21-2483

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Entlastungspaket der Bundesregierung

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.10.2022
Sachverhalt

Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten „Dritten Entlastungspaket“ Maßnahmen beschlossen, wie zum Beispiel

-      Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner

-      Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

-      Entlastung von Studenten und Fachschülern

-      Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen

-      Kalte Progression

-      Wohngeldreform

-      Einführung Bürgergeld

-      Befristete Senkung der Umsatzsteuer aus Gas

-      Entlastung beim CO2-Preis u.a.m.

Die bereits beschlossene Gasumlage ab dem 1.10.22 wurde revidiert. Dafür wurde ein Beschluss gefasst, der eine Strom- und Gaspreisbremse zum Inhalt hat. Volumen 200 Milliarden Euro bis 2024.  Die Modalitäten sollen von einem Expertenteam ausgearbeitet werden.

Der Hamburger Senat hat darüber hinaus weitere Hilfen und  Förderprogramme für Firmen und zum Beispiel auch für gemeinnützige Organisationen aufgelegt und in Aussicht gestellt. Er macht allerdings deutlich, dass die Hauptlast der Bund zu tragen habe.

Die Beschlüsse insbesondere des Bundes, sofern sie Gesetzeskraft erlangen, werden mittel- und unmittelbar einen nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand zur Folge haben.

Es stellt sich die Frage, wie sich nach dem bisherigen Stand die Maßnahmen auf die Kommunen, hier den Bezirk Harburg und vor allem auf die Verwaltung auswirken?

Beispiele:

Generell könnte das Ergebnis sein, dass entstehende erhebliche Mehrkosten ( bedingt z.B. durch die Inflation ) für den Verbraucher zur Folge haben,

-      dass bisherige staatliche Leistungen entweder erhöht oder

-      neu in Anspruch genommen werden können und müssen.

Ansprechpartner hier sind die Bezirke.

Die Wohngeldreform hat vom Ergebnis her neue Bezieher in einem Umfange von nahezu 2 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei den Bezirken.

Dies könnte auch bei steigenden Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner  von Alten- und Pflegeeinrichtungen der Fall sein. Sofern diese Mehrkosten von den zu Pflegenden oder den Kassen /Kindern nicht selbst aufgebracht werden können ist das Sozialamt der Ansprechpartner.

Trotz der oben erwähnten Kosten dämpfenden Maßnahmen, erfahren die Schuldnerberatungen schon jetzt einen erheblichen Zulauf. Die Situation wird sich noch weiter verschärfen durch die Inflation, die die Kosten für den Lebensunterhalt weiter steigen lässt.

Auch die regionalen Tafeln stellen schon seit längerer Zeit eine zunehmende Anzahl von Bedürftigen fest und weisen darauf hin, dass Sachspenden jedweder Art von Erzeugern, Handel u.a. deutlich zurückgehen und Mittel um dies auszugleichen nicht zur Verfügung stehen. Auch sind sie zusätzlich in erheblichem Umfange von den steigenden Energiekosten betroffen.

Dieses trifft auch auf nahezu alle der in Harburg ansässigen Unternehmen und die Selbstständigen zu, die ebenfalls von den exorbitant steigenden Preisen im Energiebereich betrof-fen sind. Handwerksbetriebe, produzierende Unternehmen und andere können bis dato auf unterstützende Maßnahmen der Bundesregierung zwar hoffen, aber nicht zurückgreifen.

Petitum/Beschluss

BeschlussvorschlaDg:

 

Die Verwaltung informiert im Hauptausschuss, sofern die Beschlüsse der Regierung zu welchem Zeitpunkt Gesetzeskraft erlangen und wirksam werden und wie sie in welcher Form und Frist umgesetzt werden.

 

Welche Auswirkungen die Beschlüsse hinsichtlich der Gas- und Strompreisbremse auf Privathaushalte,  Pflegeeinrichtungen, Firmen und ähnlich haben.

 

Wie und mit welchem eventuell zusätzlichen erheblichen Personalaufwand gerecht werden muss, damit die Verwaltungsleistungen in angemessener Zeit erbracht werden können.