22-0946

Einführung eines Energiemanagements im Bezirk Harburg

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 63.1.2

Sachverhalt

Bezirksamt Harburg 25.08.2025

Dezernat Steuerung und Service

Beschlussvorlage r den Ausschuss r Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Betr.: Einführung eines Energiemanagements im Bezirksamt Harburg


Im Zeitraum von November 2019 bis März 2021 wurde für den Bezirk Harburg das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) erstellt. Dieses wurde mit der Drucksache 21-0557.03 am 16.03.2021 von der Bezirksversammlung Harburg beschlossen. Die Umsetzung der darin genannten Maßnahmen erfolgte ab März 2022 in Form eines durch die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) geförderten Integrierten Klimaschutzmanagements (Erstvorhaben).

Das Bezirksamt Harburg hat für die Umsetzung weiterentwickelter und neuer Maßnahmen aus dem IKK ein sogenanntes Anschlussvorhaben im Rahmen der NKI beantragt. Der Antrag wurde bewilligt und der Förderzeitraum uft von Juli 2025 bis Juni 2027. Das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des IKK und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings wurde mit der Drucksache 21-0557.10 am 19.03.2024 von der Bezirksversammlung Harburg beschlossen.

Mit den genannten Beschlüssen hat die Bezirksversammlung den politischen Grundstein dafür gelegt, den Klimaschutz im Bezirk Harburg aktiv voranzutreiben.

Im Anschlussvorhaben geht es um die weitere Umsetzung von Maßnahmen des IKKs. In diesem Kontext möchte das Bezirksamt Harburg unter anderem Energieeinsparmaßnahmen der bezirklichen Gebäude auf Basis eines Energiemanagements umsetzen. Dafür werden Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ der NKI im Förderbereich „4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH beantragt (Vorhaben: Implementierung eines Energiemanagements im Bezirksamt Hamburg-Harburg KSI). Für einen erfolgreichen Antrag ist der bezirkliche Beschluss eines Energiemanagements Voraussetzung.

Folgende Ziele sollen durch das Energiemanagement verfolgt werden:

Aufbau von organisatorischen Strukturen

Ableitung von Maßnahmen aus dem Energiemanagement

Einsparung von Energiekosten (Wasser, Wärme, Strom) und Emissionen

Teil der Förderung ist außerdem eine Personalstelle für das bezirkliche Energiemanagement. Die erwartete Förderquote liegt bei 70%. Eine auskömmliche Kofinanzierung von der Behörde für Umwelt, Klima, Energieund Agrarwirtschaft liegt vor und die entsprechenden Mittel wurden durch das Bezirksamt bereits erfolgreich eingeworben.

Das Bezirksamt Harburg bittet daher, folgenden Beschluss zu fassen:

Petitum

Die Bezirksversammlung Harburg unterstützt den Projektantrag des Bezirksamtes Harburg zur Einführung eines Energiemanagementsystems und fordert das Bezirksamt auf, anknüpfend an das Integrierte Klimaschutzkonzept, ein Energiemanagementsystem aufzubauen mit der Absicht eines anschließenden kontinuierlichen Betriebs.

Anlagen:

  • Kommunalrichtlinie der NKI (4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements)
Petitum/Beschluss

Bezirksamt Harburg 25.08.2025

Dezernat Steuerung und Service

Beschlussvorlage r den Ausschuss r Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Betr.: Einführung eines Energiemanagements im Bezirksamt Harburg


Im Zeitraum von November 2019 bis März 2021 wurde für den Bezirk Harburg das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) erstellt. Dieses wurde mit der Drucksache 21-0557.03 am 16.03.2021 von der Bezirksversammlung Harburg beschlossen. Die Umsetzung der darin genannten Maßnahmen erfolgte ab März 2022 in Form eines durch die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) geförderten Integrierten Klimaschutzmanagements (Erstvorhaben).

Das Bezirksamt Harburg hat für die Umsetzung weiterentwickelter und neuer Maßnahmen aus dem IKK ein sogenanntes Anschlussvorhaben im Rahmen der NKI beantragt. Der Antrag wurde bewilligt und der Förderzeitraum uft von Juli 2025 bis Juni 2027. Das Anschlussvorhaben zur Umsetzung des IKK und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings wurde mit der Drucksache 21-0557.10 am 19.03.2024 von der Bezirksversammlung Harburg beschlossen.

Mit den genannten Beschlüssen hat die Bezirksversammlung den politischen Grundstein dafür gelegt, den Klimaschutz im Bezirk Harburg aktiv voranzutreiben.

Im Anschlussvorhaben geht es um die weitere Umsetzung von Maßnahmen des IKKs. In diesem Kontext möchte das Bezirksamt Harburg unter anderem Energieeinsparmaßnahmen der bezirklichen Gebäude auf Basis eines Energiemanagements umsetzen. Dafür werden Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ der NKI im Förderbereich „4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ bei der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH beantragt (Vorhaben: Implementierung eines Energiemanagements im Bezirksamt Hamburg-Harburg KSI). Für einen erfolgreichen Antrag ist der bezirkliche Beschluss eines Energiemanagements Voraussetzung.

Folgende Ziele sollen durch das Energiemanagement verfolgt werden:

Aufbau von organisatorischen Strukturen

Ableitung von Maßnahmen aus dem Energiemanagement

Einsparung von Energiekosten (Wasser, Wärme, Strom) und Emissionen

Teil der Förderung ist außerdem eine Personalstelle für das bezirkliche Energiemanagement. Die erwartete Förderquote liegt bei 70%. Eine auskömmliche Kofinanzierung von der Behörde für Umwelt, Klima, Energieund Agrarwirtschaft liegt vor und die entsprechenden Mittel wurden durch das Bezirksamt bereits erfolgreich eingeworben.

Das Bezirksamt Harburg bittet daher, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksversammlung Harburg unterstützt den Projektantrag des Bezirksamtes Harburg zur Einführung eines Energiemanagementsystems und fordert das Bezirksamt auf, anknüpfend an das Integrierte Klimaschutzkonzept, ein Energiemanagementsystem aufzubauen mit der Absicht eines anschließenden kontinuierlichen Betriebs.

Anlagen:

  • Kommunalrichtlinie der NKI (4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements)
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.09.2025
Ö 63.1.2
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