20-0829

Bebauungsplanverfahren Neuland 23 (Neuländer Straße) - Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Durch den Senatsbeschluss vom 27.03.2007 zur Senatsdrucksache Nr. 2007/319 (Flächenpotentiale für Logistikbetriebe in Hamburg außerhalb des Hafens und in angrenzenden Kreisen, Kooperation bei Unternehmensansiedlungen) wurde u. a. der Bezirk Harburg beauftragt, für die Flächen westlich der Bundesautobahn A1 im Bereich der Anschlussstelle Harburg ein Bebauungsplanplanverfahren einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan Neuland 23 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von entsprechenden gewerblichen und industriellen Nutzungen geschaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines gegliederten und eingeschränkten Industriegebiets. Darüber hinaus werden Grün- und Maßnahmenflächen für Ausgleichsbedarfe vorgesehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise innerhalb und teilweise außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.

 

Die Bezirksversammlung hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens am 25. Oktober 2011 mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 05. März 2012. Die ÖPD hat am 07. Juni 2012 stattgefunden. Die Trägerbeteiligung fand im März 2013 statt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs vom 07. Januar bis 09. Februar 2015 stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sind 21 Stellungnahmen sowohl zum B-Planentwurf als auch zur FNP-Änderung eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm- einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert.

 

Ein Ordner, der die Original-Stellungnahmen enthält, liegt nach der Verteilung der Vorlage bei BVG und während der Sitzung der Bezirksversammlung aus.

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss hat von der Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung am 01. Juni 2015 Kenntnis genommen. Unter der Voraussetzung, dass der Stadtplanungsausschuss der Feststellung am 15. Juni 2015 ebenfalls zustimmt, wird die Bezirksversammlung  gebeten, die Feststellung des Bebauungsplans zu beschließen