22-1188

Große Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Parkstreifen unter der Bahnunterführung im Rehrstieg

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Unter der Bahnunterführung im Rehrstieg gibt es beidseitig Parkstreifen. Teilweise parken hier auch LKW, was im Falle eines Brandes eventuell zu Beschädigungen an der Brücke und einer Sperrung der wichtigen S-Bahn-Strecke der S3 und der S5 führen könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  • Gibt es Untersuchungen, Berechnungen oder Normen, welche Hitzeeinwirkungen durch Brände die Bahnbrücke am Rehrstieg ohne maßgebliche Beschädigung und daraus folgender Sperrung für den Bahnverkehr aushalten muss? Wenn ja, bitte angeben.
  • Welche Konsequenzen hätten folgende Brände voraussichtlich für die Brücke und den Bahnverkehr?
    • Brand eines LKWs/E-LKWs?
    • Brand eines PKWs/E-PKWs?
    • Brand eines Transporters/E-Transporters?
    • Brand eines Wohnmobils?
  • Wurde geprüft, ob es sinnvoll ist, das Parken unter der Brücke nur für bestimmte Fahrzeugtypen zuzulassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?


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