21-0398.01

Antwort zur kleinen Anfrage Mikroappartements für Studenten - Wie wird die Nutzung sichergestellt?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.9

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.11. wurde deutlich, dass es nach Auffassung des Bezirksamts keine Möglichkeit gibt, die Nutzung der Mikroappartements im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Knoopstraße ausschließlich als Studentenwohnungen durchzusetzen. Entgegen der zugesicherten Bestimmung als Studentenwohnungen werden die Mikroappartements zu extrem hohen Preisen kurzzeitig vermietet, sodass sie für Studenten unerschwinglich sind.

Ursächlich für diese nicht beabsichtigte Nutzung ist, dass der Bezirk es versäumt hat, die Nutzung als Studentenwohnungen durch einen städtebaulichen Vertrag sicherzustellen.

Im Bezirk Harburg gibt es noch zwei weitere Orte, an denen Mikroappartements entstehen sollen, die als Wohnraum für Studenten dienen sollen. Dafür soll es Zusagen der Investoren gegenüber dem Bezirk geben aber offensichtlich keine rechtsverbindlichen Verträge. Baudezernent Heinrich Penner wird zitiert, er hoffe, dass die Initiatoren sich an ihre Zusagen halten.[i][i]

Dieses vorausgeschickt fragen wir:

  1. Wie ist der Wortlaut, der jeweils mit den Investoren getroffenen Vereinbarung?
    1. In der Knoopstraße
    2. In der Lüneburger Straße
    3. Im Nachfolgebau des Harburg Centers
  1. In welcher Form wurden diese Vereinbarungen jeweils getroffen, beschlossen und protokolliert (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?
    1. Wenn mündlich getroffen, warum wurden sie nicht in einer rechtssicheren Form in einem schriftlichen Vertrag vereinbart?
    2. Wenn mündlich getroffen, wurden diese Vereinbarungen in einer Aktennotiz oder Tonaufzeichnungen festgehalten?
      1. Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Aktennotiz und/oder der Tonaufzeichnung?
      2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Was hat die Verwaltung unternommen, was unternimmt sie gegenwärtig und was wird sie unternehmen, um die Einhaltung der Vereinbarungen durch die Investoren bei diesen drei Projekten, den künftigen Eigentümern der Immobilien und deren Pächtern zu sichern (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?
    1. Ist die Verwaltung an die Investoren und den Pächter herangetreten, um nachträglich eine rechtssichere Form für die jeweils getroffenen Vereinbarungen zu erreichen?
      1. Wenn ja, was wurde erreicht?
      2. Wenn nein, warum nicht?
    2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Investoren, die künftigen Eigentümer dieser Immobilien und deren Pächter zur Einhaltung der Vereinbarung zu bewegen?

[i] Hamburger Abendblatt, 21.11.2019, Regionalteil Harburg Stadt, S. 23; „Ein besonders dreister Fall“

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 07.01.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion Drs. 21-0398 wie folgt Stellung:

Vorbemerkung des Bezirksamtes:

In den letzten Jahren werden von Investoren in zentralen Lagen vermehrt sehr kleine Wohnungen projektiert, auch bekannt als "Mikroapartments". Nachgefragt werden solche Wohnungen je nach Ausprägung und Mietpreis von Singles, Senioren, Studenten, Geringverdienern und/oder Wochenendpendlern. Eine Nutzung als (longstay)Hotel fällt nicht unter Kategorie Wohnung. Grundsätzlich ist jeder Bauherr im Rahmen des vorhandenen Baurechts frei, welche Nutzungsangebote er schafft. Eine Steuerung der Mietpreise und detaillierte Vorgaben zu den Nutzergruppen sieht das allgemeine Städtebaurecht nicht vor. Vielmehr sollen u.a. Marktmechanismen, Förderangebote durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, das Wohnraumschutzgesetz und das Mietrecht für eine bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnraumversorgung sorgen.

