Bebauungsplanverfahren Harburg 52 - Textplanänderung (Harburg Kern) - Zustimmung zur Schlussabwägung
hier:Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Die zur Verfügung stehenden Bauflächen der Harburger Innenstadt sollen überwiegend für städtebaulich erwünschte kerngebietstypische Nutzungen vorgehalten werden, damit sich ein hochwertiges Bezirkszentrum entwickeln kann. Der Bebauungsplan Harburg 52 beinhaltet in den festgesetzten Kerngebieten der Harburger Innenstadt den Ausschluss von Spielhallen und ähnliche Unternehmen, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen.
Darüber hinaus sollen mit der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebau-ungsplan Harburg 52 zusätzlich Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Lauflagen der Harburger Innenstadt ausgeschlossen werden. Damit sollen mögliche städtebauliche Auswirkungen dieser Nutzungen, wie eine Negativentwicklung des Standortumfeldes (sogenannter „Traiding-down-Effekt“) verhindert werden, die zu einer Verdrängung von kerngebietstypischen Nutzungen führen kann.
Die Grundzüge der Planung des B-Planes Harburg 52 vom 06.12.1989 werden nicht berührt, daher wurde das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung war somit entbehrlich. Die Grobabstimmung erfolgte schriftlich vom 04.03. bis 18.03.2013. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.02.2013 verzichtet und in dieser Sitzung der Einleitung zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat diese Beschlüsse am 26.03.2013 nachvollzogen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im November 2014. Der nachfolgende Arbeitskreis I wurde schriftlich vom 11.03. bis 13.04.2015 durchgeführt.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat in der Zeit vom 22.06. bis 27.07.2015 öffentlich ausgelegen. Es gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein. Der Arbeitskreis II erfolgte schriftlich vom 04.08. bis 24.08.2015.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms sowie der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Feststellung zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.
_________________
Jörg Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.