21-0210.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Durchbrüche im Bereich des ehemaligen Braunkohlebergwerks Robertshall

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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09.03.2021
14.01.2020
Sachverhalt


 

Im Rahmen der Arbeiten im Bereich der Straße Ehestorfer Heuweg ist es zu Bodeneinbrüchen über ehemaligen Bergwerksstollen gekommen, die von Fachleuten aufgrund langjähriger Bohrungen seit 2000 bereits vorausgesagt worden waren. Diese Gefährdungssituation ist offenbar bei den Planungen für den Ausbau eines Radweges an der vielbefahrenen Durchgangsstraße nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Nunmehr ist die Straße über mehrere Monate nicht nutzbar. Es ist darüber hinaus mit weiteren Brüchen im Gebiet des ehemaligen Braunkohlebergwerks zu rechnen.

 

Die Fachbehörde hat nunmehr offenbar auswärtige Ingenieurbüros mit Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Diese haben sich unter anderem des Sachverstandes eines Historikers vom Verein Bergwerk Robertshall versichert und diesen auf Honorarbasis um Mithilfe bei den Planungen gebeten. Nunmehr hat nach verschiedenen Berichten der LSBG plötzlich den überaus sachkundigen Berater aus dem Verein Bergwerk Robertshall von seiner Tätigkeit entbunden.

 

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

 

1. Aus welchem Grunde wurde zunächst der Historiker vom Verein Bergwerk Roberts-
    hall damit beauftragt, auf Honorarbasis seinen Sachverstand im Rahmen der erfor-
    derlichen Sanierungsarbeiten einzubringen?

2. Warum ist diese Sachkenntnis nicht bereits in den vergangenen Jahren vor Durch-
    führung der geplanten Baumaßnahmen im Bereich des ehemaligen Braunkohle-
    bergwerks Robertshall genutzt worden?

3. Über welche eigene Sachkenntnis verfügte der LSBG vor Beginn der Arbeiten?

4. Welche für derartige Bergbauprobleme zuständigen Fachleute hat der LSBG vor
    Beginn der Planungen und Bauarbeiten hinzugezogen?

5. Zu welchen Ergebnissen sind diese Fachleute gekommen?

6. Aus welchem Grunde haben Fachbehörde und LSBG sich nunmehr von der Mit-
    arbeit des Beraters vom Verein Bergwerk Robertshall getrennt?

7. Trifft es zu, dass Verkehrsbehörde und LSBG über ausreichend eigenen Sach-
    verstand verfügen?

8. Wird man sich bei den zukünftig erforderlichen Sanierungsarbeiten ausschließlich
    auf niedersächsische Fachbehörden verlassen oder welche weiteren Stellen sollen
    noch hinzugezogen werden?

 

Hamburg, am 09.10.2019

 

Ralf-Dieter Fischer                                     Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                 Robert Timmann

                                                                   Dr. Antje Jaeger