Dringlichkeitsantrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! Kontaktverfolgung von Corona-Fällen darf nicht reduziert werden!
Letzte Beratung: 23.11.2021 Bezirksversammlung Harburg Ö 2.2
Wie das „Hamburger Abendblatt“ am 3. November berichtete, fahren die Hamburger Gesundheitsämter die Kontaktverfolgung bei infizierten Personen wieder zurück. Es sollen nun nicht mehr alle engen Kontaktpersonen eines Infizierten vom Gesundheitsamt ermittelt, informiert und in Quarantäne geschickt werden. Es werden nur noch die erkrankten Personen selbst aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben sowie ihre Kontaktpersonen zu informieren. Damit delegiert die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration die Verantwortung an die betroffenen Personen selbst. Der behördliche Sprecher Martin Helfrich begründet dies damit, dass wir „vor dem Hintergrund einer überwiegend geimpften Bevölkerung … in eine andere Phase der Pandemie“ kämen.
Da wir erst am Anfang der Wintermonate und dem Beginn einer möglicherweise dramatischen vierten Welle der Pandemie stehen, was sich aufgrund einer steigenden 7-Tage-Inzidenz sowie einer größer werdenden Zahl von Patient/innen, die stationär behandelt werden müssen, abzuzeichnen beginnt, ist dies eine grobe Fehleinschätzung des Hamburger Senats. Ein Großteil der Bevölkerung ist zwar geimpft, dennoch darf gerade in dieser Situation die Vorbeugung vor einer erneuten Ausbreitung der Pandemie nicht nachlassen, denn es ist deutlich zu sehen, dass ein Ende noch nicht absehbar ist. Anderenfalls lässt sich irgendwann vielleicht ein erneuter Lockdown nicht vermeiden, was sich wohl niemand wünschen wird. Deshalb ist eine Beibehaltung der Kontaktverfolgungen in der bisherigen Form zwingend erforderlich.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration auffordern, die Kontaktverfolgung bei Corona-Erkrankten nicht zu reduzieren, sondern in der bisherigen Form aufrecht zu erhalten.
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