21-2841

CDU-Antrag betr. Irreführende Lichtzeichenanlagen für Radfahrer

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.03.2023
Sachverhalt

Bei Straßen, die über beidseitige Radwege verfügen, müssen Radfahrer in der Regel den rechten Radweg benutzen. Tatsächlich geschieht dieses sehr häufig nicht, so dass es sowohl auf den Radwegen selbst als auch im Bereich von Einmündungen zu gefährlichen Situationen kommt. 

 

Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Radfahrer, die die falsche Seite benutzt haben, auf entsprechenden Hinweis erklärt haben, dass sie diese Seite benutzen dürften, weil die Lichtzeichenanlage dieses erlaube. 

 

Tatsächlich stellt sich an zahlreichen Stellen der insbesondere Bundesstraßen heraus, dass die Lichtzeichenanlagen offenbar fehlerhafte Gläser enthalten, so dass der in Gegenrichtung fahrende Radfahrer grünes Ampellicht erhält.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt: 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei den zuständigen Stellen für die Aufstellung und Wartung von Lichtzeichenanlagen darauf hinwirken, dass die Beampelung nicht zu irrtümlichen Annahmen führen kann, dass der Radweg in Gegenrichtung benutzt werden darf.

 

Hamburg, am 09.03.2023