Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Verbreitung des Jakobskreuzkrautes (Jakobs-Greiskraut)
Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.33
Es handelt sich um eine einheimische Pflanze, welche sich im Süderelberaum und insbesondere im Gebiet nördlich des Wohngebietes “Vogelkamp“ sichtlich zunehmend ausbreitet.
Die Mahd kann nicht als Futter für Huftiere verwendet werden, da alle Teile der Pflanze giftig sind.
In den letzten Jahren gab es Personen, die händisch das Kraut aus den Wiesen gerissen haben und an den Wegesrand verbracht haben. In diesen Bereichen kann man feststellen, dass das Wachstum dort scheinbar weniger stark ist.
In Gebieten mit verstärktem Jakobskreuzkraut-Bewuchs kann es zu Verunreinigungen von Honig führen. (Quelle: Bienenjournal.de)
Das Jakobskreuzkraut verbreitet sich verstärkt auf Stillegungsflächen und auf Weiden mit mangelnder Weidepflege und unterlassener Nachmahd (Wikipedia.org/wiki/Jakobs-Greiskraut#Vorkommen).
Dieses vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Hamburg, am 22.07.2024
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
26. Juli 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0013 wie folgt Stellung:
Bei diesem Gebiet handelt es sich um Ausgleichsflächen der Stadt Hamburg. Das Vorkommen und die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes (JKK) ist der Verwaltung bekannt.
Bis auf die angesprochenen Ausgleichflächen NF 65 sind bisher keine weiteren öffentlichen Grünanlagen betroffen.
Die Ausgleichflächen befinden sich in jährlicher Pflege und werden mehrfach im Jahr von Mitarbeitern des Bezirkes besichtigt. Dabei wurde auch die Ausbreitung der JKK-Bestände beobachtet.
Durch die trockenen Sommer der vergangenen Jahre hat das JKK sich in vielen extensiv genutzten Bereichen massiv ausgebreitet.
Auf öffentlichen Grünanlagen geht von JKK keine Gefahr aus, da dort keine Pflanzen zum Verzehr angebaut werden.
Die Mahd der Flächen wird aus Hausahltsmitteln bezahlt. Die Verwertung des Mahdgutes liegt in der Verantwortung der jeweiligen Auftragnehmer. In der Vergangenheit wurde das Mahdgut z.B. auch zur Produktion von Biogas genutzt.
Im Jahr 2023 kostete die Mahd inkl. Abfuhr des Mahdgutes der Ausgleichsflächen NF 65 rund 7.200 €.
Aufgrund von Brutvorkommen seltener Wiesenvögel ist eine Mahd erst ab 15. August auf den Ausgleichflächen südlich des Katzengrabens möglich.
Die Böschung des Katzengrabens und Ausgleichflächen nördlich des Katzengrabens (in Teilen) wurden aufgrund der massiven Ausbreitung vom JKK bereits am 10.07.24 gemäht.
Weiterhin findet eine Schafbeweidung auf den Flächen nördlich des Katzengrabens statt (Schafe können gefahrlos gegen JKK eingesetzt werden [stiftungsland.de]).
Damit sollte eine Aussamung des JKK und somit weitere Ausbreitung reduziert werden.
Eine frühe Mahd der Flächen im Mai/Juni ist aufgrund der Vorkommen seltener, europarechtlich geschützter Wiesenvögel ausgeschlossen.
In massiv befallenen Bereichen wird im Frühjahr ein Ausstechen der Rosetten einschließlich der Pfahlwurzel vorgenommen.
Für Bereiche ohne wertvollen Brutvogelbestand wird im Einzelfall geprüft, ob eine frühe Mahd möglich ist.
Nein, die Abteilung Stadtgrün betreibt keine aktive Informationskampagne. Da JKK auf dem gesamten Gebiet der FHH vorkommt, obliegt diese Aufgabe der zuständigen Fachbehörde.
Diese hat auch auf der Internetseite Hamburg.de entsprechende Veröffentlichungen vorgenommen.
i.V. Trispel
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