21-2869

Dringlichkeitsantrag CDU betr. Zukunft Karstadt-Gebäude und -Grundstück in Harburg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.03.2023
Sachverhalt


Bereits zum 30. Juni 2023 wird nun der Standort Harburg der Galeria Karstadt Kaufhof schließen. Der Wegfall dieses wichtigen und alteingesessenen Warenhauses ist bitter für die Beschäftigten und die Kunden.

Nachdem die Entscheidung des Konzerns nun aber vorliegt, sollte der Bezirk gegenüber dem Eigentümer zügig sein Interesse an der Mitgestaltung der künftigen Nutzung des Gebäudes bzw. dem zentral gelegenen Grundstück anmelden.

Die prominente Lage am gerade neu gestalteten, fast fertiggestellten Herbert-und-Greta-Wehner-Platz birgt die Chance, den Binnenhafen stärker an das Zentrum Harburgs anzubinden. Da dieser städtebauliche Entscheidungsprozess gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte auch eine Zwischennutzung des Gebäudes in Betracht gezogen werden. Denn die zentrale Lage bietet Potenzial für eine Nach-/Zwischennutzung.

Vorstellbar wäre z. B. eine vorübergehende Unterbringung von (Ukraine)-Flüchtlingen in einem oder mehreren Stockwerken des Gebäudes. Die Reaktivierung und Nutzung des ehemaligen Gastronomiebereichs für eine zentrale Essensausgabe wäre in diesem Fall wohl erforderlich.

Das Untergeschoss, die frühere Lebensmittelabteilung des Kaufhauses, könnte vielleicht für die Tafel e.V. interessant sein, da der jetzige Standort bekanntermaßen zu klein ist. Anlieferzone, Kühlmöglichkeiten und entsprechende bauliche Gegebenheiten kämen einer solchen Nutzung entgegen.  Attraktiv wäre zudem die zentrale Lage und die damit sehr gute Erreichbarkeit der Räume für die Kunden der Tafel.

Für die übrigen Flächen könnte z. B. eine Kombination aus Einzelhandel im Erdgeschoss und Büro- und Wohnflächen in den verbleibenden Obergeschossen ein sinnvolles Konzept sein.
Auch eine Nutzung von Flächen durch Freie Träger aus Bildung, Kunst und Kultur wäre denkbar. Für weitere Vorschläge von Bürgern sollte der Bezirk offen sein.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleiterin nimmt umgehend Kontakt zum Insolvenzverwalter der Galeria Karstadt Kaufhof bzw. dem für die Immobilie zuständigen Ansprechpartner auf und platziert dort die Absicht des Bezirks Harburg, das Gebäude – in welcher Form auch immer – vorübergehend zu nutzen, wenn dieses frei geworden ist.

Auch soll das Interesse am Ankauf des Grundstücks durch die FHH bekundet werden, da die Fläche zentrales Element für eine Aufwertung der Innenstadt und des gesamten Quartiers ist.

Sie möge in dem Gespräch darüber hinaus in Erfahrung bringen, ob es von Seiten des Eigentümers bereits Überlegungen für eine anderweitige Nutzung gibt und wenn ja, welche dies sind.
Über das Ergebnis soll im Stadtentwicklungsausschuss berichtet werden.

Hamburg, den 15.03.2023