21-0398

Mikroappartements für Studenten - Wie wird die Nutzung sichergestellt?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt


 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.11. wurde deutlich, dass es nach Auffassung des Bezirksamts keine Möglichkeit gibt, die Nutzung der Mikroappartements im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Knoopstraße ausschließlich als Studentenwohnungen durchzusetzen. Entgegen der zugesicherten Bestimmung als Studentenwohnungen werden die Mikroappartements zu extrem hohen Preisen kurzzeitig vermietet, sodass sie für Studenten unerschwinglich sind.

Ursächlich für diese nicht beabsichtigte Nutzung ist, dass der Bezirk es versäumt hat, die Nutzung  als Studentenwohnungen durch einen städtebaulichen Vertrag sicherzustellen.

Im Bezirk Harburg gibt es noch zwei weitere Orte, an denen Mikroappartements entstehen sollen, die als Wohnraum für Studenten dienen sollen. Dafür soll es Zusagen der Investoren gegenüber dem Bezirk geben aber offensichtlich keine rechtsverbindlichen Verträge. Baudezernent Heinrich Penner wird zitiert, er hoffe, dass die Initiatoren sich an ihre Zusagen halten.[i][i]

Dieses vorausgeschickt fragen wir:

  1. Wie ist der Wortlaut, der jeweils mit den Investoren getroffenen Vereinbarung?
    1. In der Knoopstraße
    2. In der Lüneburger Straße
    3. Im Nachfolgebau des Harburg Centers

 

  1. In welcher Form wurden diese Vereinbarungen jeweils getroffen, beschlossen und protokolliert (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?
    1. Wenn mündlich getroffen, warum wurden sie nicht in einer rechtssicheren Form in einem schriftlichen Vertrag vereinbart?
    2. Wenn mündlich getroffen, wurden diese Vereinbarungen in einer Aktennotiz oder Tonaufzeichnungen festgehalten?
      1. Wenn ja, wie ist der Wortlaut der Aktennotiz und/oder der Tonaufzeichnung?
      2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Was hat die Verwaltung unternommen, was unternimmt sie gegenwärtig und was wird sie unternehmen, um die Einhaltung der Vereinbarungen durch die Investoren bei diesen drei Projekten, den künftigen Eigentümern der Immobilien und deren Pächtern zu sichern (bitte für alle drei Projekte gesondert aufführen)?
    1. Ist die Verwaltung an die Investoren und den Pächter herangetreten, um nachträglich eine rechtssichere Form für die jeweils getroffenen Vereinbarungen zu erreichen?
      1. Wenn ja, was wurde erreicht?
      2. Wenn nein, warum nicht?
    2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Investoren, die künftigen Eigentümer dieser Immobilien und deren Pächter zur Einhaltung der Vereinbarung zu bewegen?

  

 

 



 

[i] Hamburger Abendblatt, 21.11.2019, Regionalteil Harburg Stadt, S. 23; „Ein besonders dreister Fall“