Städtebauliche Verträge und sogenannte Dispensverträge, die Befreiungsvoraussetzungen absichern, können hier nur im Ausnahmefall einen Beitrag leisten. Das Instrument eignet sich wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes für das Schließen und Kontrollieren der Verträge nur für große und bedeutende Projekte. Außerdem müssen bei Dispensverträgen der Umfang der notwendigen baurechtlichen Befreiungen und mögliche Erfordernisse für das Gemeinwohl (als Befreiungsvoraussetzung) in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Von den in der Anfrage genannten drei Projekten mit Mikroapartments

" in der Knoopstraße,

" in der Lüneburger Straße und

" am Harburger Ring (ehemals HarburgCenter)

wurde in diesem Sinne lediglich für den Harburger Ring ein Dispensvertrag geschlossen.

Lediglich das Projekt an der Knoopstraße sollte sich nach Angaben der Investoren insbesondere auch an Studenten richten. Im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens ist auf eine Festlegung als Verpflichtung auf studentisches Wohnen in der Form des städtebaulichen Vertrages verzichtet worden. Bei den beiden anderen Projekten gab es keine Fokussierung auf diesen Nutzerkreis.

Im Einzelnen antwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Wie ist der Wortlaut, der jeweils mit den Investoren getroffenen Vereinbarung?

1. In der Knoopstraße

2. In der Lüneburger Straße

3. Im Nachfolgebau des Harburg Centers

2. In welcher Form wurden diese Vereinbarungen jeweils getroffen, beschlossen und protokolliert (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?

1. Wenn mündlich getroffen, warum wurden sie nicht in einer rechtssicheren Form in einem schriftlichen Vertrag vereinbart?

2. Wenn mündlich getroffen, wurden diese Vereinbarungen in einer Aktennotiz oder Tonaufzeichnungen festgehalten?

1. Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Aktennotiz und/oder der Tonaufzeich nung?

2. Wenn nein, warum nicht?

Zu 1., 2.1. und 2.2.: Zum Wohnraum für Studierende gab es lediglich beim Projekt Knoopstraße die auch im Stadtplanungsausschuss vom Investor vorgetragenene Absicht, Wohnraum für Studierende zu schaffen. Siehe i. Ü. Vorbemerkung

3. Was hat die Verwaltung unternommen, was unternimmt sie gegenwärtig und was wird sie unternehmen, um die Einhaltung der Vereinbarungen durch die Investoren bei diesen drei Projekten, den künftigen Eigentümern der Immobilien und deren Pächtern zu sichern (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?

1. Ist die Verwaltung an die Investoren und den Pächter herangetreten, um nach träglich eine rechtssichere Form für die jeweils getroffenen Vereinbarungen zu erreichen?

1. Wenn ja, was wurde erreicht?

2. Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Investoren, die künftigen Eigentümer dieser Immobilien und deren Pächter zur Einhaltung der Vereinbarung zu bewegen?

Knoopstraße:

Die als Wohnraum genehmigten Mikroapartments dürfen nicht weiter hotelartig mit Mietverhältnissen kürzer 3 Monaten genutzt werden. Das Bezirksamt lässt sich die Nutzung als Wohnraum nachweisen. Die Umsetzung der Absichtserklärung des Investors, an Studierende zu vermieten, lässt sich hingegen nicht erzwingen.

Lüneburger Straße:

Es gab keine Vereinbarungen zum Studierendenwohnen. Das Bezirksamt hat lediglich beraten, neben Mikrowohnungen auch größere Wohnungen anzubieten.

Harburger Ring (ehemals Harburg Center):

Es gab keine Vereinbarungen zum Studierendenwohnen. Das Bezirksamt hat einen Dispensvertrag geschlossen, der einen Anteil an familiengerechten größeren und mietpreisgebundenen öffentlich geförderten Wohnungen sichert. Das Einhalten des Dispensvertrages ist vertragsstrafenbewehrt.

Fredenhagen

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