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Es sind auch die berechtigten Interessen der Harburger Bevölkerung und die Sorgen und Ängste eines großen Teils der Bewohner Fischbeks zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung hat wiederholt ausgeführt, dass sowohl die Qualität der Einrichtungen, als auch der Erfolg von Integrationsbemühungen wesentlich von der Größe sowie der Belegung von Unterkünften abhängig ist. Dabei waren Zielzahlen von ca. 170 bis 220 Plätzen angestrebt, die grundsätzlich nicht überschritten werden sollten. Ferner sollten diese kleineren Einrichtungen möglichst gleichmäßig über den Bezirk verteilt werden.
Die Bezirksversammlung bekräftigt diese Auffassung und hält Einrichtungen, die an einem Standort zwischen 3.000 und 4.500 Belegungsplätze ermöglichen, für nicht sachgerecht und wünschenswert.
Die Planungen des Senats stellen daher für den Stadtteil Neugraben-Fischbek und auch für den Bezirk Harburg eine große Herausforderung dar, die erhebliche Probleme befürchten lässt. Diese Herausforderung wird nur dann zu bewältigen sein, wenn jetzt zügig die richtigen Schritte unternommen und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die soziale und sonstige Infrastruktur hierfür verstärkt oder hergerichtet wird.
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Es ist sicherzustellen, dass die entstehende Gesamteinrichtung unter einheitlicher Trägerschaft steht. Die Bezirksversammlung begrüßt, dass entschieden worden ist, die Trägerschaft der Gesamteinrichtung ausschließlich dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg zu übertragen.
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Es ist sicherzustellen, dass in dem Bereich Am Aschenland auch bei einer Gesamtbetrachtung von zentraler Erstaufnahme und öffentlich rechtlicher Unterbringung eine Zielzahl von 3.000 Unterbringungsplätzen nicht überschritten wird.
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Die öffentlich rechtliche Unterbringung darf kein Dauerzustand sein. Sie wird im Bereich Am Aschenland zunächst auf fünf Jahre begrenzt. In regelmäßigen Abständen, ist die Notwendigkeit der Einrichtung insgesamt oder die Größe unter der Berücksichtigung der Flüchtlingszahlen zu überprüfen.
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Es ist sicherzustellen, dass im Stadtteil Neugraben-Fischbek zusätzlich zu den Einrichtungen Am Aschenland und bereits im Betrieb, Bau oder mit der Bezirksversammlung oder den Fraktionen abgestimmter Planung befindlicher weiterer Einrichtungen keine weiteren Standorte der Flüchtlingsunterbringung vorgesehen werden und Veränderungen der Platzzahlen nicht einseitig ohne Abstimmung vorgenommen werden. Bereits geplante, aber noch nicht abgestimmte Vorhaben sind noch zu klären.
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Es ist sicherzustellen, dass beim Bau der geplanten Häuser Spiel- und Bolzplätze, geeignete Außen- und Freizeitflächen und Gemeinschaftsräume zeitgleich errichtet werden.
- Bei der Gestaltung der Einrichtung ist zu berücksichtigen, dass eine völlig neue Siedlung entstehen dürfte. Der Siedlungscharakter muss sich in der Anordnung der Baukörper wiederspiegeln und muss auf die städtebauliche Gestaltung in der Nachbarschaft, insbesondere des Bauvorhabens Elbmosaik, Rücksicht nehmen.
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Bei der Errichtung der Einrichtung sind die erforderlichen Versorgungsleitungen so zu planen und umzusetzen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt weiterverwendbar sind und die Entwicklung des Elbmosaiks fördern können.
- Es ist sicherzustellen, dass die benachbarten Schulen räumlich und personell so ausgestattet werden, dass ausreichende Kapazitäten für die abzusehenden Mehrbedarfe bereitgestellt werden können. Dies betrifft insbesondere auch die Schaffung von ausreichenden Sprachförderangeboten.
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Der Senat wird aufgefordert, eine ausreichende Kita-Versorgung unter Berücksichtigung der abzusehenden Mehrbedarfe in diesem Teil Neugraben-Fischbeks sicherzustellen. Hierzu ist gemeinsam mit Kita-Trägern vor Ort zu ermitteln, inwieweit welche Kapazitäten ausgebaut werden können, um allen Kindern möglichst früh eine Zugang zu guter Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Gegebenenfalls ist über die bereits im Bereich Elbmosaik am westlichen Ende des Quartiersparks vorgesehene neue Kita eine weitere Kita zu errichten. Darüber hinaus soll die Kita-Infrastruktur durch die Schaffung eines weiteren Eltern-Kind-Zentrums ergänzt werden.
