Gemeinsamer Antrag SPD - CDU betr. Situation am Nachlassgericht (zu DrS. Nr. 22-0976 und 22-0994)
Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 51.3
Die Personalsituation und damit auch die Situation der Bearbeitung von gerichtlichen Vorgängen beim Amtsgericht Harburg ist bereits seit geraumer Zeit Gegenstand von zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Dies hat sich auch nach den Antworten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz auf die bezirkliche Anfrage 22- 0676 und die Schriftliche kleine Anfrage in der Bürgerschaft (23/639) nicht geändert und es gibt weiterhin Hinweise auf extrem lange Wartezeiten und andauernde Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit für persönliche Terminvereinbarungen beim
Nachlassgericht Hamburg-Harburg.
Zuletzt haben sich diese Beschwerden hinsichtlich des Nachlassgerichts gehäuft, da dort Bearbeitungszeiten von mehr als 9 Monaten auftreten. Das ist in der Bearbeitung von Nachlassangelegenheiten nicht nur für die Verwandten und potenziellen Erben von Erblassern eine zusätzliche emotionale Belastung in der Trauerphase, sondern auch für Dritte, wie z.B. Vermieter von Wohnungen Verstorbener. Solche langen Reaktions- und Bearbeitungszeiten sind gerade bei Nachlass-Angelegenheiten nicht akzeptabel.
Während Erben bis zur Erteilung eines Erbscheins nicht über Vermögensgegenstände und insbesondere auch Immobilien verfügen können und dies zu erheblichen Verwicklungen im Hinblick auf den Erhalt von Immobilien oder die Interessen von Pflichtteilsberechtigten führen kann, können Vermieter Wohnungen nicht wieder in Besitz bekommen und neu vermieten. Hierzu ist erforderlich, dass ein Erbe ermittelt wird, der verfügungsbefugt ist. Alternativ ist ein Nachlasspfleger zur Abwicklung laufender Geschäfte zu bestellen. Sollte dabei der Nachlass nicht ausreichend sein, die Miete für diesen Zeitraum zu decken, erleiden Vermieter erhebliche Verluste, die gerade private Kleinvermieter in existenzielle Probleme bringen können. Es ist erforderlich, die Situation am Nachlassgericht zügig zu verbessern und die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten, um weitere Schäden zu vermeiden.
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses Referenten der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) sowie den Direktor des Amtsgerichts Harburg einzuladen, um über die Situation am Nachlassgericht Harburg, insbesondere die aktuelle Personalbesetzung und die Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer zu berichten und Wege aufzuzeigen, wie die gegenwärtige unbefriedigende Bearbeitungssituation einschließlich der Aufarbeitung der Rückstände zeitnah gelöst werden können, um eine dauerhafte Normalisierung zu erreichen. Es soll auch berichtet werden, wann damit gerechnet werden kann, dass die Einschränkungen im Publikumsverkehr wieder aufgehoben sein werden und Bürgerinnen wieder persönlich ihre Anliegen vortragen können.
2. Auch soll dargestellt werden, inwieweit Notare, auf die vom Gericht als Alternative unmittelbar hingewiesen wird, die vermehrten zusätzlichen Arbeiten (Antragsannahme z.B. bei Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungserklärungen) für die Dauer des Engpasses leisten können. Denn zwar sind die Beschränkungen von Amtssitzen auf einen Amtsgerichtsbezirk vor längerem aufgehoben worden, jedoch gibt es im Bezirk selbst konkret nur eine Sozietät, in der drei Notare tätig sind.
3. Die BJV wird gebeten, möglichst umgehend geeignete Maßnahmen einzuleiten, um beim Nachlassgericht Harburg wieder eine Bearbeitungssituation herzustellen, in der Nachlassangelegenheiten in üblichen Zeitrahmen erledigt werden.
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