und zum Teil nichtssagenden Antworten der Verwaltung („so detailliert wird dies nicht erfasst“) werden noch Anlass zu weiterer Nachfrage geben.

Unabhängig davon, wird aus der Antwort der Verwaltung bisher in keiner Weise erkennbar, ob und in welchem Umfang die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Dienstanweisungen im Hinblick auf Überlastungsanzeigen eingehalten worden sind. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1.       In welcher Weise wird durch das Bezirksamt im Rahmen von Überlastungsanzeigen das Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt?

 

2.       Hat das Bezirksamt im Rahmen der Reaktion auf die Überlastungsanzeigen tätigkeitsbezogen nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung sowie eine spezielle Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen bei der Arbeit erstellt, bzw. aktualisiert und dokumentiert?

 

Falls ja, welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt durch die entsprechende gesetzliche Beurteilung gewonnen?

 

Falls nein, warum ist das Bezirksamt der gesetzlichen Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz nicht nachgekommen?

 

3.       Wer hat ggf. im Auftrag der Bezirksamtsleiterin die Gefährdungsbeurteilung erstellt bzw. aktualisiert und dokumentiert?

 

4.       Sind diese Personen arbeitsschutzfachkundig nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz?

 

5.       Wurden die Personalvertretung und die Beschäftigten in den betroffenen Bereichen dabei beteiligt und haben die Personen Zugang zu erstellten Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

 

6.       Wurden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte gem. Arbeitssicherheitsgesetz aufgrund ihrer Fachkunde beteiligt, wenn ja, welche Vorschläge haben sie gemacht und wurden diese übernommen?

 

7.       Wurden die Aufsichtsbehörden (Amt für Arbeitsschutz und Unfallkasse Nord) zur Beratung herangezogen?

 

8.       Wie wurden die psychischen Belastungen und Beanspruchungen ermittelt und bewertet und wie kann die entsprechende Methode beschrieben werden?

 

9.       Welche Arbeitsschutzmaßnahmen wurden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und wie wurde die Wirksamkeit geprüft und welches Ergebnis ergab die Wirksamkeitskontrolle?

 

10.     Sind die umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen aus Sicht der beiden Aufsichtsbehörden angemessen und geeignet?

 

11.     Wie lautet der aktuelle genaue Text der Dienstanweisungen im Bezirksamt für die Behandlung von Überlastungsanzeigen?

 

12.     Hat das Bezirksamt bei den einzelnen Überlastungsanzeigen die Dienstanweisung befolgt?

 

13.     In welcher Weise ist dieses geschehen und welche Maßnahmen sind daraufhin auf den verschiedenen Ebenen und in den verschiedenen Abteilungen getroffen worden. 

 

Hamburg, am 03.09.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                 Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                                             Michael Schaefer

                                                                                               Brit-Meike Fischer-Pinz