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Es ist zu prüfen, ob und inwieweit es erforderlich ist, zusätzlich Beratungsangebote und Angebote der frühen Hilfen vor Ort zu schaffen. Gegebenenfalls ist eine zügige Umsetzung sicherzustellen.
- Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind so zu stärken, dass Freizeit- und Präventionsangebote ausgebaut werden können. Dazu zählt auch die Prüfung eines zeitlich befristeten mobilen Spielangebotes im Umfeld der zentralen Erstaufnahme Am Aschenland.
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Es ist sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte so verbessert wird, dass sowohl die bisherigen Bedarfe, als auch die aufgrund der Einrichtung neu entstehenden Bedarfe abgedeckt werden können. Hierzu sind in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie den zuständigen Kammern geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Gegebenenfalls müssen auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst weitere Angebote in Süderelbe geschaffen werden (z.B. Mütterberatung, Impfsprechstunden usw.).
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Es ist eine Außenstelle der Verwaltung vor Ort einzurichten, um notwendige Dienstleistungen zur Verfügung stellen zu können, so dass unnötige Wege vermieden werden.
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Für eine erfolgreiche Integration ist die Einbeziehung der Sportvereine von erheblicher Bedeutung. Die Sportinfrastruktur muss den zusätzlichen Bedarfen entsprechend angepasst werden. Dazu gehört nicht nur die Erweiterung von Spiel- und Sportflächen, sondern auch der zügige Bau eines zusätzlichen vollwertigen Sportplatzes mit Folgeeinrichtungen in Fischbek.
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Die Verwaltung möge zusammen mit den Verkehrsträgern prüfen, inwieweit die Anbindung des neu entstehenden Quartiers an den ÖPNV gewährleistet und gegebenenfalls verbessert werden kann. Dazu gehört auch die S-Bahn-Verbindung.
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Dem Träger der Einrichtungen sind die Mittel und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, um eine ganztätige Sicherheit (24 Stunden) durch einen ausreichend ausgestatteten Ordnungsdienst zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die personelle Ausstattung des PK47 verbessert werden kann. Gegebenenfalls ist auch die Einrichtung einer Außenstelle des PK im Bereich der Einrichtungen in Erwägung zu ziehen.
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Es muss sichergestellt werden, dass der unmittelbare Bereich der Einrichtung Am Aschenland, aber auch benachbarte Flächen, in ein Sauberkeitskonzept des Bezirkes und der Stadtreinigung eingezogen werden. Dazu gehört auch die verstärkte Reinigung und Pflege in der Nachbarschaft.
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Es ist zu prüfen, inwieweit im Bereich der Einrichtung zusätzliche Einzelhandelsangebote erforderlich werden.
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Für die Akzeptanz der Bevölkerung und um erste Versuche von Integration zu beginnen, ist es erforderlich, dass die Verwaltung und der Träger einen breiten Dialog mit gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Vereinen und sonstigen gesellschaftlichen Gruppen, wozu auch Initiativen von Ehrenamtlichen gehören, führt und diese in ein Gesamtkonzept der Betreuung einbindet.
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Sowohl dem DRK als Träger, als auch dem Bezirk Harburg sind für die zusätzlichen Bedarfe die erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.
- Die Bezirksversammlung geht davon aus, dass die Einrichtung angemessen am Flüchtlingsforum beteiligt wird.
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Unabhängig von den vorgenannten Bedingungen erwartet die Bezirksversammlung, dass seitens des Senates verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um durch zügigen Wohnungsbau in Hamburg einschließlich öffentlich geförderter Wohnungen die längerfristige Unterbringung in provisorischen Einrichtungen abgebaut werden kann. Der Senat wird daher aufgefordert, das Wohnungsbauprogramm deutlich auszuweiten, damit mehr Wohnungen gebaut werden. Senat und Bezirk sind gefordert, ihre Anstrengungen im Wohnungsbau, insbesondere auch beim Bau öffentlich geförderter Wohnungen, deutlich zu verstärken.
Hamburg, am 22.09.2015
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Jürgen Heimath Claudia Loss
Fraktionsvorsitzender Arend Wiese