21-0569

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Kulturelle Teilhabe barrierefrei gestalten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 25.02.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 20

Sachverhalt


Bei einer Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen im Bezirk ist die Barrierefreiheit nur eingeschränkt gegeben. Trotz aller Bemühungen der Organisatoren gelingt es nicht immer, den Zugang für alle Harburgerinnen und Harburger zu gewährleisten. Oft sind es nur wenige Zentimeter, die den Zugang verwehren und die Kosten, diese zu überbrücken, sind für die Organisatoren zu hoch.

 

Gerade bei Veranstaltungen, die nur gelegentlich und für einen kurzen Zeitraum geplant sind, ist der Aufwand im Verhältnis sehr groß. Dennoch darf dies kein Grund sein, Harburgerinnen und Harburger davon auszuschließen.

 

Eine Lösung kann darin bestehen, dass eine mobile Rampe oder ein mobiler Rollstuhllift zentral vorgehalten wird und von den Organisatoren ausgeliehen werden kann. Dabei ist zu bedenken, dass Rampen wegen der maximal zulässigen Steigung nur für begrenzte Höhenunterschiede Verwendung finden können. Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden. Deshalb wird empfohlen bei einem Höhenunterschied von über 1,0 m die Rampen durch einen Aufzug zu ersetzen.

 

Eine mobile Alternative wäre ein Rollstuhllift, in der Art, wie diese auch an Bahnhöfen eingesetzt werden. Diese können entweder mittels eines Feststromanschlusses oder über Akku (mit begrenzter Hubzahl) betrieben werden.

 

Zunächst sollte jedoch - möglichst in Verbindung mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg - geprüft werden, welche Alternativen zur Verfügung stehen, mit welchen Kosten dies verbunden wäre und welche Institution für die Verwaltung und Vergabe der mobilen Lösung sinnvollerweise in Betracht kommt.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Überbrückung von Höhenbarrieren mittels mobiler Lösungen für Veranstaltungen im Bezirk möglich sind, mit welchen Kosten dieses verbunden ist und wie und von wem ein 'Verleihsystem' für Veranstalter organisiert werden kann. Dies soll in Abstimmung mit der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg erfolgen.

 

Über das Ergebnis ist im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion zu berichten. Der Ausschuss für Kultur ist von diesem Tagesordnungspunkt in Kenntnis zu setzen.

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