Grünanlage Königswiesen in Neugraben Fischbek keine Genehmigung von Veranstaltungen mit Alkoholausschank und Alkoholkonsum, Prüfung eines dauerhaften Alkoholverbots sowie Begrenzung der Teilnehmerzahl genehmigungspflichtiger Veranstaltungen S
Die Grünanlage Königswiesen im Stadtteil Neugraben Fischbek im Bereich Vogelkamp ist eine wohnungsnahe Park und Erholungsanlage mit Spielplatz, Sport und Ruhezonen. Sie wird insbesondere von Familien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern der angrenzenden Wohnbebauung intensiv genutzt und dient als wichtiger Ort der Naherholung im Quartier. Im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Zusammenkünften, bei denen Alkohol konsumiert wurde, kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Beeinträchtigungen. Hierzu zählen Lärmbelästigungen bis in die Nachtstunden, Vermüllung einschließlich Glasbruch im Bereich des Spielplatzes, Beschädigungen der Anlage, Beschwerden aus der Anwohnerschaft sowie Polizeieinsätze. Der Charakter der Königswiesen als ruhige und familienfreundliche Erholungsfläche ist hierdurch zunehmend gefährdet. Veranstaltungen auf öffentlichen Grün und Erholungsanlagen stellen eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung dar und bedürfen der Erlaubnis des Bezirksamts. Erlaubnisse können dabei mit Auflagen versehen werden, um den Schutz der Anlage sowie die berechtigten Interessen der Anwohnerschaft zu gewährleisten. Es erscheint daher sachgerecht, Veranstaltungen mit Alkoholausschank und Alkoholkonsum künftig nicht mehr zuzulassen und die Teilnehmerzahl genehmigungspflichtiger Veranstaltungen auf ein anlagenverträgliches Maß zu begrenzen. Die Königswiesen sind von Wohnbebauung umgeben und verfügen über einen stark frequentierten Spielplatz. Insbesondere Familien mit Kindern sind auf eine sichere, saubere und ruhige Umgebung angewiesen. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf höchstens 35 Personen soll sicherstellen, dass kleinere private Feiern und nachbarschaftliche Zusammenkünfte weiterhin möglich bleiben, die Grünanlage jedoch nicht durch größere Veranstaltungen übermäßig in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob für die gesamte Grünanlage ein dauerhaftes Alkoholverbot rechtssicher angeordnet werden kann. Die im Bezirk Harburg bereits gewonnenen Erfahrungen mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz können hierbei berücksichtigt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt Harburg wird gemäß § 19 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz ersucht,
1. auf der Grünanlage Königswiesen Sondernutzungserlaubnisse für Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt, abgegeben oder konsumiert werden sollen, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens grundsätzlich nicht mehr zu erteilen und sämtliche Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Anlage mit der Auflage zu versehen, dass Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke untersagt sind;
2. zu prüfen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage für die gesamte Grünanlage Königswiesen ein dauerhaftes, ganztägiges Verbot des Konsums alkoholischer Getränke ausgesprochen werden kann unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu Alkoholverboten im öffentlichen Raum sowie der im Bezirk Harburg mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz gewonnenen Erfahrungen und darzustellen, wie ein solches Verbot durch Beschilderung kenntlich gemacht und durch das Bezirksamt sowie die Polizei wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden könnte;
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