Empfehlungen für die Benennung von Mitgliedern des Stadtteilbeirates Neugraben
Gem. der vom Hauptausschuss am 15.10.13 beschlossenen Fassung der Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat Neugraben (siehe Anlage) findet die Neuwahl des Beirates nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit statt, die im Januar 2014 enden wird (die erste Amtszeit begann mit Bestätigung der Beiratsmitglieder durch die BV Harburg am 26.01.2010).
Die Bewerbung für die neue Amtszeit ist abgeschlossen und in der beigefügten Vorlage über die Neuwahl des Stadtteilbeirates gem. Geschäftsordnung dokumentiert.
Danach wurden die Mitglieder/Vertreter der Kategorien Gewerbetreibende, Bewohner und Eigentümer gelost.
Die Mitglieder/Vertreter der Fraktionen der BV werden von diesen selbst benannt.
Die Benennung der Mitglieder/Vertreter der Kategorie Organisationen mit sechs Sitzen steht noch aus. Sie werden von der BV bestimmt.
Der Ausschuss wird gebeten, für die Mitglieder/Vertreter der Organisationen im Stadtteilbeirat Neugraben einen Vorschlag zu unterbreiten.
gez. Stuhlmann
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