Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-Fraktion - SPD-Fraktion betr. Umsetzung der nachhaltigen Gestaltung öffentlicher Veranstaltungen im Bezirk Harburg verbessern - Nachfolgeantrag zu Drs. 21-1908 und 21-2418
Im gemeinsamen Antrag 21-1908 vom 10.01.2022 hatten SPD- und Grüne-Fraktion gerfordert Nachhaltigkeitsaspekte bei bezirklichen Sondernutzungen zu berücksichtigen.
In einem weiteren Antrag vom 27.9.2022 hatte die GRÜNE-Fraktion angeregt, bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen im Bezirk eine nachhaltige Gestaltung zu berücksichtigen (Drs:21-2418) und Antragsteller:innen die jeweils aktuelle Handreichung von Green Events Hamburg für nachhaltige Veranstaltungen mit dem Hinweis zur Verfügung stellen, diese ggf. im Antragsverfahren zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung hat beidenAntrag einstimmig zugestimmt und gefordert, Antragsteller:innen die jeweils aktuelle Handreichung von Green Events Hamburg für nachhaltige Veranstaltungen mit dem Hinweis zur Verfügung stellen, diese ggf. im Antragsverfahren zu berücksichtigen.
https://www.greeneventshamburg.de/handreichung/
Das Hamburger Projekt Nachhaltige Veranstaltungen wird aktuell von der Stabsstelle Nachhaltigkeit der BUKEA koordiniert und im Rahmen einer Zuwendung von Green Events Hamburg entwickelt. Eine Senatsdrucksache und eine finale Handreichung sind noch in Arbeit. Im Rahmen der Arbeit sind auch die Bezirksämter beteiligt. Eine Verbindlichkeit der Umsetzung besteht noch nicht.
In der Zwischenzeit haben bereits einige Antragssteller:inen für ihre Veranstaltungen im Bezirk wichtige Aspekte dieser Handreichung berücksichtigt. So z.B. die Projekte „Harburger Binnenhafenfest“ und „Sommer im Park“, die explizit den Aspekt Nachhaltigkeit in der Antragsstellung konkretisierten. Eine grundsätzliche systemische Umsetzung im Bezirk gestaltet sich aus verschiedenen Gründen jedoch schwierig.
Informationen durch die Verwaltung und Beratungen im KUV-Ausschuss brachten hierzu zwei wichtige Ergebnisse:
· Ein Genehmigungsverfahren für Sondernutzung prüft grundsätzlich, ob eine bestimmte Fläche des öffentlichen Raumes für eine bestimmte Nutzungsart (z.B. für eine Veranstaltung oder Einrichtung einer Außengastronomiefläche) für private Nutzer:innen vorübergehend vergeben werden kann. Für die Forderung eines verbindlichen, nachhaltigen Veranstaltungsmanagements für Veranstaltungen als Genehmigungsauflage gibt es hier aber keine Rechtsgrundlage. Die Verwaltung kann über wegerechtliche Aspekte hinaus im Wesentlichen lediglich in Bezug auf das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) Auflagen machen. Der seit April 2019 von der BUKEA unter Beteiligung von Green Events entwickelte Handlungsrahmen im Rahmen des Arbeitsgremiums „Austausch nachhaltige Veranstaltungen“ ist hier bisher lediglich eine Empfehlung für ein freiwilliges Handeln der Veranstalter:innen, das allerdings von der Bezirksversammlung ausdrücklich gewünscht ist.
· Der Bezirk kann aber für Veranstaltungen, die er aus Gestaltungsmitteln des Bezirkes fördert, im Rahmen der Zuwendung die Berücksichtigung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements verbindlich fordern.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
· Die Verwaltung soll weiterhin allen Antragssteller:innen für öffentliche Veranstaltungen die jeweils aktuelle Handreichung von Green Events Hamburg für nachhaltige Veranstaltungen mit dem Hinweis zur Verfügung stellen, diese auf freiwilliger Basis bei der Planung und Umsetzung der Veranstaltung zu berücksichtigen.
· Von allen Antragsteller:innen, die eine bezirkliche Zuwendung für ihre Veranstaltungen beantragen, sollen Maßnahmen zur Umsetzung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements im Zuwendungsantrag verbindlich gefordert werden. Dies soll in die Vergaberichtlinien für Sondermittel der Bezirksversammlung - in Abstimmung mit Verwaltung und dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft - aufgenommen werden.
· Die Verwaltung soll über den Stand der Umsetzung eines nachhaltigen Veranstaltungsmanagements bei öffentlichen Veranstaltungen im Ausschuss für Klimaschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz (KUV) in regelmäßigen Abständen berichten.