19-1554.4

Bebauungsplanverfahren Neuland 23 inkl. Flächennutzungsplan-/Landschaftsprogrammänderung (Logistikflächen Neuland)

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

1. Aufstellungsbeschluss

2. Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

 

Durch den Senatsbeschluss vom 27.03.2007 zur Senatsdrucksache Nr. 2007/319 wurde u. a. der Bezirk Harburg beauftragt, für die Flächen westlich der Bundesautobahn A1 im Bereich der Anschlussstelle Harburg ein Bebauungsplanplanverfahren einzuleiten. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 10.11.2011 hat darüber hinaus beschlossen, dass der Bebauungsplan Neuland 23 vom Bezirksamt Harburg zügig betrieben werden soll.

Die Logistikbetriebe sollen nach den Grundsätzen der „Green Logistic“ betrieben werden. Mit dem Bebauungsplan Neuland 23 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von entsprechenden gewerblichen und industriellen Nutzungen geschaffen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines gegliederten und eingeschränkten Industriegebiets. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen in geeigneter Weise ausgeglichen werden, teilweise außerhalb des Plangebiets. Das Plangebiet ist ein Klima-Modellquartier und damit eines der Projekte des Städtebaus, für die Beiträge zum Klimaschutz bzw. Klimawandel erarbeitet  werden. Dazu wurde als Beitrag zur Anpassung an den einsetzenden Klimawandel für die Industrieflächen ein Konzept zur Bewirtschaftung des Regen-/Oberflächenwassers erarbeitet.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die bestehende Neuländer Straße, die Herstellung der inneren Erschließung erfolgt gemäß § 125 Absatz 2 BauGB im Zusammenhang mit der konkreten nutzerabhängigen Planung .

Das Plangebiet ist durch seine exponierte Lage städtebaulich von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund sollen bei Planung und Umsetzung gestalterische Aspekte berücksichtigt werden. Ein besonderes Augenmerk wird daher auf die Eingrünung des Gebiets und die Gestaltung und Begrünung der inneren Erschließung und der Logistikflächen gelegt. Zur architektonischen Gestaltung werden allgemein gültige Anforderungen formuliert, um ein stimmiges Gesamtbild zu erhalten.

 

Die Bezirksversammlung hat der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am 25.Oktober 2011 mehrheitlich zugestimmt. Die Grobabstimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 05. März 2012. Die ÖPD hat am 07. Juni 2012 stattgefunden. Auf dieser Grundlage hat der Stadtplanungsausschuss die Weiterführung des Planverfahrens am 27. September 2012 mehrheitlich beschlossen. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls mehrheitlich am 23. Oktober 2012 bestätigt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde daraufhin in der Zeit vom 08. März bis zum 10. April 2012 durchgeführt. Zwischenzeitlich hat die HWF mit der ReGe und GeorgConsult im Auftrag der BWVI in der Phase 0 eine standortspezifische Analyse aller Aufwendungen und Erlöse aus betriebswirtschaftlicher sowie aus regionalökonomischer Sicht zum Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit erstellt. Der Bericht wurde mit einer positiven Wirtschaftlichkeitsprognose im April 2014 vorgelegt. Im Juni 2014 wurde die Fortsetzung der Flächenentwicklung durch die Lenkungsgruppe Strategisches Flächenmanagement des Senats befürwortet . Daraufhin fand am 01. September 2014 der AK I statt, das Nachgespräch zur Wegeführung des Geh- und Radweges wurde am 01.10.2014 durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm- einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz werden in einem Parallelverfahren geändert.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Neuland 23 zuzustimmen.

 

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rg Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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