Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Nutzungsmöglichkeiten für das Freizeit- und Veranstaltungszentrum Rieckhof ab 01.07.2022
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.31
Soweit bekannt, sind im Objekt Rieckhof umfangreiche Sanierungsarbeiten durchzuführen, die den Betrieb ab 01.07.2022 bis weit in das Jahr 2023 weitestgehend unmöglich machen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche Bauarbeiten müssen ab 01.07.2022 in dem Objekt durchgeführt werden?
2. Wer führt auf Veranlassung des Bezirksamtes diese Arbeiten durch?
3. Gibt es für die Arbeiten einen festen Ablaufplan?
Wenn ja: Welchen Inhalt hat dieser Plan und wann ist mit der nötigen Fertigstellung zu rechnen?
4. Ist das Denkmalschutzamt in die Arbeiten und die Überwachung in geeigneter Weise eingeschaltet, nachdem das Objekt weitgehend unter Denkmalschutz gestellt worden ist?
5. In welchem Umfang können aus Sicht der mit dem Bauablauf befassten Stellen gleichwohl während der Bauzeit Veranstaltungen durchgeführt werden?
6. Ist insoweit mit dem vorgesehenen neuen Betreiber bereits ein inhaltlicher Veranstaltungsplan für den Zeitraum bis Ende 2023 erstellt?
7. Welchen Inhalt hat dieser Plan im Einzelnen?
8. Ist, wie im Interessenbekundungsverfahren erörtert und gefordert, sichergestellt, dass die bisherigen Mitarbeiter des Rieckhofs von dem neuen Träger ab 01.07.2022 beschäftigt werden?
Wenn ja: An welcher Stelle ist das der Fall?
9. Welche Personen sind von dieser Übernahme betroffen?
10. Für den Fall, dass die Übernahme noch nicht vertraglich sichergestellt sein sollte: Wann rechnet das Bezirksamt insoweit mit einem Ergebnis?
11. Stellt das Bezirksamt Mittel zur Verfügung, damit betroffene Mitarbeiter keine wirtschaftlichen Verluste erleiden?
Hamburg, den 20.07.2022
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
25. Juli 2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2322) wie folgt Stellung:
Derzeit erfolgt die energetische Sanierung der Fenster im Bürgerhaus.
2. Wer führt auf Veranlassung des Bezirksamtes diese Arbeiten durch?
Das Bezirksamt Harburg hat die Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) mit der Durchführung des Projektes beauftragt.
3. Gibt es für die Arbeiten einen festen Ablaufplan?
Ja.
Wenn ja: Welchen Inhalt hat dieser Plan und wann ist mit der nötigen Fertigstellung zu rechnen?
Der Plan bietet eine Übersicht des geplanten Bauablaufs mit einzelnen Bauabschnitten und Zeiträumen der Ausführung. Ein Abschluss aller geplanten Arbeiten ist bis April 2023 vorgesehen.
4. Ist das Denkmalschutzamt in die Arbeiten und die Überwachung in geeigneter Weise eingeschaltet, nachdem das Objekt weitgehend unter Denkmalschutz gestellt worden ist?
Das Denkmalschutzamt war an den Planungen beteiligt. Eine denkmalrechtliche Genehmigung für die Instandsetzung der Fenster wurde am 27.01.2022 erteilt.
5. In welchem Umfang können aus Sicht der mit dem Bauablauf befassten Stellen gleichwohl während der Bauzeit Veranstaltungen durchgeführt werden?
Der Umfang der Veranstaltungen ist abhängig vom jeweiligen Bauabschnitt und Fortschritt der Bautätigkeiten. Die vom jeweiligen Bauabschnitt nicht betroffenenen Bereiche können für Veranstaltungen genutzt werden. Hierzu sind das Bezirksamt Harburg, GMH, ausführender Betrieb, Stiftung Kultur Palast Hamburg und Elbe-Werkstätten GmbH laufend im Austausch.
6. Ist insoweit mit dem vorgesehenen neuen Betreiber bereits ein inhaltlicher Veranstaltungsplan für den Zeitraum bis Ende 2023 erstellt?
Der derzeitige Betreiber des Bürgerhauses sowie das Bezirksamt Harburg sind in ständigem Austausch zur inhaltlichen Gestaltung des Programmes des Bürgerhauses nach Abschluss aller Tätigkeiten, die mit der Übergabe des Gebäudes verbunden sind. Zunächst wird vom Betreiber im August das South:East Festival durchgeführt werden.
7. Welchen Inhalt hat dieser Plan im Einzelnen?
Ein abgeschlossener, dezidierter Plan besteht derzeit nicht. Hinweise zu anstehenden Veranstaltungen finden sich insbesondere auf www.kulturpalast-rieckhoffstrasse.de.
8. Ist, wie im Interessenbekundungsverfahren erörtert und gefordert, sichergestellt, dass die bisherigen Mitarbeiter des Rieckhofs von dem neuen Träger ab 01.07.2022 beschäftigt werden?
Wenn ja: An welcher Stelle ist das der Fall?
9. Welche Personen sind von dieser Übernahme betroffen?
10. Für den Fall, dass die Übernahme noch nicht vertraglich sichergestellt sein sollte: Wann rechnet das Bezirksamt insoweit mit einem Ergebnis?
11. Stellt das Bezirksamt Mittel zur Verfügung, damit betroffene Mitarbeiter keine wirtschaftlichen Verluste erleiden?
Fragen 8 – 11: Im Interessenbekundungsverfahren war formuliert: „Zudem soll geprüft und in der Interessenbekundung erläutert werden, ob Möglichkeiten gesehen werden, einen Teil des bzw. das bisherige(n) Personal(s) weiter zu beschäftigen.“ Aus dieser Formulierung lässt sich keine Übernahmeverpflichtung im Sinne der Fragestellung ableiten. Im Übrigen werden aus Gründen des Sozialdatenschutzes keine Angaben zu individuellen Arbeitsverhältnissen gemacht.
i.V. Trispel
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