Bebauungsplanverfahren Neuland 23 inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung (Logistikflächen Neuland) - Bestätigung der Schlussabwägung
hier: Zustimmung zur Feststellung und
Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Durch den Senatsbeschluss vom 27.03.2007 zur Senatsdrucksache Nr. 2007/319 (Flächenpotentiale für Logistikbetriebe in Hamburg außerhalb des Hafens und in angrenzenden Kreisen, Kooperation bei Unternehmensansiedlungen) wurde u. a. der Bezirk Harburg beauftragt, für die Flächen westlich der Bundesautobahn A1 im Bereich der Anschlussstelle Harburg ein Bebauungsplanplanverfahren einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan Neuland 23 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von entsprechenden gewerblichen und industriellen Nutzungen geschaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines gegliederten und eingeschränkten Industriegebiets. Darüber hinaus werden Grün- und Maßnahmenflächen für Ausgleichsbedarfe vorgesehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise innerhalb und teilweise außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.
Die Bezirksversammlung hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens am 25.Oktober 2011 mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 05. März 2012. Die ÖPD hat am 07. Juni 2012 stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 08. bis zum 22. März 2013 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung hat vom 07. Januar bis 09. Februar 2015 stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sind 21 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten.
Inhaltlich wurden folgende Punkte zum B-Plan thematisiert:
Inhaltlich wurden folgende Punkte zur FNP / Lapro / Fachkarte thematisiert:
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung sind vier Schreiben eingegangen:
Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm- einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert.
Der Stadtplanungsausschuss hat am 01. Juni 2015 von der Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie dem Kontrakt über Fuß- und Radweg Kenntnis genommen.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.
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Jörg Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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