Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Ausscheiden des bisherigen Trägers Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. beim Betrieb des Rieckhofs
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.27
Nach vorliegenden Informationen hat die Bezirksverwaltung das Mietverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. bereits im vergangenen Jahr gekündigt und fristgerechte besenreine Räumung verlangt.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wann und zu welcher Frist hat die Bezirksverwaltung das Vertragsverhältnis mit dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. gekündigt?
2. Was hat die Verwaltung dabei unter dem Begriff „besenrein“ verstanden und ist dieses dem Vertragspartner zweifelsfrei übermittelt worden?
Wenn ja, wann ist dieses geschehen?
3. Aus welchem Grunde sind Fristen für die Räumung des Objektes zum 31.12.2021 verlängert worden?
4. Bis zu welcher Frist ist dieses geschehen?
5. Hat der Verein zwischenzeitlich das Mietobjekt vertragsgemäß geräumt und zurückgegeben?
6. Zu welchem Zeitpunkt war dieses der Fall?
7. Trifft es zu, dass seitens der Verwaltung der sofortige Austausch der Schlösser im Mietobjekt veranlasst worden ist?
Wenn ja: Aus welchem Grunde war dieses erforderlich?
8. Trifft es ferner zu, dass Vertretern des bisherigen Betreibervereins das Betreten des Objektes verboten worden ist? Hat die Bezirksverwaltung insoweit ein Hausverbot ausgesprochen?
Hamburg, am 14.07.2022
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