Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Ausscheiden des bisherigen Trägers Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. beim Betrieb des Rieckhofs
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.27
Nach vorliegenden Informationen hat die Bezirksverwaltung das Mietverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. bereits im vergangenen Jahr gekündigt und fristgerechte besenreine Räumung verlangt.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wann und zu welcher Frist hat die Bezirksverwaltung das Vertragsverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. gekündigt?
2. Was hat die Verwaltung dabei unter dem Begriff „besenrein“ verstanden und ist dieses dem Vertragspartner zweifelsfrei übermittelt worden?
Wenn ja, wann ist dieses geschehen?
3. Aus welchem Grunde sind Fristen für die Räumung des Objektes zum 31.12.2021 verlängert worden?
4. Bis zu welcher Frist ist dieses geschehen?
5. Hat der Verein zwischenzeitlich das Mietobjekt vertragsgemäß geräumt und zurückgegeben?
6. Zu welchem Zeitpunkt war dieses der Fall?
7. Trifft es zu, dass seitens der Verwaltung der sofortige Austausch der Schlösser im Mietobjekt veranlasst worden ist?
Wenn ja: Aus welchem Grunde war dieses erforderlich?
8. Trifft es ferner zu, dass Vertretern des bisherigen Betreibervereins das Betreten des Objektes verboten worden ist? Hat die Bezirksverwaltung insoweit ein Hausverbot ausgesprochen?
Hamburg, am 14.07.2022
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19. Juli 2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2316) wie folgt Stellung:
1. Wann und zu welcher Frist hat die Bezirksverwaltung das Vertragsverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. gekündigt?
Das Bezirksamt Harburg hat das Vertragsverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. mit Schreiben vom 13.12.2021 fristgerecht zum 30.06.2022 gekündigt.
2. Was hat die Verwaltung dabei unter dem Begriff „besenrein“ verstanden und ist dieses dem Vertragspartner zweifelsfrei übermittelt worden?
Wenn ja, wann ist dieses geschehen?
Im Mietvertrag vom 08.10.1984 ist die geräumte Rückgabe des Mietobjektes bei Beendigung des Mietverhältnisses in einwandfreiem Zustand geregelt. Zudem wurde die „besenreine“ Übergabe am 28.03.2022 bei einem Gespräch im Bezirksamt mit dem Trägerverein verabredet. Besenreinheit bedeutet nach allgemeinem Verständnis die Beseitigung grober Verschmutzungen.
3. Aus welchem Grunde sind Fristen für die Räumung des Objektes zum 31.12.2021 verlängert worden?
Die Kündigung wurde erst zum 30.06.2022 ausgesprochen.
4. Bis zu welcher Frist ist dieses geschehen?
Siehe Antwort zu 1. und 3.
5. Hat der Verein zwischenzeitlich das Mietobjekt vertragsgemäß geräumt und zurückgegeben?
Das Mietobjekt wurde überwiegend geräumt zurückgegeben. Es befindet sich noch ein geringer Teil des Inventars im Mietobjekt, dessen Herausgabe nach abgeschlossener Prüfung möglicherweise hieran bestehender Ansprüche zwischen den Beteiligten einvernehmlich geregelt wird.
6. Zu welchem Zeitpunkt war dieses der Fall?
Die Übergabe erfolgte am 30.06.2022.
7. Trifft es zu, dass seitens der Verwaltung der sofortige Austausch der Schlösser im Mietobjekt veranlasst worden ist?
Wenn ja: Aus welchem Grunde war dieses erforderlich?
Die Schließanlage der Außentüren wurde am 30.06.2022 ausgetauscht. Aus Sicht des Bezirksamtes war der Austausch zur Absicherung aller Beteiligten geboten.
8. Trifft es ferner zu, dass Vertretern des bisherigen Betreibervereins das Betreten des Objektes verboten worden ist? Hat die Bezirksverwaltung insoweit ein Hausverbot ausgesprochen?
Nein, es wurde weder ein Betretungsverbot noch ein Hausverbot ausgesprochen. Am 28.03.2022 wurde zudem vereinbart, dass der Zutritt zum Gebäude mit Vertretern des Bezirksamtes und/oder des neuen Betreibers möglich ist.
i.V. Trispel
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