Gem. Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Tempo 30 im ganzen Rehrstieg - mehr Sicherheit und Komfort für den Rad- und Fußverkehr in Neuwiedenthal
Letzte Beratung: 22.02.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 18
Die Veloroute 10 aus dem Zentrum Hamburgs über Harburg bis nach Neugraben-Fischbek nimmt stetig weiter Gestalt an. Zu den in nächster Zeit anstehenden Baumaßnahmen auf dieser Veloroute gehört auch der Umbau des Knotens Rehrstieg/Striepenweg zu einem Kreisverkehr. Durch die Veloroute wird in diesem Bereich der Radverkehrsanteil weiter steigen, den Kreisverkehr werden Radfahrende und Kfz-Fahrende gleichermaßen nutzen. Der Sicherheit der Radfahrenden als den schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen sollte hier besondere Berücksichtigung geschenkt werden.
Eine wichtige Maßnahme dazu ist die Reduzierung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Daher sollte auch im südlichen Teil des Rehrstiegs zwischen Cuxhavener Straße und Neuwiedenthaler Straße Tempo 30 angeordnet werden; weiter nördlich gilt dies bereits.
Auch aufgrund der angrenzenden Spielplätze (in der westlich liegenden Grünlage sowie nordöstlich des geplanten Kreisels), der Kita Rehrstieg im Rehrstieg 38a und anliegenden Wohnbebauung ist Tempo 30 hier angemessen.
Sollte die Tempo-30-Anordnung aufgrund der Spielplätze und der Wohnbebauung nur nördlich der Bahn-Unterführung möglich sein, könnte die Situation für Zu-Fußgehende und Radfahrende in der Unterführung und südlich davon durch eine Auflösung der Zweistreifigkeit für den Kfz-Verkehr in nördlicher Richtung verbessert werden. Die Zweistreifigkeit in Fahrtrichtung Norden besteht nur auf dem kurzen Abschnitt zwischen Kleinfeld und Striepenweg. Durch eine Auflösung des rechten Kfz-Fahrstreifens könnte hier Platz für einen breiten Radfahrstreifen gewonnen werden. Davon würde auch der Fußverkehr profitieren, dem dadurch in und vor der Unterführung deutlich mehr Platz zur Verfügung stünde.
Die Bezirksamtsleiterin und die Verwaltung werden gebeten, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde,
1. sich für eine Tempo-30-Anordnung im gesamten Rehrstieg einzusetzen und
2. für den Fall, dass dies nur nördlich der Unterführung möglich sein sollte, den rechten der beiden Richtungsfahrstreifen auf dem Rehrstieg in Fahrtrichtung Norden zwischen Kleinfeld und Striepenweg aufzulösen und hier stattdessen einen Radfahrstreifen einzurichten und in diesem Zuge den Fußweg zu verbreitern.
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