20-1931.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Unterbringung von Kleinkindern bei Inobhutnahmen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.23

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Florian Klein, Michael Schaefer, Christian Schulz (CDU) und Fraktion

Landesweit wird berichtet, dass insbesondere bei Inobhutnahme von Kleinkindern, durch die aktuelle Kindeswohlgefährdungen vermieden werden sollen, die Kapazitäten nicht ausreichend sind.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchen Einrichtungen in Harburg können Kleinkinder bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung und erforderlicher Inobhutnahme unmittelbar untergebracht werden?

2. Wie viele Plätze sind für Säuglinge und Kinder bis zu 6 Jahren in derartigen Notsituationen im Bezirk vorhanden?

3. Wie viele Kinder dieser Altersgruppe sind durch das Bezirksamt Harburg im Zeitraum von 2013 bis 2016 in Obhut genommen worden (nach Jahren getrennt)?

4. Konnten alle Kinder – soweit pädagogisch sinnvoll – in Harburg untergebracht werden?

5. In welchem Umfang sind in den vorgenannten Zeiträumen Kinder auf Veranlassung anderer Bezirke in Harburg untergebracht worden?

6. Hat es in diesen Zeiträumen Engpässe in den für die Unterbringung vorgesehenen Einrichtungen gegeben?

7. Wie haben sich die Unterbringungskapazitäten in den Jahren 2013 bis 2016 entwickelt?

8. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Aufenthaltsdauer?

9. Wie hat diese sich in den letzten Jahren in Harburg entwickelt?

10. In welchem Umfang stehen im Bezirk geeignete Plätze für Anschlussbetreuung bzw. -unterbringung der betroffenen Kinder zur Verfügung?

11. Sieht das zuständige Dezernat ein Erfordernis, im Bezirk zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bei Inobhutnahme von Kleinkindern zu schaffen, wenn ja, wie?

Hamburg, am 10.11.2016

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Florian Klein

Michael Schaefer

Christian Schulz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. November 2016

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drucksache 20-1931) wie folgt Stellung:

1. In welchen Einrichtungen in Harburg können Kleinkinder bei Fällen akuter Kindeswohlgefährdung und erforderlicher Inobhutnahme unmittelbar untergebracht werden?


In Harburg stehen für Inobhutnahmen das Kinderschutz- und Kleinkinderhaus des LEB zur Verfügung. Neben den stationären Einrichtungen stehen Bereitschaftspflegestellen das Trägers PFIFF für Inobhutnahmen zur Verfügung. Diese Pflegestellen sind über ganz Hamburg verteilt. Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche bei jeder Person (z.B. Verwandte, Freunde, Lehrer etc.), die dem Jugendamt geeignet scheint, im Rahmen einer Inobhutnahme untergebracht werden.

2. Wie viele Plätze sind für Säuglinge und Kinder bis zu 6 Jahren in derartigen Notsituationen im Bezirk vorhanden?


Im Bezirk Harburg stehen für die genannte Altersgruppe beim LEB 7 Plätze zur Verfügung, darüber hinaus stehen auch die Plätze der Kinderschutzhäuser der anderen Bezirke zur Verfügung. Inobhutnahmen können zudem auch bei anderen Trägern mit stationären Angeboten, sowie bei den unter 1. genannten Stellen umgesetzt werden.

3. Wie viele Kinder dieser Altersgruppe sind durch das Bezirksamt Harburg im Zeitraum von 2013 bis 2016 in Obhut genommen worden (nach Jahren getrennt)?

0 Jahre

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

6 Jahre

2013

5

0

1

1

1

3

2

13

2014

4

3

4

3

5

3

2

24

2015

13

4

6

4

6

0

6

39

2016

11

5

4

2

1

7

0

30

33

12

15

10

13

13

10

106

4. Konnten alle Kinder – soweit pädagogisch sinnvoll – in Harburg untergebracht werden?


Ja.

5. In welchem Umfang sind in den vorgenannten Zeiträumen Kinder auf Veranlassung anderer Bezirke in Harburg untergebracht worden?


Diese Frage kann nur aus den jeweiligen Bezirken oder dem LEB für deren Einrichtungen benatwortet werden.

6. Hat es in diesen Zeiträumen Engpässe in den für die Unterbringung vorgesehenen Einrichtungen gegeben?


Nein, es gab nach den Erkenntnissen des Bezirksamtes keine Engpässe. Sind bei einer Inobhutnahme alle Plätze des LEB in Harburg belegt, wird nach einer Hamburgweiten Unterbringung gesucht. Dies beinhaltet auch die Unterbringungsstellen, die bereits unter 1. und 2. genannt wurden.

7. Wie haben sich die Unterbringungskapazitäten in den Jahren 2013 bis 2016 entwickelt?


Diese Frage kann durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden, da es dazu keine Erhebungen gibt.

8. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Aufenthaltsdauer?

9. Wie hat diese sich in den letzten Jahren in Harburg entwickelt?


Zu 8. und 9.
Die Dauer der Unterbringung im Rahmen einer Inobhutnahme ist vom Einzelfall abhängig. Es hat sich in den letzten Jahren jedoch gezeigt, dass die Inobhutnahmen oftmals bis zur abschließenden Klärung zwischen 6 und 12 Wochen (im Schnitt 61 Tage) andauern. Gründe hierfür sind oftmals strittige Verfahren vor dem Familiengericht oder auch hochkomplexe Multiproblemlagen innerhalb der Familie, die zunächst geklärt werden müssen, bevor die Kinder in den Haushalt zurückkehren können oder eine entsprechende Folgeunterbringung geplant und durchgeführt werden kann.

10. In welchem Umfang stehen im Bezirk geeignete Plätze für Anschlussbetreuung bzw. -unterbringung der betroffenen Kinder zur Verfügung?


Nicht jede Inobhutnahme bedarf einer Anschlussbetreuung, da ein nicht unerheblicher Teil der Kinder wieder in den elterlichen Haushalt zurückkehren. In diesen Fällen erfolgt eine ambulante Anschlussbetreuung.
Besonders für Kinder, die bereits im abgefragten Alter durch psychische Belastungen (wie z.B. Traumatisierung) einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, und für größere Geschwisterverbünde gibt es wenig Unterbringungsmöglichkeiten (sowohl stationär als auch im Rahmen von Vollzeitpflege), u.a. dadurch können sich Folgeunterbringungen verzögern.

11. Sieht das zuständige Dezernat ein Erfordernis, im Bezirk zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten bei Inobhutnahme von Kleinkindern zu schaffen, wenn ja, wie?


Seitens des Dezernates werden die unter 10. genannten Bedarfe deutlich gemacht. Die Angebote müssen jedoch im Vorrang durch die freien Träger geschaffen werden.

Völsch

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