20-0232.3

Bebauungsplanverfahren Harburg 52 - Textplanänderung (Harburg Kern)- Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Betreff:Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan
Harburg 52 (Harburg Kern), Textplanänderung

 

hier:Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

 

Die zur Verfügung stehenden Bauflächen der Harburger Innenstadt sollen überwiegend für städtebaulich erwünschte kerngebietstypische Nutzungen vorgehalten werden, damit sich ein hochwertiges Bezirkszentrum entwickeln kann. Der Bebauungsplan Harburg 52 beinhaltet in den festgesetzten Kerngebieten der Harburger Innenstadt den Ausschluss von Spielhallen und ähnliche Unternehmen, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen.

 

Darüber hinaus sollen mit der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebau-ungsplan Harburg 52 zusätzlich Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Lauflagen der Harburger Innenstadt ausgeschlossen werden. Damit sollen mögliche städtebauliche Auswirkungen dieser Nutzungen, wie eine Negativentwicklung des Standortumfeldes (sogenannter „Traiding-down-Effekt“) verhindert werden, die zu einer Verdrängung von kerngebietstypischen Nutzungen führen kann.

 

Die Grundzüge der Planung des B-Planes Harburg 52 vom 06.12.1989 werden nicht berührt, daher wird das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist somit entbehrlich. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 28.02.2013 verzichtet und in dieser Sitzung die Einleitung zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat diese Beschlüsse am 26.03.2013 nachvollzogen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im November 2014. Der nachfolgende Arbeitskreis I wurde schriftlich vom 11.03. bis 13.04.2015 durchgeführt.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Artenschutz ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

 

 

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Jörg Penner

- Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt -

 

 

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