Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Vorstellung Verkehrsarbeit der Feuerwehr Hamburg
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 4.6
Die Feuerwehr Hamburg leistet einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit der Stadt. Neben Brandbekämpfung und technischer Rettung zählt auch die schnelle Erreichbarkeit von Einsatzorten zu ihren zentralen Aufgaben. Um diese sicherzustellen, befasst sich eine eigene Abteilung der Feuerwehr mit verkehrlichen Fragestellungen.
Die Bezirksversammlung Harburg gestaltet zusammen mit dem Bezirksamt die Stadt- und Verkehrsplanung im Bezirk Harburg. Im Rahmen der angestrebten Mobilitätswende gibt es Umgestaltungen im Straßenraum, bei denen auch die Interessen der Feuerwehr berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen von Verschickungsprozessen wird die Feuerwehr bereits durch das Bezirksamt beteiligt. Die Bezirksversammlung möchte einen besseren Einblick in die Perspektive der Feuerwehr auf verkehrliche Entwicklungen erhalten, sich über die Arbeit der Verkehrsabteilung und möglicher Probleme im Bezirk Harburg informieren und strebt eine konstruktive Zusammenarbeit an, damit die Mobilitätswende gelingt und gleichzeitig jeder Mensch rechtzeitig von der Feuerwehr erreicht werden kann.
Die Bezirksversammlung bittet das Präsidium, mindestens eine auskunftsfähige Person der Einsatzabteilung F02 - Verkehrsflusskoordination der Feuerwehr Hamburg in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen. Es soll die Arbeit der Abteilung vorgestellt werden und dabei auf folgende Aspekte eingegangen werden:
- Probleme der Feuerwehr im Straßenverkehr im Bezirk Harburg
o Falschparkende
o Hindernisse
o Wasserversorgung
o Gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten/ Feuerwehraufstellflächen
o Aufstellfläche für Drehleiter
- Erschließungssituation des Bezirks durch Standorte der Feuerwehr Hamburg
- Statistik über Hilfsfristen
- Mögliche Interessenskonflikte: Verkehrsberuhigung vs. Erreichbarkeit durch Rettungskräfte im Einsatzfall
- Test-/Probefahrten
- Anwendung von Sonderrechten nach § 35 StVO durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr z.B. in privaten Fahrzeugen
- Wegerechte nach § 38 StVO
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