Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Unterbringung von Kleinkindern bei Inobhutnahmen
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.23
Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Florian Klein, Michael Schaefer, Christian Schulz (CDU) und Fraktion
Landesweit wird berichtet, dass insbesondere bei Inobhutnahme von Kleinkindern, durch die aktuelle Kindeswohlgefährdungen vermieden werden sollen, die Kapazitäten nicht ausreichend sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. In welchen Einrichtungen in Harburg können Kleinkinder bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung und erforderlicher Inobhutnahme unmittelbar untergebracht werden?
2. Wie viele Plätze sind für Säuglinge und Kinder bis zu 6 Jahren in derartigen Notsituationen im Bezirk vorhanden?
3. Wie viele Kinder dieser Altersgruppe sind durch das Bezirksamt Harburg im Zeitraum von 2013 bis 2016 in Obhut genommen worden (nach Jahren getrennt)?
4. Konnten alle Kinder – soweit pädagogisch sinnvoll – in Harburg untergebracht werden?
5. In welchem Umfang sind in den vorgenannten Zeiträumen Kinder auf Veranlassung anderer Bezirke in Harburg untergebracht worden?
6. Hat es in diesen Zeiträumen Engpässe in den für die Unterbringung vorgesehenen Einrichtungen gegeben?
7. Wie haben sich die Unterbringungskapazitäten in den Jahren 2013 bis 2016 entwickelt?
8. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Aufenthaltsdauer?
9. Wie hat diese sich in den letzten Jahren in Harburg entwickelt?
10. In welchem Umfang stehen im Bezirk geeignete Plätze für Anschlussbetreuung bzw. -unterbringung der betroffenen Kinder zur Verfügung?
11. Sieht das zuständige Dezernat ein Erfordernis, im Bezirk zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bei Inobhutnahme von Kleinkindern zu schaffen, wenn ja, wie?
Hamburg, am 10.11.2016
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Florian Klein
Michael Schaefer
Christian Schulz
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