21-0210.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Durchbrüche im Bereich des ehemaligen Braunkohlebergwerks Robertshall

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.79

Sachverhalt

Im Rahmen der Arbeiten im Bereich der Straße Ehestorfer Heuweg ist es zu Bodeneinbrüchen über ehemaligen Bergwerksstollen gekommen, die von Fachleuten aufgrund langjähriger Bohrungen seit 2000 bereits vorausgesagt worden waren. Diese Gefährdungssituation ist offenbar bei den Planungen für den Ausbau eines Radweges an der vielbefahrenen Durchgangsstraße nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Nunmehr ist die Straße über mehrere Monate nicht nutzbar. Es ist darüber hinaus mit weiteren Brüchen im Gebiet des ehemaligen Braunkohlebergwerks zu rechnen.

Die Fachbehörde hat nunmehr offenbar auswärtige Ingenieurbüros mit Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Diese haben sich unter anderem des Sachverstandes eines Historikers vom Verein Bergwerk Robertshall versichert und diesen auf Honorarbasis um Mithilfe bei den Planungen gebeten. Nunmehr hat nach verschiedenen Berichten der LSBG plötzlich den überaus sachkundigen Berater aus dem Verein Bergwerk Robertshall von seiner Tätigkeit entbunden.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

1. Aus welchem Grunde wurde zunächst der Historiker vom Verein Bergwerk Roberts-
hall damit beauftragt, auf Honorarbasis seinen Sachverstand im Rahmen der erfor-
derlichen Sanierungsarbeiten einzubringen?

2. Warum ist diese Sachkenntnis nicht bereits in den vergangenen Jahren vor Durch-
führung der geplanten Baumaßnahmen im Bereich des ehemaligen Braunkohle-
bergwerks Robertshall genutzt worden?

3. Über welche eigene Sachkenntnis verfügte der LSBG vor Beginn der Arbeiten?

4. Welche für derartige Bergbauprobleme zuständigen Fachleute hat der LSBG vor
Beginn der Planungen und Bauarbeiten hinzugezogen?

5. Zu welchen Ergebnissen sind diese Fachleute gekommen?

6. Aus welchem Grunde haben Fachbehörde und LSBG sich nunmehr von der Mit-
arbeit des Beraters vom Verein Bergwerk Robertshall getrennt?

7. Trifft es zu, dass Verkehrsbehörde und LSBG über ausreichend eigenen Sach-
verstand verfügen?

8. Wird man sich bei den zukünftig erforderlichen Sanierungsarbeiten ausschließlich
auf niedersächsische Fachbehörden verlassen oder welche weiteren Stellen sollen
noch hinzugezogen werden?

Hamburg, am 09.10.2019

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Robert Timmann

Dr. Antje Jaeger

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende 26.11.2019

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage der CDU- Fraktion (Drs. 21-0210) wie folgt:

1. Aus welchem Grunde wurde zunächst der Historiker vom Verein Bergwerk Roberts-
hall damit beauftragt, auf Honorarbasis seinen Sachverstand im Rahmen der erfor-
derlichen Sanierungsarbeiten einzubringen?

Zu 1.:

Das vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragte Fachbüro erhoffte sich vom Verein Bergwerk Robertshall zusätzliche Zeichnungen oder Fotos als Ergänzung zu den Unterlagen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) in Clausthal- Zellerfeld, um alle Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und ggf. weitere Anlagen zu sichten.

2. Warum ist diese Sachkenntnis nicht bereits in den vergangenen Jahren vor Durch-
führung der geplanten Baumaßnahmen im Bereich des ehemaligen Braunkohle-
bergwerks Robertshall genutzt worden?

Zu 2.:

Dem LSBG lagen während der Planungsphase umfangreiche Unterlagen des LBEG vor, die bei der Planung berücksichtigt worden sind. Es bestand keine fachliche Notwendigkeit für den Einbezug weiterer Quellen. Darüber hinaus sollte im Bereich der querenden Stollen keine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus, sondern lediglich eine Erneuerung der obersten Asphaltdeckschicht erfolgen.

3. Über welche eigene Sachkenntnis verfügte der LSBG vor Beginn der Arbeiten?

Zu 3.:

Die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSBG haben Bauingenieurwesen studiert und / oder die Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker abgeschlossen. Für baufachliche Spezialthemen, wie hier z. B. das stillgelegte Bergwerk, werden regelmäßig Fachingenieure hinzugezogen.

4. Welche für derartige Bergbauprobleme zuständigen Fachleute hat der LSBG vor
Beginn der Planungen und Bauarbeiten hinzugezogen?

Zu 4.:

Siehe auch Antworten zu Fragen 1. und 2.

Der LSBG und das beauftragte Planungsbüro haben Einsicht genommen in die vom LBEG bereitgestellten Unterlagen und sich von den Mitarbeitenden des LBEG fachlich beraten lassen.

5. Zu welchen Ergebnissen sind diese Fachleute gekommen?

Zu 5.:

Siehe auch Antworten zu Fragen 2. und 4.

Im Bereich der Straße gab es keine Hinweise auf Versackungen oder Schäden, die durch das stillgelegte Bergwerk verursacht sein könnten. Nach den vorliegenden Unterlagen konnte davon ausgegangen werden, dass die in ca. 17 Metern Tiefe liegenden ehemaligen Stollen zumindest teilverfüllt waren. Darüber hinaus sollte im Bereich der querenden Stollen keine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus, sondern lediglich eine Erneuerung der obersten Asphaltdeckschicht erfolgen. Dadurch wären die verbliebenen Schichten des Straßenaufbaus (ca. 33 cm Asphalt und Beton auf Sand) ausreichend tragfähig gewesen, auch bei bestehenden Auflockerungen im Untergrund.

6. Aus welchem Grunde haben Fachbehörde und LSBG sich nunmehr von der Mit-
arbeit des Beraters vom Verein Bergwerk Robertshall getrennt?

Zu 6.:

Weitere Leistungen werden nicht als erforderlich erachtet, zumal alle Unterlagen dem Gutachterbüro SST abschließend vorliegen.

7. Trifft es zu, dass Verkehrsbehörde und LSBG über ausreichend eigenen Sach-
verstand verfügen?

Zu 7.:

Siehe auch Antworten zu Fragen 2. bis 4.

Der bautechnische Sachverstand in der Verkehrsbehörde und im LSBG wird durch das Gutachterbüro SST in Bezug auf die Fachgebiete Geologie und Bergbau umfassend ergänzt.

8. Wird man sich bei den zukünftig erforderlichen Sanierungsarbeiten ausschließlich
auf niedersächsische Fachbehörden verlassen oder welche weiteren Stellen sollen
noch hinzugezogen werden?

Zu 8.:

Siehe auch Antworten zu Fragen 2. und 5.

Der LSBG arbeitet eng mit dem LBEG zusammen und pflegt den fachlichen Austausch und den Austausch von Unterlagen und Informationen direkt und über das beauftragte Fachbüro.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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Ehestorfer Heuweg Sand

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