19-1554.6

Bebauungsplanverfahren Neuland 23 inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung (Logistikflächen Neuland) - Bestätigung der Schlussabwägung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

hier: Zustimmung zur Feststellung und

Weiterleitung an die Bezirksversammlung

 

Durch den Senatsbeschluss vom 27.03.2007 zur Senatsdrucksache Nr. 2007/319 (Flächenpotentiale für Logistikbetriebe in Hamburg außerhalb des Hafens und in angrenzenden Kreisen, Kooperation bei Unternehmensansiedlungen) wurde u. a. der Bezirk Harburg beauftragt, für die Flächen westlich der Bundesautobahn A1 im Bereich der Anschlussstelle Harburg ein Bebauungsplanplanverfahren einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan Neuland 23 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von entsprechenden gewerblichen und industriellen Nutzungen geschaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines gegliederten und eingeschränkten Industriegebiets. Darüber hinaus werden Grün- und Maßnahmenflächen für Ausgleichsbedarfe vorgesehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise innerhalb und teilweise außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.

 

Die Bezirksversammlung hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens am 25.Oktober 2011 mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 05. März 2012. Die ÖPD hat am 07. Juni 2012 stattgefunden. Die Trägerbeteiligung wurde vom 08. bis zum 22. März 2013 durchgeführt. Die öffentliche Auslegung hat vom 07. Januar bis 09. Februar 2015 stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen sind 21 schriftliche Stellungnahmen eingegangen, die nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Inhaltlich wurden folgende Punkte zum B-Plan thematisiert:

 

  • Flächentausch mit dem Ziel eines höheren Ausgleichs in Neuland
  • Anstieg des Grundwasserspiegels / Entwässerung / Schleusen
  • Aufhöhung des Plangebietes
  • Lärmbelästigung während der Bauphase und während des Logistikbetriebes
  • Angebotsplanung
  • Verkehr insbesondere Neuländer Straße
  • Geruchsbelästigung / Lichtbelästigung
  • Zerstörung von vorhandenen Biotopen
  • Ausgleichsflächen
  • Ausweitung des Plangebietes auf die südlich angrenzende Fläche

 

Inhaltlich wurden folgende Punkte zur FNP / Lapro / Fachkarte thematisiert:

 

  • Unzureichende Alternativenprüfung zur Verlagerung der Tank- und Rastanlage Stillhorn
  • Logistikansiedlung wird aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen kritisiert
  • LKW-Stellplätze anstelle von Logistik
  • Einbeziehung südlich angrenzender Flächen in das Planänderungsverfahren
  • Verkehrliche Anbindung des geplanten Industriegebietes

 

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung sind vier Schreiben eingegangen:

  • Landkreis Harburg
  • 3 x Gemeinde Seevetal

 

 

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm- einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat am 01. Juni 2015 von der Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie dem Kontrakt über Fuß- und Radweg Kenntnis genommen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.

 

 

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Jörg Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

 

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