20-1934.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Zögerliche oder unterlassene Bearbeitung Beschluss Drucksache 20-0780

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.24

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Ralf-Dieter Fischer (CDU) und Fraktion

Am 09.06.2015 hat der Hauptausschuss für die Bezirksversammlung einstimmig den Antrag 20-0780 zur Instandsetzung und besseren Ausschilderung des Fuß- und Radweges nördlich der Bahnstrecke Neugraben-Fischbek beschlossen.

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung hat den Antrag mit dem Beschlussergebnis mit der Bitte um weitere Veranlassung am 10.06.2015 an das zuständige Dezernat weitergeleitet und den Dezernenten darüber informiert.

Nachdem zwischenzeitlich mehr als 17 Monate vergangen sind, ohne dass irgendeine Sachinformation oder Zwischennachricht vorliegt und auch vor Ort keine getroffenen Maßnahmen erkennbar sind, drängen sich Fragen auf.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer ist durch den Dezernenten oder den ihn vertretenden Amtsleiter mit der Bearbeitung des Antrages beauftragt worden?

2. Wann ist dieses geschehen?

3. Welche Maßnahmen sind jeweils wann im Einzelnen getroffen worden?

4. Welche Grundeigentümer, Verwaltungsdienststellen oder Privatpersonen sind im Hinblick auf die Durchführung der geforderten Maßnahmen angesprochen worden?

5. Wann ist dieses jeweils geschehen?

6. Wie lauten die Antworten der Angesprochenen?

7. Warum ist bei einem derart langen Bearbeitungszeitraum die Bezirksversammlung nicht durch eine Zwischennachricht informiert worden?

8. Ist überhaupt seitens des Dezernates etwas unternommen worden, um den Antrag sachgerecht bearbeiten und erledigen zu können?

9. Welche Maßnahmen waren dieses im Einzelnen?

10. Hält die Bezirksverwaltung die Bearbeitungsdauer durch das Dezernat und die Informationserteilung für inhaltlich und zeitlich angemessen?

11. Wie sollen in Zukunft bei vergleichbaren Fällen derart offenkundige organisatorische Missstände vermieden werden?

Hamburg, am 10.11.2016

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

24. November 2016

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drucksache 20-1934) wie folgt Stellung:

  1. Wer ist durch den Dezernenten oder den ihn vertretenden Amtsleiter mit der Bearbeitung des Antrages beauftragt worden?

Am 16.06.2015 wurde die zuständige Sachbearbeitung im Dezernat 4 mit der Bearbeitung des Antrages beauftragt.

  1. Wann ist dieses geschehen?

Siehe Antwort 1.

  1. Welche Maßnahmen sind jeweils wann im Einzelnen getroffen worden?

Aufgrund mehrerer personeller Wechsel in der für diesen Antrag zuständigen Sachbearbeitung wurde der Auftrag nicht bearbeitet. Dies ist vorgesetzten Dienststellen bedauerlicherweise nicht aufgefallen.

  1. Welche Grundeigentümer, Verwaltungsdienststellen oder Privatpersonen sind im Hinblick auf die Durchführung der geforderten Maßnahmen angesprochen worden?

Siehe Antwort 3.

  1. Wann ist dieses jeweils geschehen?

Siehe Antwort 3.

  1. Wie lauten die Antworten der Angesprochenen?

Siehe Antwort 3.

  1. Warum ist bei einem derart langen Bearbeitungszeitraum die Bezirksversammlung nicht durch eine Zwischennachricht informiert worden?

Siehe Antwort 3.

  1. Ist überhaupt seitens des Dezernates etwas unternommen worden, um den Antrag sachgerecht bearbeiten und erledigen zu können?

Siehe Antwort 3.

  1. Welche Maßnahmen waren dieses im Einzelnen?

Siehe Antwort 3.

  1. Hält die Bezirksverwaltung die Bearbeitungsdauer durch das Dezernat und die Informationserteilung für inhaltlich und zeitlich angemessen?

Nein.

  1. Wie sollen in Zukunft bei vergleichbaren Fällen derart offenkundige organisatorische Missstände vermieden werden?

Das Beschlusscontrolling wird verbessert.

Völsch

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