Dringlichkeitsantrag CDU betr. Appell an Bundesfinanzminister Lindner: Geplante Leistungskürzungen zur Eingliederung gemäß § 16i SGB II entschärfen!
Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner beabsichtigten Kürzungen bei Eingliederungsmaßnahmen würden im Bezirk Harburg innerhalb weniger Wochen eine große Lücke in die Versorgung sozial Benachteiligter reißen. Entsprechend besorgt sind nicht nur die Träger der betroffenen Projekte, sondern auch die Politik im Bezirk.
Die geplanten Leistungskürzungen schlagen voll auf wichtige soziale Angebote durch und zwingen erfolgreiche Angebote, die von Bürgern unseres Bezirks mit sehr geringem Einkommen dringend benötigt und sehr gut angenommen werden, zur Aufgabe schon zum Jahresende 2023!
Diese dramatischen Auswirkungen waren sicher bei Einbringung des Bundeshaushaltes 2023 und dem Beschluss im Juli 2022 in diesem Ausmass für die Initiatoren nicht absehbar und beabsichtigt. Dass mit diesem Gesetz Ausgaben deutlich reduziert werden sollen, ist nachvollziehbar, jedoch muss das Sozialwesen dort, wo es eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion als Bindeglied hat, funktionsfähig bleiben!
Verheerend sind die Auswirkungen für die Einrichtungen selbst, deren wichtige Arbeit für nachweislich Berechtigte nur mit Hilfe geförderter Beschäftigungsverhältnisse des zweiten Arbeitsmarktes möglich ist. Sie müssten schliessen.
Die durch Kürzungen kurzfristig erzielbaren Einspareffekte stünden in keinem Verhältnis zu den Folgen für die betroffenen Mitarbeiter in Eingliederung: Das zur Abstimmung anstehende Gesetz würde die Beschäftigungsperspektive dieser Arbeitskräfte zerstören, denn ohne den Umweg über den zweiten Arbeitsmarkt haben sie keine Chance, perspektivisch auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.
Durch die geplanten Leistungskürzungen verlieren diese Beschäftigten ihre Aufgabe, ihren Halt und ihre Perspektive. Sie werden zu Arbeitslosen und aufgrund mangelnder Qualifikation in Folge zu Bürgergeld- oder Grundsicherung-Empfängern. Diese Entwicklung ist vorgezeichnet und führt die vom Finanzministerium erhofften Einsparmassnahmen ad absurdum.
Gleichzeitig bricht der immer größer werdenden Gruppe an Berechtigten (= sozial Schwachen) eine der wenigen Möglichkeiten weg, sich für wenig Geld einzukleiden oder Haushaltsgegenstände zu erwerben und dabei soziale Kontakte zu pflegen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt, dem Bundesfinanzminister schnellstmöglich die folgende Aufforderung zukommen zu lassen incl. des Sachverhalts aus diesem Antrag.
Konkret im Bezirk Harburg wären die Auswirkungen der Gesetzesänderung in der jetzigen Form fatal:
In unserem Bezirk (über 160.200 Einwohner) mit statusniedrigen/sehr niedrigen Gebieten erfüllt das seit 2010 bestehende Sozialkaufhaus "fairKauf" eine zentrale Versorgungsfunktion. Jeden Tag besuchen ca. 300 Personen das Kaufhaus - Tendenz steigend ! Der Betrieb ist nur mit von der Arbeitsagentur geförderten ca. 60 Langzeitarbeitslosen möglich. Viele dieser Beschäftigten können im Laufe der Jahre von dort in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Auch der Harburger Stadtteil Neugraben, wo gleich drei Angebote erst kürzlich zur Verbesserung der sozialen Situation geschaffen worden sind (Sozialkaufhaus, Schreibwerkstatt, Nachhaltigkeitsprojekt), wäre massiv betroffen.
Alle Angebote müssten zeitnah ihre Arbeit einstellen, alle Mitarbeiter verlören ihre Beschäftigung.
Die Bezirksversammlung appelliert dringend an Bundesfinanzminister Christian Lindner und fordert ihn auf:
Entschärfen Sie Ihren Gesetzesentwurf dahingehend, dass die geplanten Leistungskürzungen zur Eingliederung gemäß § 16i SGB II so konkretisiert werden, dass Kürzungen für geförderte Arbeitsplätze in bereits bestehenden Einrichtungen für sozial Schwache davon ausgenommen sind.
Wenden Sie den sozialen Kahlschlag ab: Denn besonders diese Einrichtungen stellen elementare Hilfsangebote sowohl für die dort subventioniert Beschäftigten als auch im Alltag sozial Schwacher dar. Beides ist alternativlos!
Hamburg, den 03.11.2023