Antwort zur kleinen Anfrage CDU gem. § 24 BezVG betr. Präsentation der Sammlung Reinking im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.32
Vor geraumer Zeit hat der international bedeutende Hamburger Kunstsammler Rik Reinking im Stadtplanungsausschuss seinen Wunsch vorgestellt, in einem der denkmalgeschützten ehemaligen Produktionsgebäude der Phoenix AG nördlich der Falckenberg-Sammlung seine Sammlung dauerhaft zu präsentieren und gegebenenfalls das Gebäude zu erwerben und umzugestalten.
Die Realisierung einer derartigen Absicht würde zusammen mit der Falckenberg-Sammlung den Bereich der Harburger Innenstadt zu einem der bedeutendsten Zentren international beachteter Gegenwartskunst in Deutschland machen.
Der Stadtplanungsausschuss hat die Vorstellungen des Sammlers äußerst positiv aufgenommen und die Verwaltung gebeten, bei der Realisierung in angemessener und geeigneter Weise mitzuwirken.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Schritte sind konkret zu welchem Zeitpunkt unternommen worden, um
die Absichten des Sammlers Reinking zu unterstützen, auf dem ehemaligen
Phoenix-Gelände ein weiteres Zentrum internationaler Gegenwartskunst zu
errichten?
2. Wie weit sind die Pläne zwischenzeitlich gefördert?
3. Welche Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung konkret getroffen, um die städte-
baulichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung
zu schaffen?
4. Welche Schwierigkeiten sind gegebenenfalls noch vorhanden und zu beseitigen?
5. In welchem Zeitraum kann voraussichtlich das beabsichtigte Projekt realisiert
werden?
Hamburg, am 03.05.2017
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19. Mai 2017
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-2909) wie folgt Stellung:
1. Welche Schritte sind konkret zu welchem Zeitpunkt unternommen worden, um
die Absichten des Sammlers Reinking zu unterstützen, auf dem ehemaligen
Phoenix-Gelände ein weiteres Zentrum internationaler Gegenwartskunst zu
errichten?
2. Wie weit sind die Pläne zwischenzeitlich gefördert?
(Antwort zu 1. und 2.) Hr. Reinking hat das Vorhaben im Jahre 2014 in zwei Abstimmungsterminen im Bezirksamt Harburg dem Dezernat 4 unter Beteiligung des Dezernenten, des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL), sowie der Bauprüfabteilung (H/WBZ2) vorgestellt. In diesen Gesprächen wurde das Vorhaben begrüßt und Unterstützung angeboten.
Das Bezirksamt hat Herrn Reinking dann bei Fragen der Konzeption, des Denkmalschutzes und der Erschließung - auch bei Verhandlungen mit Dritten - unterstützt. Nach Kenntnis des Bezirks konnte bisher keine Einigung mit dem Eigentümer über den Grundstückskauf erzielt werden.
3. Welche Maßnahmen hat die Bezirksverwaltung konkret getroffen, um die städte-
baulichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung
zu schaffen?
Es wurde ein Vorbescheidsantrag gemäß §63 HBauO zur „Umnutzung der Gebäude 35, 38, 40, 70, 168 + 157 der Phönix-Werke zu Zwecken kultureller Nutzung“ eingereicht und geprüft, jedoch nicht abgeschlossen. Dieser Antrag wurde am 03. November 2015 zurückgenommen.
4. Welche Schwierigkeiten sind gegebenenfalls noch vorhanden und zu beseitigen?
Die ehemaligen Produktionshallen der Phoenixwerke / ContiTech AG sind durch Nitrosamin-Rückstände belastet. Dies wurde dem Antragsteller in einem Abstimmungsgespräch am 25.03.2014 mitgeteilt.
Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass eine Umnutzung der Gebäude für eine Sammlung möglich sei, sofern der erforderliche Umgang mit der Nitrosaminbelastung geklärt werde und ein bauordnungsrechtliches Verfahren eine positive Bewertung der Umsetzbarkeit ergäbe (Vgl. Nr. 3).
5. In welchem Zeitraum kann voraussichtlich das beabsichtigte Projekt realisiert
werden?
Gemäß §62 HBAuO ist ein Verfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen nach drei Monaten zu entscheiden.
i. V. Trispel
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