Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag SPD - GRÜNE - DIE LINKE betr. Auflösung des Mietvertrages für die Friedrich-Ebert-Halle seitens GMH mit der AfD, für eine Veranstaltung mit Beatrix von Storch
Letzte Beratung: 28.01.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 2.1
Am 26. Januar 2025 fand eine Wahlkampfveranstaltung der AfD in der Friedrich-Ebert-Halle statt. Hauptredner war deren Co-Vorsitzender Tino Chrupalla, der wiederholt durch verfassungswidrigeAussagen und Kontakte in die Reichsbürger-Szene aufgefallen ist, worauf der Bundesverfassungsschutz u.a. seine Entscheidung gestützt hat, die AfD auf Bundesebene als Verdachtsfall einzustufen.
In mittlerweile 6 Bundesländern wird die AfD als Verdachtsfall eingestuft. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, was im Fall Sachsen erst vor einigen Tagen vom OVG Bautzen als rechtmäßig entschieden wurde.
Durch diesen Umstand war zu erwarten, dass im Umfeld dieser Veranstaltung Demonstrationen gegen Rassismus und für die Demokratie stattfinden werden. Die AfD wäre als Veranstalter gefordert gewesen, die ihr wegen der notwendigen Anmeldung namentlich bekannten Besucher ihrer Veranstaltung bereits mit der Einladung aufzufordern, Provokationen in Richtung der Demonstranten zu unterlassen. Dieses ist nicht geschehen.
So wurden auch die friedlichen Demonstranten der Kundgebung auf dem Heimfelder Platz durch einige Besucher mit Gesten (Hitlergruß) und Beschimpfungen (linke Schweine) provoziert. Das bedeutet eine gewollte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
In der Veranstaltung selbst hat die AfD wiederum gezeigt, dass sie verfassungsmäßig garantierte Rechte anderer nicht achtet, sondern friedlich demonstrierende Menschen wie ihr Hamburger Landesvorsitzende Nockemann als “SA” und Wiederkehr der Faschisten und - in üblich irrwitziger Verdrehung der Tatsachen – als Feinde der Demokratie bezeichnet.
In Kürze sollnoch eine Veranstaltung der AfD in der Friedrich-Ebert-Halle stattfinden, auf der mit Beatrix von Storch wieder eine Person sprechen soll, die mit ihren Aussagen verschwörungstheoretische Erzählungen verbreitet und ebenso wie die Vorsitzenden der Parteiöffentliche Äußerungen macht, die die Menschenwürde und das Demokratieprinzipmissachten.
Aufgrund all dieser Umstände ist wieder mit Demonstrationen zu rechnen, bei denen es wieder zu Provokationen kommen kann und aufgrund der beteiligten RednerInnen auch wieder Äußerungen zu erwarten sind, die die Menschenwürde und die Demokratie und ihre Institutionen verächtlich machen.
Dem Vermieter der Friedrich-Ebert-Halle ist es gemäß § 16 der „Allgemeinen Mietbedingungen“, dieBestandteil des Mietvertrages sind, möglich, einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist laut Punkt 2 „wenn durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Freien und Hansestadt erfolgt“.
1. Gebäudemanagement Hamburg (GMH) wird aufgefordert, gemäß den „Allgemeinen Mietbedingungen“ für die Friedrich-Ebert-Halle von demmit der AfD geschlossenen Mietvertrag für eine Veranstaltung mit Beatrix von Storch umgehend zurückzutreten, da durch diese die „Öffentliche Ordnung und Sicherheit“ mutmaßlich gestört unddas Ansehen der Freien und Hansestadt geschädigtwerden wird.
2. GMH wird aufgefordert, möglichst umgehend eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Beirats der Friedrich-Ebert-Halle vorzulegen, die rechtssicher die zukünftige Vermietung an Parteien und Organisationen untersagt, die von einer Verfassungsschutzbehörde im Bund oder in einemBundeslandwegen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung als Verdachtsfall eingestuft worden sind.
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