19-1554.5

Bebauungsplanverfahren Neuland 23 inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung (Logistikflächen Neuland) - Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Durch den Senatsbeschluss vom 27.03.2007 zur Senatsdrucksache Nr. 2007/319 (Flächenpotentiale für Logistikbetriebe in Hamburg außerhalb des Hafens und in angrenzenden Kreisen, Kooperation bei Unternehmensansiedlungen) wurde u. a. der Bezirk Harburg beauftragt, für die Flächen westlich der Bundesautobahn A1 im Bereich der Anschlussstelle Harburg ein Bebauungsplanplanverfahren einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan Neuland 23 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von entsprechenden gewerblichen und industriellen Nutzungen geschaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines gegliederten und eingeschränkten Industriegebiets. Darüber hinaus werden Grün- und Maßnahmenflächen für Ausgleichsbedarfe vorgesehen. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise innerhalb und teilweise außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden. Das Plangebiet ist ein Klima-Modellquartier und damit eines der Projekte des Städtebaus, für die Beiträge zum Klimaschutz bzw. Klimawandel erarbeitet werden.

 

Die Bezirksversammlung hat der Einleitung des Verfahrens am 25.Oktober 2011 mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 05. März 2012. Die ÖPD hat am 07. Juni 2012 stattgefunden. Die Trägerbeteiligung fand im März 2013 statt. Die öffentliche Auslegung wurde vom 07. Januar bis zum 09. Februar 2015 durchgeführt. Es gingen 21 Stellungnahmen sowohl zum B-Planentwurf als auch zur FNP-Änderung ein, die nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Inhaltlich wurden folgende Punkte zum B-Plan thematisiert:

 

  • Flächentausch mit dem Ziel eines höheren Ausgleichs in Neuland
  • Anstieg des Grundwasserspiegels / Entwässerung / Schleusen
  • Aufhöhung des Plangebietes
  • Lärmbelästigung während der Bauphase und während des Logistikbetriebes
  • Angebotsplanung
  • Verkehr insbesondere Neuländer Straße
  • Geruchsbelästigung / Lichtbelästigung
  • Zerstörung von vorhandenen Biotopen
  • Ausgleichsflächen
  • Ausweitung des Plangebietes auf die südlich angrenzende Fläche.

 

 

Inhaltlich wurden folgende Punkte zur FNP / LaPro / Fachkarte thematisiert:

 

  • Unzureichende Alternativenprüfung zur Verlagerung der Tank- und Rastanlage Stillhorn
  • Logistikansiedlung wird aus umwelt- und naturschutzrechtlichen Gründen kritisiert
  • LKW-Stellplätze anstelle von Logistik
  • Einbeziehung südlich angrenzender Flächen in das Planänderungsverfahren
  • Verkehrliche Anbindung des geplanten Industriegebietes

 

 

Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung sind vier Schreiben eingegangen:

 

  • Landkreis Harburg
  • 3 x Gemeinde Seevetal

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung hat die BWVI am 29. April 2015 die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung vorgelegt, die die Parameter zur äußeren Erschließung aktualisiert und differenziert. Darin hat sich bestätigt, dass mit der Signalisierung des vierarmigen Knotenpunktes Neuländer Straße / Anbindung Industriegebiet Neuland 23 / Zufahrt Betonwerk einschließlich notwendiger Abbiegespuren und Anpassungen im Bereich des Bypasses am Kreisverkehrsplatz die prognostizierten Gesamtverkehre für 2025 leistungsgerecht abgewickelt werden können. Auf dieser Grundlage wurde der Arbeitskreis II am 04. Mai 2015 einvernehmlich abgeschlossen.

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, zunächst von den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie von dem Kontrakt über den Fuß- und Radweg Kenntnis zu nehmen.

 

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 15. Juni 2015 wird der Ausschuss mit der Vorlage des überarbeiteten B-Planentwurfs, Verordnung, Begründung sowie der FNP-Änderung gebeten, der Abwägung zuzustimmen und der Bezirksversammlung am 23. Juni 2015 zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm- einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert. Die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB hängt von der materiellen Planreife der FNP-Änderung ab. Die Befassung der Bürgerschaft wird von der BSU parallel vorbereitet.

 

 

 

 

_________________

i.V. Gunda Wüpper

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

Anhänge