21-0970.02

Ergänzende Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Freizeitnutzung des Moorburger Berges

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

Die Flächen des sog. Moorburger Berges sind unter der Verwaltung der HPA. Hier gibt es für Anwohner*innen die Möglichkeit spazieren zu gehen oder Sport zu treiben.

Es fehlen jedoch ausreichend Ruhemöglichkeiten in Form von Parkbänken. Auch Sportgeräte, etwa in der Art eines Trimm-Dich-Pfades oder Fitnessparcours, könnten die Aufenthaltsqualität in dem Erholungsgebiet weiter erhöhen.

Des Weiteren verbietet die HPA das Radfahren im Gebiet und die Nutzung der Sandwege durch Pferdeberitt.

Es gibt über 50 Reiter*innen in Moorburg, die kaum Möglichkeiten zum Ausreiten in der Natur haben und dadurch gezwungen sind, die öffentlichen Wege zu nutzen.

Dadurch ergibt sich eine erhöhte Gefahr für Verkehrsteilnehmer*innen und die Reiter*innen selbst, obwohl es durch den künstlich geschaffenen Moorburger Berg ein geeignetes Naherholungsgebiet gäbe.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, auf die HPA einzuwirken, dass sie

-        für mehr Ruhemöglichkeiten in Form von Parkbänken an den Wanderwegen im Gebiet des Moorburger Berges zu sorgen,

-        für die verbesserte Freizeitnutzung Sportgeräte in Form der üblichen Trimm-Dich-Pfade im Erholungsgebiet aufzustellen,

-        teilweise Sandwege im Gebiet des Moorburger Berges für den Reitsport freizugeben, um den Bedürfnissen der hohen Anzahl an Reiter*innen in Moorburg und Umgebung gerecht zu werden sowie

-        die Wege im Gebiet für den Radverkehr freizugeben.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE 

         1. März 2021

            

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu dem Antrag GRÜNE Drs. 21-0970 ergänzend wie folgt Stellung:

 

Der im Betreff genannte Antrag der BV Harburg zielte auf eine intensivere Freizeitnutzung des sog. Moorburger Berges ab (mehr Ruhemöglichkeiten, Sportgeräte, (teilweise) Freigabe für Reitsport und Radverkehr). Die BWI hat dazu auf Grundlage von Auskünften der HPA am 19.11.2020 Stellung genommen.

 

Am 12.01.2021 hat der Hauptausschuss der BV Harburg die Drs. behandelt. Zu der Stellungnahme der BWI gab es Nachfragen, sodass die BWI um Übersendung einer ergänzenden Stellungnahme gebeten wurde.

 

Die Fragen können auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt beantwortet werden:

 

Wir begrüßen, dass die HPA Fußnger*innen den Zugang zum Moorburger Berg ermöglicht. Allerdings ist am Eingang von der Altenwerder Hauptstraße aus ein Fußnger*innen- und Radfahrverbotsschild angebracht, das den Eingang zum Berg verbietet. Warum sind hier auch Fußnger*innen eingeschlossen?

 

Ein Teil der Beschilderung (mobile Beschilderung) wurde aufgrund einer Baumaßnahme aufgestellt, für die Stahlplatten zum Schutz der Gehwegüberfahrt in Richtung Schöpfwerk Altenwerder Süd ausgelegt wurden. Diese Baumaßnahme wird Ende Februar des Jahres 2021 abgeschlossen sein und die mobile Beschilderung wird entfernt. Der verbliebene Teil der Beschilderung befindet sich derzeit in der Prüfung.

 

Weiter begründet die Behörde die Radfahr- und Reitverbote mit der starken mechanischen Beanspruchung der zwingend zu erhaltenen Deckschicht. Diese Beanspruchung sehen wir beim Reiten durchaus gegeben, nicht jedoch beim Fahrradfahren. Gibt es eine Möglichkeit auf den ausreichend breiten Wegen das Radfahren zu erlauben?

 

Das Gelände des Erdwalls Altenwerder ist aufgrund der Steigungen ausschließlich attraktiv für Radfahrerinnen und Radfahrer mit entsprechender „Ausrüstung“ bzw. entsprechendem Fahrrad. Die Zielgruppe der geforderten Öffnung für Radfahrerinnen und Radfahrer wären somit ohnehin nicht die „durchschnittlichen“ Fahrradnutzerinnen und Fahrradnutzer. Nutzerinnen und Nutzer wären aufgrund der Geländetopografie voraussichtlich Mountainbikerinnen und Montainbiker mit entsprechender Begeisterung für das hügelige Gelände, die häufig nicht auf den Wegen fahren. Ob tatsächlich nur die angelegten Wege genutzt werden oder der Radverkehr auch abseits der Wege stattfindet, ist nicht steuerbar. Die Folgen des unerlaubten Fahrens abseits der Wege, das erfahrungsgemäß selbst breite Radwege nicht verhindern, ist vielerorts sichtbar. Eine zusätzliche Beanspruchung des Geländes wäre für die Grün- und Deckschicht nicht förderlich und würde zwangsläufig zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand und entsprechend höheren Kosten führen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

 

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